Auf diese Begründung muß man auch erst mal kommen. Da bin ich wirklich gespannt wie das aus geht. Ich sehe Dich schon noch einen Anwalt einschalten. Weil das mit der "wirtschaftliche Tätigkeit einer juristischen Person" würde ja auf Hunderttausende Postbeamten zutreffen.Anjelica hat geschrieben: 23. Jan 2026, 16:02 Nun ist das FA der Meinung, da ich früher bei der Post gearbeitet habe, hatte ich eine wirtschaftliche Tätigkeit einer juristischen Person. Und diese wirtschaftliche Tätigkeit läuft nicht unter Beamteneinkommen, ergo - meint das FA - unterliege ich komplett der spanischen Einkommenssteuer, das DBA greift hier nicht
Theoretisch wärst Du nach dem Verständnis von Deinen zuständigen FA gar kein Beamter (Deine Urkunden sind alle null & nichtig)
Achtung Ironie
Du kannst ja eine Rückversteuerung beantragen. Da Du ja als Beamter einen höheren Steuersatz für Dein geringeren Bruttobezüge zahlen musstest.
Möchtest Du dann für Dein Berufsleben bei Deinen geringen Bruttobezügen auch wie eine juristische Person = normaler Arbeitnehmer/Angestellter versteuert werden und das zuviel gezahlte über die Jahrzehnte zurück haben
Ironie Ende
