Hallo Zusammen,
mich treibt eine Frage um, auf die ich keine Antwort finde. Vielleicht hat hier ja jemand eine ähnliche Situation...
Wenn ich mir mit einem Kleingewerbe etwas zu meiner Pension dazu verdienen möchte, wo ist hier die "pensionsunschädliche Hinzuverdienstgrenze"?
Ich mein, wenn ich einen Teilzeitjob neben der Pension ausübe, bin ich ja sozialversicherungspflichtig und mir werden Steuern abgezogen.
Das alles habe ich ja bei einem Kleingewerbe nicht wenn ich mich von der Umsatzsteuer befreien lasse, also die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme. Dann gilt ja meines Wissens ein Höchstumsatz von 25.000 €. Wenn ich jetzt von 25% Gewinn ausgehe wären das dann 6.250 € Gewinn (also Einkommen). Wenn ich das jetzt durch 12 Monate teile komme ich auf 520 € monatlich. Das sollte doch dann innerhalb der Zuverdienstgrenze sein oder sehe ich das falsch. Ist ja nichtmal die aktuelle Höhe eines Minijobs...
Bei der Zuverdienstgrenze ist ja nur der Gewinn entscheidend und nicht der Umsatz oder sehe ich das falsch.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe...
DDU und Hinzuverdienst Kleingewerbe
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Eistroll77
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Re: DDU und Hinzuverdienst Kleingewerbe
Hatten wir hier schon durchgekaut. Entnommenes Kapital aus der 1 Mann GmbH ist kein Einkommen. Überschreitet man die 25.000 Euro ist es keine 1 Mann GmbH mehr. Man braucht ohnehin jährlich eine Bilanz die man schlecht selbst erstellen kann. Das will also alles gut geplant sein.
