Hallo Zusammen,
mich treibt eine Frage um, auf die ich keine Antwort finde. Vielleicht hat hier ja jemand eine ähnliche Situation...
Wenn ich mir mit einem Kleingewerbe etwas zu meiner Pension dazu verdienen möchte, wo ist hier die "pensionsunschädliche Hinzuverdienstgrenze"?
Ich mein, wenn ich einen Teilzeitjob neben der Pension ausübe, bin ich ja sozialversicherungspflichtig und mir werden Steuern abgezogen.
Das alles habe ich ja bei einem Kleingewerbe nicht wenn ich mich von der Umsatzsteuer befreien lasse, also die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme. Dann gilt ja meines Wissens ein Höchstumsatz von 25.000 €. Wenn ich jetzt von 25% Gewinn ausgehe wären das dann 6.250 € Gewinn (also Einkommen). Wenn ich das jetzt durch 12 Monate teile komme ich auf 520 € monatlich. Das sollte doch dann innerhalb der Zuverdienstgrenze sein oder sehe ich das falsch. Ist ja nichtmal die aktuelle Höhe eines Minijobs...
Bei der Zuverdienstgrenze ist ja nur der Gewinn entscheidend und nicht der Umsatz oder sehe ich das falsch.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe...
DDU und Hinzuverdienst Kleingewerbe
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Eistroll77
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Re: DDU und Hinzuverdienst Kleingewerbe
Hatten wir hier schon durchgekaut. Entnommenes Kapital aus der 1 Mann GmbH ist kein Einkommen. Überschreitet man die 25.000 Euro ist es keine 1 Mann GmbH mehr. Man braucht ohnehin jährlich eine Bilanz die man schlecht selbst erstellen kann. Das will also alles gut geplant sein.
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stuntmanmike
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Re: DDU und Hinzuverdienst Kleingewerbe
geht es um eine gmbh? denke nicht oder? kapitaleinkuenfte aus einer gmbh sollten ja gar nicht zu dem anrechenbaren einkommen gehoeren oder sehe ich das falsch?
Re: DDU und Hinzuverdienst Kleingewerbe
@Andy O: Ich blicke nicht so ganz bei deinem Beitrag durch. Du wirfst hier meines Erachtens einiges Durcheinand.
Du meinst mit entommenen Kapital Geld, für das die Firma bereits Steuern bezahlt hat, dann du selbst auch noch mal und dann hast du das Geld als Rücklage in der Firma gelassen und willst es jetzt entnehmen. Wäre ja grotesk, wenn man das dann nochmals versteuern müsste.
Ansonsten gilt: Bin ich Geschäfstführer einer GmbH, erhalte ich Lohn von der Firma und muss diesen Lohn ganz normal versteuern.
IMein Schwiegersohn hat eine 10% Beteiligung einer KG geerbt. Die KG macht jährlich eine Bilanz. Jedes jahr gibt er die paar Tausend Euro Gewinn aus der KG bei seiner Steuererklärung an, die werden mit seinem Beamtengehalt zusammengerechnet und versteuert.
Aber diese ganzen Fragen stellen sich doch für den T-Ersteller nicht. Er hat ja nur ein Kleingewerbe und ist von der Umsatzsteuer befreit - Peanuts sozusagen. Ganz normal Einnahme-Ausgaberchnung = Gewinn und diesen Gewinn versteuert er mit seinen Versorgungsbezügen in seiner jährlichen Steuererklärung.
Er meldet ein Gewerbe bei der Gemeinde/Stadt an und zeigt dieses Gewerbe bei der Versorgungsbehörde an. Diese teilt ihm dann schon mit, wieviel er pensionsunschädlich brutto dazuverdienen darf.
Der Gewinn ist brutto - also weiß er ganz genau, wann Schluss sein sollte mit dem Hinzuverdienst. Er kann natürlich mehr hinzuverdienen, allerdings würde seine Pension dementprechend gekürzt. Den Steuerbescheid muss er jedesmal an die Versorgungsbehörde senden. Man sollte schon rechnen können, damit nicht 2 Jahre später Forderungen seitens der Versorgungsbehörde aufkommen. Denn: der Steuerbescheid hinkt ja immer 1,5 Jahre hinterher.
Zudem muss dem T-Ersteller bewusst sein, dass er durch seinen Hinzuverdienst aus selbstständiger Tätigkeit für seine Pension an sich auch mehr Steuern bezahlt. Pension und Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit werden bei der Steuer zusammengerechnet - somit erhöht sich sein Steuersatz für alle Einkommsarten.
Mit einem 560 € Job würde er meiner Meinung nach besser fahren - denn hier ist brutto gleich netto.
Du meinst mit entommenen Kapital Geld, für das die Firma bereits Steuern bezahlt hat, dann du selbst auch noch mal und dann hast du das Geld als Rücklage in der Firma gelassen und willst es jetzt entnehmen. Wäre ja grotesk, wenn man das dann nochmals versteuern müsste.
Ansonsten gilt: Bin ich Geschäfstführer einer GmbH, erhalte ich Lohn von der Firma und muss diesen Lohn ganz normal versteuern.
IMein Schwiegersohn hat eine 10% Beteiligung einer KG geerbt. Die KG macht jährlich eine Bilanz. Jedes jahr gibt er die paar Tausend Euro Gewinn aus der KG bei seiner Steuererklärung an, die werden mit seinem Beamtengehalt zusammengerechnet und versteuert.
Aber diese ganzen Fragen stellen sich doch für den T-Ersteller nicht. Er hat ja nur ein Kleingewerbe und ist von der Umsatzsteuer befreit - Peanuts sozusagen. Ganz normal Einnahme-Ausgaberchnung = Gewinn und diesen Gewinn versteuert er mit seinen Versorgungsbezügen in seiner jährlichen Steuererklärung.
Er meldet ein Gewerbe bei der Gemeinde/Stadt an und zeigt dieses Gewerbe bei der Versorgungsbehörde an. Diese teilt ihm dann schon mit, wieviel er pensionsunschädlich brutto dazuverdienen darf.
Der Gewinn ist brutto - also weiß er ganz genau, wann Schluss sein sollte mit dem Hinzuverdienst. Er kann natürlich mehr hinzuverdienen, allerdings würde seine Pension dementprechend gekürzt. Den Steuerbescheid muss er jedesmal an die Versorgungsbehörde senden. Man sollte schon rechnen können, damit nicht 2 Jahre später Forderungen seitens der Versorgungsbehörde aufkommen. Denn: der Steuerbescheid hinkt ja immer 1,5 Jahre hinterher.
Zudem muss dem T-Ersteller bewusst sein, dass er durch seinen Hinzuverdienst aus selbstständiger Tätigkeit für seine Pension an sich auch mehr Steuern bezahlt. Pension und Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit werden bei der Steuer zusammengerechnet - somit erhöht sich sein Steuersatz für alle Einkommsarten.
Mit einem 560 € Job würde er meiner Meinung nach besser fahren - denn hier ist brutto gleich netto.
