DU-Verfahren beschleunigen
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Re: DU-Verfahren beschleunigen
Sie brauchen einen Anwalt für Verwaltungsrecht, der Sie bei der Pensionierung begleitet. Eine Pensionierung OHNE Anerkennung des DU und einer entsprechenden Kausalität, OHNE Anerkennung GdB und MdE, OHNE Anerkennung ggf. des Unfallausgleichs...das holen Sie im Nachgang nicht mehr auf. In der Praxis brauchen Sie bei jedem Gutachten des AA den Hinweis, dass die Pensionierung aufgrund des DU erfolgt, damit Sie über die Mindestpension hinauskommen. Ist Ihnen das egal, können Sie machen, was Sie möchten. Eine Beschleunigung erhalten Sie aber nur, indem Sie den besten Anwalt in Ihrem BL damit beauftragen. Das habe ich auch - auf die Anwälte des DBG wurde nicht einmal reagiert. Ja, mich hat der Spaß am Ende knapp unter einem fünfstelligen Betrag gekostet, denn diese Anwälte arbeiten nach einer Honorarvereinbarung, aber es hat sich gelohnt.
Der Pflegegrad kommt idR nur bei körperlichen Beschwerden zum Tragen. Ich bin wirklich durch, aber dadurch, dass ich "nur" psychisch fertig bin, fehlen die körperlichen Komponenten...und das trotz schwerer Dissoziation. Für den GdB und MdE sollten Ihre Ärzte und v.a. der Psychiater ein Gutachten erstellen...das brauchen Sie.
Der Pflegegrad kommt idR nur bei körperlichen Beschwerden zum Tragen. Ich bin wirklich durch, aber dadurch, dass ich "nur" psychisch fertig bin, fehlen die körperlichen Komponenten...und das trotz schwerer Dissoziation. Für den GdB und MdE sollten Ihre Ärzte und v.a. der Psychiater ein Gutachten erstellen...das brauchen Sie.
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Dienstunfall_L
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Re: DU-Verfahren beschleunigen
Den Personalrat würde ich unbedingt kontaktieren, er müsste m.W. über den Dienstunfall informiert worden sein.
Wegen der Wartezeit auf den Amtsarzttermin ist es vielleicht ein kleiner Trost, dass diese deine Zeiten und damit ggf. deine Pension erhöht. Ich verstehe aber gut deine Unruhe und das Bedürfnis der Beschleunigung, das kannst du aber nicht beeinflussen, also reib dich nicht daran auf.
Wegen der Wartezeit auf den Amtsarzttermin ist es vielleicht ein kleiner Trost, dass diese deine Zeiten und damit ggf. deine Pension erhöht. Ich verstehe aber gut deine Unruhe und das Bedürfnis der Beschleunigung, das kannst du aber nicht beeinflussen, also reib dich nicht daran auf.
Re: DU-Verfahren beschleunigen
Mein Problem im Moment ist, das ich nach Rückkehr aus der Klinik wahrscheinlich zeitnah zum Amtsarzt muss wegen Langzeitkrank.Dienstunfall_L hat geschrieben: 15. Okt 2025, 12:26 Den Personalrat würde ich unbedingt kontaktieren, er müsste m.W. über den Dienstunfall informiert worden sein.
Wegen der Wartezeit auf den Amtsarzttermin ist es vielleicht ein kleiner Trost, dass diese deine Zeiten und damit ggf. deine Pension erhöht. Ich verstehe aber gut deine Unruhe und das Bedürfnis der Beschleunigung, das kannst du aber nicht beeinflussen, also reib dich nicht daran auf.
Jedoch wurde ich nach Rücksprache bisher für den Gutachtertermin zwecks Unfallanerkennung nicht Mal angemeldet.
Das sind zwei verschiedene Dinge die leider unabhängig voneinander laufen. Daher meine Frage an wen ich mich wenden kann, da ich bisher nicht weitergekommen bin. Ich möchte nicht im schlimmsten Fall frühpensioniert werden ohne anerkannten Dienstunfall obwohl es eindeutig im Zusammenhang steht.
Du meinst der Personalrat kann mir hierbei helfen?
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Dienstunfall_L
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Re: DU-Verfahren beschleunigen
Ich würde den PR kontaktieren. Bei mir liefen die beiden Verfahren (Amtsarzt wegen Feststellung der DU und Amtsarzt/Begutachtungen wegen Dienstunfallfolgen) auch nebeneinander. In meinem Fall war der PR eine Unterstützung, ebenso die Schwerbehindertenvertretung. Versuch es doch einfach.
Parallel würde ich beherzigen, was lavinia schrieb und nach einem geeigneten Anwalt suchen. Er sollte Erfahrung haben mit Zurruhesetzung und mit Dienstunfall.
Ist der Dienstunfall als solcher anerkannt?
Parallel würde ich beherzigen, was lavinia schrieb und nach einem geeigneten Anwalt suchen. Er sollte Erfahrung haben mit Zurruhesetzung und mit Dienstunfall.
Ist der Dienstunfall als solcher anerkannt?
Re: DU-Verfahren beschleunigen
Fast drei Monate später und es hat sich nichts getan weder bei Unfallanerkennung noch beim personalärztlichen Dienst zwecks Frühpensionierung außer, dass es mir unverändert schlecht geht und ich die Pflegestufe 3 bekommen habe mehr als erwartet...
GdB wurde ebenfalls beantragt und das Ergebnis steht noch aus. Soll ich die Schwerbehindertenvertretung kontaktieren obwohl ich noch keinen GdB habe?
Gewerkschaft (Personalrat) konnte/wollte mir nicht helfen hab nichts anderes erwartet und werde bei der Gewerkschaft schnellstmöglich kündigen, da dies nicht meine erste derartige Erfahrung mit denen ist (Rechtschutzversicherung liegt separat vor).
Eventuell nochmal jemand anderes aus dem Personalrat?
Vom Sozialtherapeutischen Dienst kam nur eine Blabla Antwort mit einem Fazit ich solle abwarten und mich auf meine Gesundung konzentrieren. Das es nicht ohne Frühpensionierung geht, wurde nicht verstanden.
Ich werde noch etwas warten und dann wohl zum Rechtsanwalt gehen müssen (kurzfristig). Hat jemand einen Tipp, wie ich einen guten Rechtsanwalt finden kann? Außer über Google Suche und Vertrauen aufgrund von Rezensionen...
Bin seit fast 15 Monaten krankgeschrieben und es tut sich nichts...
GdB wurde ebenfalls beantragt und das Ergebnis steht noch aus. Soll ich die Schwerbehindertenvertretung kontaktieren obwohl ich noch keinen GdB habe?
Gewerkschaft (Personalrat) konnte/wollte mir nicht helfen hab nichts anderes erwartet und werde bei der Gewerkschaft schnellstmöglich kündigen, da dies nicht meine erste derartige Erfahrung mit denen ist (Rechtschutzversicherung liegt separat vor).
Eventuell nochmal jemand anderes aus dem Personalrat?
Vom Sozialtherapeutischen Dienst kam nur eine Blabla Antwort mit einem Fazit ich solle abwarten und mich auf meine Gesundung konzentrieren. Das es nicht ohne Frühpensionierung geht, wurde nicht verstanden.
Ich werde noch etwas warten und dann wohl zum Rechtsanwalt gehen müssen (kurzfristig). Hat jemand einen Tipp, wie ich einen guten Rechtsanwalt finden kann? Außer über Google Suche und Vertrauen aufgrund von Rezensionen...
Bin seit fast 15 Monaten krankgeschrieben und es tut sich nichts...
Re: DU-Verfahren beschleunigen
Meiner Meinung nach:
Wie schon beschrieben, läuft das Dienstunfallverfahren und das Zurruhesetzungsverfahren getrennt voneinander, bei denen keine wechselseitigen Auswirkungen bestehen.
In der Praxis wird man durch die Dienstherren erst in den Ruhestand geschickt. (1) Beamtinnen und Beamte können als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur angesehen werden, wenn die Aussicht auf Wiederherstellung voller Dienstfähigkeit auch innerhalb weiterer sechs Monate nicht besteht.
Dann wird im Anschluss der Dienstunfall anerkannt und man bekommt Unfallruhegelt oder erhöhtes Unfallruhegehalt (Verfügung/ Feststellungsbescheid).
Ist der Beamte infolge des Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt worden, erhält er Unfallruhegehalt (wenn er anerkannt wird).
Das heißt, man bekommt auch zwei Gutachten (Überprüfung der Dienstfähigkeit und Dienstunfallanerkennung). Idealerweise sollten in beiden Gutachten der Dienstunfall auftauchen (Kausalität). Wenn du einen GdS aufgrund des Dienstunfalles zugesprochen bekommst, kannst du damit einen GdB beim Versorgungsamt beantragen.
Das ganze Verfahren ist sehr komplex und geht an die Gesundheit, daher würde ich auf jeden Fall dazu raten, einen Fachanwalt in Sachen Beamten/ Verwaltungsrecht zu kontaktieren.
Wie schon beschrieben, läuft das Dienstunfallverfahren und das Zurruhesetzungsverfahren getrennt voneinander, bei denen keine wechselseitigen Auswirkungen bestehen.
In der Praxis wird man durch die Dienstherren erst in den Ruhestand geschickt. (1) Beamtinnen und Beamte können als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur angesehen werden, wenn die Aussicht auf Wiederherstellung voller Dienstfähigkeit auch innerhalb weiterer sechs Monate nicht besteht.
Dann wird im Anschluss der Dienstunfall anerkannt und man bekommt Unfallruhegelt oder erhöhtes Unfallruhegehalt (Verfügung/ Feststellungsbescheid).
Ist der Beamte infolge des Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt worden, erhält er Unfallruhegehalt (wenn er anerkannt wird).
Das heißt, man bekommt auch zwei Gutachten (Überprüfung der Dienstfähigkeit und Dienstunfallanerkennung). Idealerweise sollten in beiden Gutachten der Dienstunfall auftauchen (Kausalität). Wenn du einen GdS aufgrund des Dienstunfalles zugesprochen bekommst, kannst du damit einen GdB beim Versorgungsamt beantragen.
Das ganze Verfahren ist sehr komplex und geht an die Gesundheit, daher würde ich auf jeden Fall dazu raten, einen Fachanwalt in Sachen Beamten/ Verwaltungsrecht zu kontaktieren.
Re: DU-Verfahren beschleunigen
Ich war letztes Jahr insgesamt über vier Monate in vollstationärer Behandlung und mir wurde dort geraten (auch schriftlich) in eine Frühpensionierung zu gehen. Plus ambulante Behandlungen, Tagesklinik, die es auch alle so sehen usw...
An eine Gesundung so wie es jetzt ist im Schwebezustand ist überhaupt nicht zu denken im Gegenteil es geht mir immer schlechter.
Es dauert alles nur solange, weil die zuständige Stelle für Dienstunfälle und der personalärztliche Dienst überlastet sind.
Das wurde mir beides telefonisch bestätigt und ich solle doch froh sein ich sei ja Safe Gehalt komme ja weiterhin...Das es meinen Gesundheitszustand verschlechtert wurde nicht verstanden.
Lange Rede kurzer Sinn ich suche mir jetzt einen Rechtsanwalt auch wenn es das letzte ist was ich möchte einen Rechtsstreit mit den Dienstherrn zu provozieren. Aber ich war nun geduldig genug denke ich und offensichtlich gibt's keine andere Möglichkeit.
Ich frage mich nur, was kann der Rechtsanwalt im jetzigen Stadium machen? Wegen Untätigkeit verklagen? Es ist alles vollständig und innerhalb von den Fristen eingereicht worden. Es steht auch durchweg in allen Berichten (und das sind nicht wenige) , dass alle Symptome /Diagnosen aufgrund von den Unfällen ist.
Und wie finde ich den besten/ einen guten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in meinem Bundesland? Einfach auf die Rezensionen verlassen finde ich mutig, da diese heutzutage ganz leicht frisiert werden können...
An eine Gesundung so wie es jetzt ist im Schwebezustand ist überhaupt nicht zu denken im Gegenteil es geht mir immer schlechter.
Es dauert alles nur solange, weil die zuständige Stelle für Dienstunfälle und der personalärztliche Dienst überlastet sind.
Das wurde mir beides telefonisch bestätigt und ich solle doch froh sein ich sei ja Safe Gehalt komme ja weiterhin...Das es meinen Gesundheitszustand verschlechtert wurde nicht verstanden.
Lange Rede kurzer Sinn ich suche mir jetzt einen Rechtsanwalt auch wenn es das letzte ist was ich möchte einen Rechtsstreit mit den Dienstherrn zu provozieren. Aber ich war nun geduldig genug denke ich und offensichtlich gibt's keine andere Möglichkeit.
Ich frage mich nur, was kann der Rechtsanwalt im jetzigen Stadium machen? Wegen Untätigkeit verklagen? Es ist alles vollständig und innerhalb von den Fristen eingereicht worden. Es steht auch durchweg in allen Berichten (und das sind nicht wenige) , dass alle Symptome /Diagnosen aufgrund von den Unfällen ist.
Und wie finde ich den besten/ einen guten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in meinem Bundesland? Einfach auf die Rezensionen verlassen finde ich mutig, da diese heutzutage ganz leicht frisiert werden können...
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Dienstunfall_L
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Re: DU-Verfahren beschleunigen
Zu dieser Aussage:
Das GdB-Verfahren kannst du wahrscheinlich etwas beschleunigen, wenn du dem Versorgungsamt mitteilst, dass aufgrund der langen Krankheitsdauer die Zurruhesetzung droht. (Dann sollte innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung ein Bescheid erfolgen, bei mir hat das geklappt.) (Dass das Zurruhesetzungsverfahren sich so hinauszögert, solltest du gegenüber dem Versorgungsamt dann selbstredend nicht erwähnen.)
Ja, die SchwBV kannst du auch vor der Zuerkennung des GdB kontaktieren. Das habe ich so gemacht.
Den PR würde ich erneut kontaktieren und Unterstützung erfragen.
Auch wenn die Situation für dich quälend ist und du die Begutachtungen gerne etwas beschleunigen würdest, rate ich dringend davon ab, in dieser Situation - nach Dienstunfall - selber einen Antrag auf Zurruhesetzung zu stellen.
Du kannst den GdB natürlich vorher beantragen, soweit ich sehe, hast du das auch getan.Wenn du einen GdS aufgrund des Dienstunfalles zugesprochen bekommst, kannst du damit einen GdB beim Versorgungsamt beantragen.
Das GdB-Verfahren kannst du wahrscheinlich etwas beschleunigen, wenn du dem Versorgungsamt mitteilst, dass aufgrund der langen Krankheitsdauer die Zurruhesetzung droht. (Dann sollte innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung ein Bescheid erfolgen, bei mir hat das geklappt.) (Dass das Zurruhesetzungsverfahren sich so hinauszögert, solltest du gegenüber dem Versorgungsamt dann selbstredend nicht erwähnen.)
Ja, die SchwBV kannst du auch vor der Zuerkennung des GdB kontaktieren. Das habe ich so gemacht.
Den PR würde ich erneut kontaktieren und Unterstützung erfragen.
Auch wenn die Situation für dich quälend ist und du die Begutachtungen gerne etwas beschleunigen würdest, rate ich dringend davon ab, in dieser Situation - nach Dienstunfall - selber einen Antrag auf Zurruhesetzung zu stellen.
Re: DU-Verfahren beschleunigen
Danke für eure Antworten und Verständnis das hilft mir etwas in dieser Situation. Man hat schon genügend Baustellen und dann macht einem es der Dienstherr zusätzlich schwer.
Natürlich werde ich keinen Antrag auf Frühpensionierung zusätzlich stellen.
Diese Gleichgültigkeit von der Behörde schlägt halt genau in die gleiche Kerbe und ich fühle mich hilflos sowie überfordert und dadurch automatisch noch schlechter...Es ist wirklich einfach nur quälend und kostet Kraft, die eigentlich nicht da ist..
Ich Frage mich, was es bringen soll im jetzigen Stadium einen Rechtsanwalt zu konsultieren? Kann er es beschleunigen? Es ist wie geschrieben alles vollständig und rechtzeitig eingereicht worden.
Genauso wie die Schwerbehindertenvertretung? Wird es dadurch nicht noch eher verzögert also die Frühpensionierung?
Dem Versorgungsamt habe ich das alles auch schon mitgeteilt gehabt (natürlich nicht die Verzögerung).
Werde dann jemand anderes aus dem Personalrat ansprechen...
Natürlich werde ich keinen Antrag auf Frühpensionierung zusätzlich stellen.
Diese Gleichgültigkeit von der Behörde schlägt halt genau in die gleiche Kerbe und ich fühle mich hilflos sowie überfordert und dadurch automatisch noch schlechter...Es ist wirklich einfach nur quälend und kostet Kraft, die eigentlich nicht da ist..
Ich Frage mich, was es bringen soll im jetzigen Stadium einen Rechtsanwalt zu konsultieren? Kann er es beschleunigen? Es ist wie geschrieben alles vollständig und rechtzeitig eingereicht worden.
Genauso wie die Schwerbehindertenvertretung? Wird es dadurch nicht noch eher verzögert also die Frühpensionierung?
Dem Versorgungsamt habe ich das alles auch schon mitgeteilt gehabt (natürlich nicht die Verzögerung).
Werde dann jemand anderes aus dem Personalrat ansprechen...
Re: DU-Verfahren beschleunigen
Kann mich Dienstunfall_L nur anschließen und davon abraten selber einen Antrag auf Zurruhesetzung stellen, auch wenn es Dir sehr schwer fällt.
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Dienstunfall_L
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Re: DU-Verfahren beschleunigen
Die Suche nach einem geeigneten RA solltest du jetzt angehen, es könnte dauern, bis du einen geeigneten gefunden hast . (Von einem bestimmten in Köln rate ich ab, ggf. per PN nachfragen.) Vielleicht kann dir jemand einen Tipp geben.Ein Mandat musst du noch nicht unterschreiben, ein Beratungsgespräch kostet ca. 200€.
Die SchwBV kann unterstützend sein bei dem entscheidenden Verfahren, ob die Zurruhesetzung als Folge des Dienstunfalls anerkannt wird: Eine Kontrollinstanz mehr ist gut! Die zeitliche Verzögerung ist angesichts des insgesamt lahmen Verfahrens für dich relativ unwesentlich, sollte dich nicht abhalten.
Die SchwBV kann unterstützend sein bei dem entscheidenden Verfahren, ob die Zurruhesetzung als Folge des Dienstunfalls anerkannt wird: Eine Kontrollinstanz mehr ist gut! Die zeitliche Verzögerung ist angesichts des insgesamt lahmen Verfahrens für dich relativ unwesentlich, sollte dich nicht abhalten.
Re: DU-Verfahren beschleunigen
Den RA wirst Du früher oder später brauchen, auch wenn ich persönlich die RA gerne meide, aber manchmal geht es nicht anders.
Wenn Du Rechtsschutz haben solltest, einen Rechtschutzfall/Schaden wirst Du aktuell noch nicht haben (Schwebeverfahren).
Falls die Zurrehesetzung vor der Anerkennung des Dienstunfalles kommen sollte, wäre es theoretisch möglich eine Untätigkeitsklage durch den RA anzustreben um das Verfahren (Dienstunfall) zu beschleunigen. Kosten- Nutzen- Faktor sollte abgewogen werden, vor allem wenn es „nur“ am ärztlichen Dienst liegen sollte.
Mit den Sozialverbänden habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, die kennen sich im Beamten/Verwaltungsrecht/Dienstunfall/GdS nicht aus, bezüglich des „allgemeinen GdB“ können sie Dir sicherlich weiterhelfen. Bei Dir wäre noch wichtig zu erwähnen, dass der GdS auch rückwirkend ab Dienstunfall anerkannt werden kann/soll (Unfallausgleich).
Das heißt für Dich, alles hinterfragen, prüfen, lesen, schriftlich kommunizieren, sich nicht blind auf den RA verlassen.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!
Drücke Dir fest die Daumen
Wenn Du Rechtsschutz haben solltest, einen Rechtschutzfall/Schaden wirst Du aktuell noch nicht haben (Schwebeverfahren).
Falls die Zurrehesetzung vor der Anerkennung des Dienstunfalles kommen sollte, wäre es theoretisch möglich eine Untätigkeitsklage durch den RA anzustreben um das Verfahren (Dienstunfall) zu beschleunigen. Kosten- Nutzen- Faktor sollte abgewogen werden, vor allem wenn es „nur“ am ärztlichen Dienst liegen sollte.
Mit den Sozialverbänden habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, die kennen sich im Beamten/Verwaltungsrecht/Dienstunfall/GdS nicht aus, bezüglich des „allgemeinen GdB“ können sie Dir sicherlich weiterhelfen. Bei Dir wäre noch wichtig zu erwähnen, dass der GdS auch rückwirkend ab Dienstunfall anerkannt werden kann/soll (Unfallausgleich).
Das heißt für Dich, alles hinterfragen, prüfen, lesen, schriftlich kommunizieren, sich nicht blind auf den RA verlassen.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!
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Dienstunfall_L
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Re: DU-Verfahren beschleunigen
Sozialverbände (VdK, SoVD) können in verwaltungsrechtlichen Verfahren nicht beraten, nur in sozialrechtlichen.
Wenn der Bescheid über GdB vorliegt und in deinem Sinne ist (das Gutachten musst du evtl. anfordern), dann kannst du überlegen, es ebenso wie deine ärztlichen Unterlagen einzureichen; auch das kann je nach Inhalt unterstützend sein.
Die Feststellung eines GdS ist nachrangig (aber nicht egal), wenn es sich nicht um einen qualifizierten Dienstunfall handelt. Finanziell (bei nicht qualif. DU) am wesentlichsten und vorrangig ist die Anerkennung der Zurruhesetzung als Folge des Dienstunfalls.
Wenn der Bescheid über GdB vorliegt und in deinem Sinne ist (das Gutachten musst du evtl. anfordern), dann kannst du überlegen, es ebenso wie deine ärztlichen Unterlagen einzureichen; auch das kann je nach Inhalt unterstützend sein.
Die Feststellung eines GdS ist nachrangig (aber nicht egal), wenn es sich nicht um einen qualifizierten Dienstunfall handelt. Finanziell (bei nicht qualif. DU) am wesentlichsten und vorrangig ist die Anerkennung der Zurruhesetzung als Folge des Dienstunfalls.
