Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
PieWie
Beiträge: 3
Registriert: 31. Jan 2022, 18:18
Behörde: Bundeswehr
Geschlecht:

Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Beitrag von PieWie »

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage in Bezug auf den Aufstieg in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bzw. den Wechsel aus dem mittleren in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.

Leider werde ich nicht ganz schlau aus den Angaben im BLV bzw. habe das Gefühl, dass die Vorgaben teilweise unterschiedlich ausgelegt werden. Zudem sind auch die Aussagen meines Personalbereichs schwammig und uneindeutig, was es schwierig macht, den richtigen Weg auszumachen.

Hintergrund:
Ich bin Quereinsteiger als Beamter im mittleren nichttechnischen Dienst (A8) – zwischenzeitlich auf Lebenszeit verbeamtet. In den letzten drei Jahren habe ich ein externes, selbst finanziertes Bachelor-Studium (BWL) absolviert und bin jetzt seit Dezember 25 fertig. Erklärtes Ziel ist natürlich jetzt der „Aufstieg“ in den gehobenen Dienst. Von meinen Personalern habe ich bereits vernommen, dass ich ein „Exot“ bin und für mich nur ganz bestimmte Möglichkeiten bestehen, um den Aufstieg in den gehobenen Dienst schaffen zu können.

Für mein Verständnis: Der Hochschulabschluss ist nur ein Teil der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, korrekt? Zusätzlich bedarf es einer „berufspraktischen Einführung“ oder eines Vorbereitungsdienstes. Ohne diesen Zusatz besitzt man nicht die vollständige Befähigung?!

Auf dieser Grundlage stellt sich mir aktuell die Frage, welche Stellen überhaupt relevant sein könnten… Oder ob ich eher einen anderen Weg einschlagen soll (erstmal ins Endamt oder direkt wieder extern).

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.
BalBund
Beiträge: 156
Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
Behörde: BMI

Re: Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Beitrag von BalBund »

Grundsätzlich steht Dir der Weg des §24 BLV offen, d.h. Du kannst Dich auf extern ausgeschriebene Stellen im gD bewerben und wirst, wenn die Ausschreibung nach dem genannten § geöffnet ist und Du der Bestbewerber bist für die Zeit des Aufstiegs in deiner bisherigen Laufbahn aber mit den Aufgaben der neuen beschäftigt.

Ansonsten ja, die berufspraktische Erfahrung die Du benötigst (bzw. den Vorbereitungsdienst) kannst Du in der aktuellen Laufbahn nicht anders erwerben, da müsstest Du äußerst unattraktivee Wege, wie z.B. die Entlassung und Einstellung als TB oder der in-sich-Beurlaubung wählen.
PieWie
Beiträge: 3
Registriert: 31. Jan 2022, 18:18
Behörde: Bundeswehr
Geschlecht:

Re: Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Beitrag von PieWie »

BalBund hat geschrieben: 17. Feb 2026, 09:33 Grundsätzlich steht Dir der Weg des §24 BLV offen, d.h. Du kannst Dich auf extern ausgeschriebene Stellen im gD bewerben und wirst, wenn die Ausschreibung nach dem genannten § geöffnet ist und Du der Bestbewerber bist für die Zeit des Aufstiegs in deiner bisherigen Laufbahn aber mit den Aufgaben der neuen beschäftigt.

Ansonsten ja, die berufspraktische Erfahrung die Du benötigst (bzw. den Vorbereitungsdienst) kannst Du in der aktuellen Laufbahn nicht anders erwerben, da müsstest Du äußerst unattraktivee Wege, wie z.B. die Entlassung und Einstellung als TB oder der in-sich-Beurlaubung wählen.
Danke für deine Antwort!

Ich gehe mal davon aus, dass der Hinweis zu § 24 BLV nicht/selten mit im Ausschreibungstext steht, oder?
Oder betrifft das die Ausbildungsvorgaben, die neben der "Befähigung für die Laufbahngruppe 2" angegeben werden?

Anbei mal ein Beispiel aus einer aktuellen Ausschreibung:
"abgeschlossenes Bachelor-Studium z. B. Verwaltungswissenschaften, BWL, VWL oder Politikwissenschaften, die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Eingangsamt oder alternativ einen erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrgangs II als Verwaltungsfachwirt*in"

Dass der Weg eingeschränkt wird war mir ja bereits klar, aber wenn keine passende Alternative zu finden ist, macht es auch nur bedingt Sinn, im mittleren Dienst zu verweilen und zu hoffen, dass man irgendwann der Bestbewerber ist. Ggfs. kommen dann auch unattraktive Wege oder generell externe Wege in Betracht.
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 397
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Tätigkeit: Referent
Geschlecht:

Re: Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Beitrag von Aufsteiger85 »

Hallo zusammen,

ich möchte nur kurz einige Begrifflichkeiten klarstellen, da hier bunt zusammengewürfelt wird:

Die "berufspraktische Einführung" ist nach Bundesrecht ein Teil des Aufstiegs nach §35 BLV (allenfalls auch §39 BLV)!

Der §35 ist aber nur einschlägig für Aufstiegsverfahren, die durch den Dienstherrn durchgeführt werden, der einen dann (beim Bund) an die HS Bund schickt. Währenddessen erfolgt die berufspraktische Einführung auf der höheren Stelle, sodass bei Studienabschluss direkt befördert werden kann.

§39 ist für deinen Fall zwar grundsätzlich anfwendbar, allerdings müsste der Dienstherr VORHER das dienstliche Interesse bejahen und auch hier eine berufspraktische Einführung planen (möglich, habe ich bisher aber nur ein Mal gesehen).

Für einen Aufstieg nach §24 BLV (habe ich selbst gerade von gD zu hD hinter mir) ist das alles nicht anwendbar. Beamte, die ihr Studium auf eigene Faust machen, müssen sich, wie hier ja schon geschrieben wurde, erfolgreich extern bewerben und verbleiben dann
[...] in ihrem bisherigen beamtenrechtlichen Status, bis sie
1. folgende Voraussetzungen erfüllen:
[...]
b) im gehobenen Dienst die sonstigen Voraussetzungen nach § 17 Absatz 4 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes und
[...]
sich nach Erlangung der Befähigung sechs Monate in der neuen Laufbahn bewährt haben.
Lt. §17 IV BLV ist in diesem Fall folgendes zu fordern:
als Bildungsvoraussetzung
a) eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
b) ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und

2. als sonstige Voraussetzung
a) ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder
b) ein inhaltlich dessen Anforderungen entsprechendes mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss oder
c) ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit.
Die hauptberufliche Tätigkeit steht wiederum in §20 I BLV.
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:
1. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss, wenn die jeweilige Ausbildung inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprochen hat, oder
2. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit oder einen Abschluss, der einem Bachelor gleichwertig ist, sowie eine hauptberufliche Tätigkeit.

Die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor oder der gleichwertige Abschluss nach Satz 1 abgeschlossen wurde, muss mindestens drei Jahre betragen haben. Die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 beträgt mindestens ein Jahr und sechs Monate. § 19 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend.
Das heißt (nach Adam Riesling, äh Riese): Nach dem einschlägigen Studium brauchst du 1.5 Jahre einschlägige Berufserfahrung (einschlägig heißt, sie muss ein solches Studium auch voraussetzen) sowie eine Bewährungszeit von einem halben Jahr. Ergo kannst du nach zwei Jahren auf A9g befördert werden.

Ob der §24 BLV in einer Ausschreibung genannt ist oder nicht, spielt für dessen Anwendbarkeit grundsätzlich keine Rolle. Oft denken diejenigen, die die Stelle ausschreiben, auch gar nicht so weit, das mit aufzunehmen. Bewerben kann man sich dennoch. Allerdings sagt es natürlich etwas über den Willen der Behörde aus, wenn sie es explizit mit in den Ausschreibungstexten erwähnt. Solche Behörden sind meistens etwas progressiver (in vielerlei Hinsicht) unterwegs, als solche, die bspw. ausschließlich Beamte mit vorhandener Befähigung nehmen.

Bei der von dir zitierten Ausschreibung ist das aber alles nicht so einfach. Dabei handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um eine Stelle bei einem Land (Laufbahngruppe 2, 1. Eingangsamt). Für eine solche Stelle wäre dein Unterfangen aus verschiedenen Gründen deutlich komplizierter. Davon abgesehen, dass BLV und BBG nicht für die Länder gelten, kannst du nicht von einer Stelle im mD bei einer Bundesbehörde (ich vermute mal, da bist du gerade, deshalb postest du im Bundesbeamtenforum) auf eine Stelle im gD bei einem Land abgeordnet werden. Das Land müsste dich zunächst im mD übernehmen und dich dann auf eine gD-Stelle setzen, auf der du o.g. Prozedere (sofern im Landesrecht analog vorhanden) durchläufst. Im Rahmen einer Abordnung (die i.d.R. einer Versetzung vorauseilt) so gut wie unmöglich bzw. unwahrscheinlich.

Vielleicht gibst du uns noch etwas Futter, wo du gerade bist (abstrakt, Bund oder ein Land reicht) und wo du hinwillst. Dann können wir dir dazu vielleicht auch noch ein paar Takte sagen.

Grüße
PieWie
Beiträge: 3
Registriert: 31. Jan 2022, 18:18
Behörde: Bundeswehr
Geschlecht:

Re: Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Beitrag von PieWie »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 28. Feb 2026, 20:26
Vielleicht gibst du uns noch etwas Futter, wo du gerade bist (abstrakt, Bund oder ein Land reicht) und wo du hinwillst. Dann können wir dir dazu vielleicht auch noch ein paar Takte sagen.

Grüße
Guten Morgen.

Korrekt, ich bin aktuell Bundesbeamter bei der Bw. Grundsätzlich ist es mir egal, wohin der Weg führt. Plan wäre halt der gD. Ob Bund oder Land, würde ich erstmal als zweitrangig ansehen (auch wenn das vielleicht etwas blauäugig zu sein scheint, da ja noch mehr "Probleme" auftreten könnten).

Die Frage ist einfach: Was macht man jetzt?

Seitens meiner Personalführer gab es nur den Verweis auf die "externe" Möglichkeit des Aufstiegs, sofern ein entsprechender Abschluss in der Ausschreibung vermerkt ist. Die weiteren Details (oder Schwierigkeiten - wie man es nimmt), die damit einhergehen können, hat bis jetzt noch keiner angemerkt. Das macht die Situation natürlich nochmal unattraktiver - zumindest wenn es dann erstmal mit A8 weiter geht.

Ich habe in den kommenden Tagen ein Gespräch mit einer anderen Bundesbehörde bzgl. einer Stelle - ausgeschrieben bis "Besoldungsgruppe A9g (BUND)". Lege ich hier deine detaillierte Erklärung zugrunde, wird sich am Status ja erstmal nichts ändern. Es bleibt der mD - nur an anderer Stelle.
Echt ermüdend!

Damit wäre es ja schon fast einfacher, die Urkunde abzugeben und als Tarifbeschäftigter wieder einzusteigen. Auch wenn das erstmal Nachteile mit sich bringt. Gefühlt muss man ja schon ziemliches Glück haben, dass man auf einen Dienstherrn trifft, der die Situation annimmt (was ich von meinem aktuellen nicht sagen kann - sorry, da spricht aktuell der Unmut und der Frust).
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 397
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Tätigkeit: Referent
Geschlecht:

Re: Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich schreib dir mal eine Nachricht.
Roderick
Beiträge: 27
Registriert: 15. Okt 2024, 19:45
Behörde:
Geschlecht:

Re: Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Beitrag von Roderick »

@Aufsteiger85, kannst du die Infos vielleicht auch hier posten? Wäre bestimmt mehr als interessant!
AlterPinguin
Beiträge: 103
Registriert: 11. Feb 2013, 12:50
Behörde:

Re: Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Beitrag von AlterPinguin »

PieWie hat geschrieben: 4. Mär 2026, 08:26 Korrekt, ich bin aktuell Bundesbeamter bei der Bw.
Schaue regelmäßig in die Stellenangebote bei der Bundeswehr rein. Da wird, glaube ich zweimal im Jahr die Einstellung mit einem Bachelor in BWL veröffentlicht. Wenn du das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert hast, dann kannst du mit der Personalführung die Modalitäten für den Laufbahnwechsel klären. Wichtig ist, du musst dich als externer bewerben und das Bewerbungsverfahren bestehen und danach wird sich der Rest klären. Die Dienstposten im gD sind A9 bis A11 gebündelt nur so als Info. (ziehe die richtigen Schlüsse daraus)
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 397
Registriert: 4. Mai 2023, 19:25
Behörde: BDBOS
Tätigkeit: Referent
Geschlecht:

Re: Aufstieg in dern gehobenen Dienst nach externem Studium

Beitrag von Aufsteiger85 »

Roderick hat geschrieben: 4. Mär 2026, 13:17 @Aufsteiger85, kannst du die Infos vielleicht auch hier posten? Wäre bestimmt mehr als interessant!
Welche Infos meinst du? Ich habe doch relativ ausführlich kommentiert. Aber du kannst gerne weitere Fragen stellen, wenn noch welche offen sind :)
Antworten