Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

sunny47 hat geschrieben: 26. Feb 2026, 21:29 Hauptschulabschluss
Lehrzeit 1973-1976

Gibt es vielleicht jemand der den gleichen Abschluss hat und in dem gleichen Zeitraum in Ausbildung war?
Wie wurde da entschieden?.
Hier wo die Hand leuchtet 🙋‍♂️
Bei mir brauchte nichts entschieden werden (ich wurde auch nie angeschrieben)
Ich hatte die 71,75% zusammen (theoretisch sogar darüber aber das zählt ja nicht)
Bei mir galt die abgeschlossene Ausbildung zum FHandw als Ersatz für den Hauptschulabschluss
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Annilu hat geschrieben: 26. Feb 2026, 20:08
Herm hat geschrieben: 26. Feb 2026, 20:06 " Ausscheiden."..was war der Grund... Krank / Dienstunfähig ?
Ja ich bin dienstunfähig entlassen worden.
Dann hattest Du damals keinen Anspruch auf die Mindestversorgung..
Bei Nichterfüllung der 5-Jahres-Frist erfolgt in der Regel eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

An der Rechtslage ändert auch das Urteil von 2023 nichts ...
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Nach meinen Informationen wird allen die VOR dem 1.1.1980 die Ausbildung beendet hatten und Hauptschulabschluß haben die Ausbildungszeit voll anerkannt , auch die Zeiten VORM 17 Lj. Meine Ausbildungszeit war von 1978 - 1981 und wurde nachträglich aberkannt weil sie eben nicht vorm 1.1.1980 beendet war. So in etwa stand es im Schreiben der Ablehnung von der BAnst-PT.
Figobert
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Figobert »

mroe2016 hat geschrieben: 27. Feb 2026, 07:36 Nach meinen Informationen wird allen die VOR dem 1.1.1980 die Ausbildung beendet hatten und Hauptschulabschluß haben die Ausbildungszeit voll anerkannt , auch die Zeiten VORM 17 Lj. Meine Ausbildungszeit war von 1978 - 1981 und wurde nachträglich aberkannt weil sie eben nicht vorm 1.1.1980 beendet war. So in etwa stand es im Schreiben der Ablehnung von der BAnst-PT.
....war/ist genau bei mir jetzt nicht der Fall (Ausbildung von 1976-79 wie zuvor schon dargestellt). Hab jetzt mal bei Verdi angeklopft. Die meinten die Ablehnung wäre nicht in Ordnung und ich soll weitere Informationen für die Formulierung eines Widerspruchs bekommen. Schaun mer mal....
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Figobert hat geschrieben: 27. Feb 2026, 11:28
mroe2016 hat geschrieben: 27. Feb 2026, 07:36 Nach meinen Informationen wird allen die VOR dem 1.1.1980 die Ausbildung beendet hatten und Hauptschulabschluß haben die Ausbildungszeit voll anerkannt , auch die Zeiten VORM 17 Lj. Meine Ausbildungszeit war von 1978 - 1981 und wurde nachträglich aberkannt weil sie eben nicht vorm 1.1.1980 beendet war. So in etwa stand es im Schreiben der Ablehnung von der BAnst-PT.
....war/ist genau bei mir jetzt nicht der Fall (Ausbildung von 1976-79 wie zuvor schon dargestellt). Hab jetzt mal bei Verdi angeklopft. Die meinten die Ablehnung wäre nicht in Ordnung und ich soll weitere Informationen für die Formulierung eines Widerspruchs bekommen. Schaun mer mal....
@Figobert
Die Ablehnung ist nach meinem Verständnis falsch, nach meinem Kenntnisstand war die Änderung erst zum 1.1.1980 und genau das wurde mir zum Verhängnis (mitten in meiner Azubi Zeit 1978-1981), deshalb haben sie mir 7,5 Jahre nach dem ich in den VR ging die gesamte Azubi Zeit wieder aberkannt als Antwort auf meinen Antrag auf Anerkennung der Zeiten vorm 17 Lj. Widerspruch wurde auch abgelehnt. Mit Hilfe meinens Anwalts ist inzwischen Klage bei VG in SH eingereicht - nun heißt es warten. Widerspruch in deinem Fall ist auf jeden Fall richtig und wichtig ! Ich glaub du hast 4 Wochen dafür Zeit ! Falls der auch abgelehnt hast du nochmal 4 Wochen Zeit um Klage beim VG einzureichen.
Anbei ein Auszug aus meiner Ablehnung :
Dateianhänge
Auszug_BAnst-PT.jpg
wbbs
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von wbbs »

Hallo,

gibt es eine verlässliche Größe, mit der man die Zeit vor dem siebzehnten Lebensjahr und den Auswirkungen auf das neue Besoldungsdienstalter prozentual beziffern kann? Da dieser Zeitraum überschaubar ist, es aber Kollegen gibt, die von 1 % bis über 4 % neu hinzugewinnen, finde ich dafür keine ausreichende Erklärung. Teils werden pro Monat 0,15 % Prozentpunkte zur Anrechnung gebracht, teils weniger. Spielt es eine Rolle, ob der Antragsteller einem Jahrgang angehört, der damals bereits nach 10 Jahren 35 % Besoldungsanteile erworben hat?
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

wbbs hat geschrieben: 6. Mär 2026, 18:21 Hallo,

gibt es eine verlässliche Größe, mit der man die Zeit vor dem siebzehnten Lebensjahr und den Auswirkungen auf das neue Besoldungsdienstalter prozentual beziffern kann? Da dieser Zeitraum überschaubar ist, es aber Kollegen gibt, die von 1 % bis über 4 % neu hinzugewinnen, finde ich dafür keine ausreichende Erklärung. Teils werden pro Monat 0,15 % Prozentpunkte zur Anrechnung gebracht, teils weniger. Spielt es eine Rolle, ob der Antragsteller einem Jahrgang angehört, der damals bereits nach 10 Jahren 35 % Besoldungsanteile erworben hat?
Ich kann nur sagen, dass mein verstorbener Mann (Jahrgang 1950) ursprünglich bei über 71 % in den Ruhestand ging und dann mit der Kürzung auf 69,14 % runtergestuft wurde. Bei der nun erfolgten Anerkennung der drei Ausbildungsjahre hätten ihm rechnerisch 75 % zugestanden. Aber der Höchstsatz liegt ja bei 71,74.
Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Murmels Frauchen »

Murmels Frauchen hat geschrieben: 7. Mär 2026, 16:48
wbbs hat geschrieben: 6. Mär 2026, 18:21 Hallo,

gibt es eine verlässliche Größe, mit der man die Zeit vor dem siebzehnten Lebensjahr und den Auswirkungen auf das neue Besoldungsdienstalter prozentual beziffern kann? Da dieser Zeitraum überschaubar ist, es aber Kollegen gibt, die von 1 % bis über 4 % neu hinzugewinnen, finde ich dafür keine ausreichende Erklärung. Teils werden pro Monat 0,15 % Prozentpunkte zur Anrechnung gebracht, teils weniger. Spielt es eine Rolle, ob der Antragsteller einem Jahrgang angehört, der damals bereits nach 10 Jahren 35 % Besoldungsanteile erworben hat?
Ich kann nur sagen, dass mein verstorbener Mann (Jahrgang 1950) ursprünglich bei über 71 % in den Ruhestand ging und dann mit der Kürzung auf 69,14 % runtergestuft wurde. Bei der nun erfolgten Anerkennung der drei Ausbildungsjahre hätten ihm rechnerisch 75 % zugestanden. Aber der Höchstsatz liegt ja bei 71,74.
P.S. Ausbildungszeit war 1964 bis 1967
wbbs
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von wbbs »

Murmels Frauchen hat geschrieben: 7. Mär 2026, 16:48
Ich kann nur sagen, dass mein verstorbener Mann (Jahrgang 1950) ursprünglich bei über 71 % in den Ruhestand ging und dann mit der Kürzung auf 69,14 % runtergestuft wurde. Bei der nun erfolgten Anerkennung der drei Ausbildungsjahre hätten ihm rechnerisch 75 % zugestanden. Aber der Höchstsatz liegt ja bei 71,74.
Besten Dank für die Info. Meine persönlichen Daten sind mit denen Ihres Mannes fast identisch. Mit Ausnahme der zusätzlichen Anrechnungszeit, die beträgt bei mir nur ca. 20 Monate.
Matei53
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Matei53 »

Hallo zusammen,
von mir auch ein kurzes Update zur Einreichung des Antrages vom 02.03.2024.
Am letzten Freitag, den 6. März kam der Bescheid vom 02. März 2026, genau nach 2 Jahren an.
Die Prognosen von @ wbbs und @ Murmels Frauchen
(hier 15. Dez 2025) sind mit (75%) also 71,75% aufgegangen !!!

Der Bescheid umfasst ca. 26 Seiten mit der Berechnung vom ersten Monat Mai 2023.
Weitere Abrechnungen von Nettobezügen und Nachzahlung soll ich aus der Bezügemitteilung April 2026 entnehmen.

Meine Prüfung mit Hilfe älteren Besoldungstabellen, kann ich im Moment noch keine Fehler erkennen.
Mit meinen errechneten „Ruhenswerten“ nach § 55 BeamtVG in einer Exceltabelle,
und dem neuen Endergebnis des „Zahlbetrag Versorgungsbezug“,
warte ich jetzt die umfangreiche Post der Bezügemitteilung für April ab.
Gefla
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Gefla »

Ja, mein Widerspruch bezieht sich auf die angebliche Verjährung.
Die Bundesanstalt hatte nicht nur die Zeit vor dem vollendeten 17. nicht berücksichtigt , die hatten meine Lehre überhaupt nicht beachtet. Sie haben bei mir also zwei Urteile von Verw. Gerichten nicht beachtet. Ich bin im Nov. 2012 im Rente gegangen mal sehen was da noch geht. Meine Rechtsschutz übernimmt auch den Widerspruch.

Gruss Georg
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