Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren

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zeerookah
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren

Beitrag von zeerookah »

Anjelica hat geschrieben: 23. Jan 2026, 16:02 Nun ist das FA der Meinung, da ich früher bei der Post gearbeitet habe, hatte ich eine wirtschaftliche Tätigkeit einer juristischen Person. Und diese wirtschaftliche Tätigkeit läuft nicht unter Beamteneinkommen, ergo - meint das FA - unterliege ich komplett der spanischen Einkommenssteuer, das DBA greift hier nicht
Auf diese Begründung muß man auch erst mal kommen. Da bin ich wirklich gespannt wie das aus geht. Ich sehe Dich schon noch einen Anwalt einschalten. Weil das mit der "wirtschaftliche Tätigkeit einer juristischen Person" würde ja auf Hunderttausende Postbeamten zutreffen.
Theoretisch wärst Du nach dem Verständnis von Deinen zuständigen FA gar kein Beamter (Deine Urkunden sind alle null & nichtig) :mrgreen:

Achtung Ironie
Du kannst ja eine Rückversteuerung beantragen. Da Du ja als Beamter einen höheren Steuersatz für Dein geringeren Bruttobezüge zahlen musstest.
Möchtest Du dann für Dein Berufsleben bei Deinen geringen Bruttobezügen auch wie eine juristische Person = normaler Arbeitnehmer/Angestellter versteuert werden und das zuviel gezahlte über die Jahrzehnte zurück haben :mrgreen:
Ironie Ende
Pedi.L
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren

Beitrag von Pedi.L »

Hallo ihr Lieben,
Ja ich bin auch betroffen. Es ist ein Elend. Ich habe heute mit der Oberfinanzdirektion gesprochen. Finanzamt Bonn-Außenstadt ist aufgefallen das sie das dba Spanien deutschland nicht richtig angewandt haben. Im Art.18 Abs. 3 steht wenn wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeführt wurden wird Art. 17 angewandt.
Die haben dann zusammen abgestimmt das die Beamten der Post und Telekommunikation nach Art. 17 behandelt werden.
Ich bekomme die Mindestversorgung in meinem Fall wären das ca. 4500 Euro die der spanische Staat von mir einkassiert.
IN Deutschland brauchte ich keine Steuern zahlen lag unterm Satz. Ich frage mich nur wie ich das aufbringen soll.
Man kann ja auch klagen frage mich nur von was für ein Geld. Wenn ich die PostBeakk und die Steuern Spaniens abziehe wäre ich in Deutschland ein Sozialfall.
Pedi.L
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren

Beitrag von Pedi.L »

Hallo.
Hab noch was vergessen im Jahr 2023 hat mich das spanische Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung ab 2019 zu machen. Daraufhin habe ich meine Beamtenurkunde von der Post und Telekommunikation zu geschickt und wurde als nicht Steueransässig geführt. Jetzt habe ich mich wieder als Steueransässig gemeldet damit ich aus der Lohnsteuerklasse 1 rauskommen. Vorher hatte ich die 3 in Deutschland. Jetzt bin ich in Deutschland steuerbefreit.
Komischerweise hatte Spanien die Steuerbefreiung akzeptiert.
Also weiß wohl keiner Bescheid.
Anjelica
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren

Beitrag von Anjelica »

Hallo Pedi,
genau so war es bei mir auch, habe auch 2023 vom spanischen FA eine Aufforderung erhalten, Steuern zu zahlen. Nachdem ich denen meine Beamtenurkunde zugeschickt hatte, war Ruhe.

Ich hatte ja beim FA Bonn-Außenstadt Einspruch eingelegt und heute kam die Ablehnung.
Begründung:
"Die Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien (DBA Spanien) war Gegenstand eines Verständigungsverfahrens zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten. Dieses Verfahren betraf die Besteuerung von
Versorgungsbezügen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) an eine in Spanien ansässige Person. Der dort behandelte Sachverhalt ist mit Ihrer Situation vergleichbar. Im Rahmen dieses Verständigungsverfahrens haben sich Deutschland und Spanien darauf
verständigt, dass das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat Spanien zusteht. Vor diesem Hintergrund wurde die bisherige Rechtsauffassung überprüft und entsprechend angepasst. Änderungen des DBA Spanien hat es nicht gegeben. Bislang wurde davon ausgegangen, dass das sogenannte Kassenstaatsprinzip Anwendung findet und das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a DBA Spanien Deutschland als Kassenstaat zusteht, da es sich bei der BAnst PT um eine rechtsfähige
Anstalt des öffentlichen Rechts und damit um eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
Diese Auffassung ist jedoch unter Berücksichtigung des Artikels 18 Absatz 3 DBA Spanien nicht zutreffend. Danach ist das Kassenstaatsprinzip ausgeschlossen, wenn die Vergütungen im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit der sonstigen juristischen Person
stehen. Dies ist bei früheren Tätigkeiten im Bereich der Post- und Telekommunikationsleistungen gegeben. Sie waren als Beamtin bei der Deutschen Bundespost sowie bei der Deutschen Telekom AG als Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost tätig. Der Status als Landesbeamtin/Bundesbeamtin steht der Annahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des Artikels 18 Absatz 3 DBA Spanien für diese Unternehmen nicht entgegen...."

Ich habe alle Möglichkeiten, einschl. eines RA, durch und komme zu dem Ergebnis das ich das leider akzeptieren muß. Ich bin mit meinem Latein am Ende. Vielleicht gibt es hier jemanden der noch einen "Hebel" zum Ansetzen kennt.

Ich werde mir jetzt mittels Formblatt die Einkommenssteuer von 2025 zurückzahlen lassen und mich von der deutschen Steuer verabschieden.

Was meinst Du mit: 'Komischerweise hatte Spanien die Steuerbefreiung akzeptiert.'? Zahlst Du jetzt hier in Spanien keine Steuern? Hat Dir ein Steuerberater des Satz von 4.500 Euro Steuern genannt?
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zeerookah
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren

Beitrag von zeerookah »

@Anjelica
Das hätte ich jetzt nicht gedacht das dass dabei raus kommt :idea:
Pedi.L
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren

Beitrag von Pedi.L »

@Anjelica
jetzt hatte ich so einen langen Text geschrieben und alles ist weg. Jetzt mag ich nicht mehr . Schreib mir doch bitte eine PN
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zeerookah
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren

Beitrag von zeerookah »

Einfach mal seinen Text zwischen speichern. Ist bei längeren Sachen hilfreich :idea:
Anjelica
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Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren

Beitrag von Anjelica »

So, Schlußtext und Ergebnis:
Alle die bei der Post und Telekom gearbeitet haben und ihren Wohnsitz z.B. nach S0panien verlegt haben, müssen ab 2025 ihre Steuererklärung in Spanien abgeben, was zur Folge hat, das sie eine wesentlich höhere Steuerbelastung haben.
Das DBA wurde 2013 abgeändert, die Beschäftigten haben eine Geschäftstätigkeit vorgenommen, werden zwar als Beamte geführt, sind aber keine mehr. In dem abgeänderten DBA wurde auch ein evtl. Bestandsschutz gestrichen, auf den kann man sich auch nicht mehr berufen, egal wann man in Pension gegangen ist. Die einbehalten Steuern aus 2025/2026 werden auf Antrag zurückgezahlt, mit einer "0" Einkommenssteuererklärung werden auch in Zukunft keine Steuern mehr einbehalten und damit hat man mit Deutschland nichts mehr zu tun ..
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