Hallo Derrick !Derrick hat geschrieben: 21. Apr 2026, 16:54 Jetzt habe ich die seitenweise Fragen auch erhalten. Als Techniker steht man da dann bei den bürokratischen Dedöns etwas auf dem Schlauch.
Vielleicht kann ja jemand helfen.
Bei Erklärung über Rentenansprüche:
Da steht, dass Rentenansprüche z.b. der Deutschen Rentenversicherung oder Witwen, Unfallrente etc anzurechnen sind. Für ca. 7 Jahre als Arbeiter vor der Verbeamtung bekomme ich auch von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft.
Die erste Frage ist, ob ich bereits Leistungen daraus beziehe. Also erstmal NEIN
Zweite Frage ist dann komisch, ich soll sagen, ob ich da Leistungen beantragt habe.
Antwortmöglichkeit 1: Ja, von folgendem Versicherungsträger -> hab nichts beantragt, deshalb....
Antwortmöglichkeit 2: Nein, Begründung aus Auswahlmöglichkeit ist anzugeben. Nur treffen da alle Auswahlmöglichkeiten dann nicht zu. Was nun?
Dann kommt die Frage: "Ich werde zu folgendem Zeitpunkt einen Rentenantrag stellen"
A:) ca. 4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze
B:) umgehend nach Versetzung in den Ruhestand
C:) zu einem anderen Zeitpunkt, und zwar
Bei folgendem Versicherungsträger/Versicherungsnummer/Antragsmonat
Was meint man da mit Antragsmonat? Wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt (also zwischen Zurruhesetzung und Regelaltersgrenze) einen Antrag stelle, ist das Jahr in dem ich das mache anscheinend egal, aber das Monat muss ich jetzt schon angeben. Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.
Kann da jemand helfen was ich da eintragen soll?
Betreff Antwortmöglichkeit 2 : Hast du 7 Auswahlmöglichkeiten ? Falls ja, geht es bei der letzten um die ges. Unfallrente ?
Gruß Kringel
