Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

AnneB
Beiträge: 19
Registriert: 17. Jun 2025, 08:18
Behörde:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AnneB »

Fhandwerker hat geschrieben: 13. Nov 2025, 13:53 Hallo , hat jemand den Text für den Antrag auf ER und kann ihn hier mal einstellen?
Das ging (zumindest bei der Telekom) per Link bzw. im Employee-Portal. Die Möglichkeit der Antragsstellung ist aber bereits geschlossen.
Alfons
Beiträge: 25
Registriert: 17. Mai 2025, 08:11
Behörde:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Alfons »

Abstimmung durch, ohne Aussprache, hat eine Minute gedauert. Irre
Derrick
Beiträge: 69
Registriert: 22. Jul 2024, 15:34
Behörde:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Super dass es durch den BT durch ist :-) dann noch der BR, da der sich ja schon mal mit dem Thema befasst hat und keine Einwände hatte, sollte das eingentlich nur noch Formsache sein.
611erMan
Beiträge: 22
Registriert: 17. Apr 2025, 18:29
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von 611erMan »

Bild

LOL. proT-in hat scheinbar den Bundesrat aufgelöst und ist da schon einen Schritt weiter... Und ich dachte immer das der Bundespräsident die Gesetze gegenzeichnet .. :lol:

Gruß 611erMan
Dateianhänge
2025-11-13_14-16.png
AnneB
Beiträge: 19
Registriert: 17. Jun 2025, 08:18
Behörde:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AnneB »

Alfons hat geschrieben: 13. Nov 2025, 14:05 Abstimmung durch, ohne Aussprache, hat eine Minute gedauert. Irre
https://www.bundestag.de/mediathek/vide ... id=7644488 falls es jemand noch mal anschauen will ;-)
FG-Freak
Beiträge: 8
Registriert: 2. Okt 2025, 15:03
Behörde: Deutsche Telekom AG
Tätigkeit: Im technischen Service (TKS) der Deutschen Telekom AG
Geschlecht:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von FG-Freak »

Schon traurig wenn man das Video sieht, wie wenig "Volksvertreter" anwesend sind ;)
Da sind ja mehr Zuschauer anwesend !
Alfons
Beiträge: 25
Registriert: 17. Mai 2025, 08:11
Behörde:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Alfons »

Und wichtig, die populistische AfD war dagegen.
Derrick
Beiträge: 69
Registriert: 22. Jul 2024, 15:34
Behörde:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Hallo, hab mal die nachträgliche Dokumentation vom Bundestag angschaut. Kann es tatsächlich sein, dass das Gesetz keine zweiten Durchlauf im BR benötigt?

Hier steht bei dem Gesetz, dass es KEINE Zustimmungsbedürftigkeit gibt
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz ... ost/324823

Hier schreibt der BT auch, das Gesetz ist verabschiedet, im Vorgangsverlauf ist erst der BR und dann der BT aufgeführt, der Vorgang endet dann nach dem Beschluss von letzter Woche.

Auf den BR-Seiten steht bei der Drucksache 363/25 in aktualisierter Version vom 25.9. dass man den Beschluss (!) gefasst hat, keine Einwände zu erheben
https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0363-25B.pdf

Die KI sagt zu Gesetzen, die KEINE Zustimmungsbedürftigkeit haben:
Gesetze, die keine Zustimmung des Bundesrates benötigen, sind sogenannte
Einspruchsgesetze. Sie sind der Grundfall in der deutschen Gesetzgebung, da Gesetze nur dann der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat zwar Einspruch einlegen, aber der Bundestag kann diesen mit einer Mehrheit überstimmen.


Der BT hat mit einer Mehrheit für das Gesetz gestimmt, demnach könnte der BR das gar nicht mehr ablehnen. Zumindest lese ich das so. Dann müsste nur noch der BP unterzeichnen, und danach die Veröffentlichung erfolgen.

Das passt dann auch zu der Seite, wo man schreibt, das Gesetz ist Verabschiedet, aber noch nicht verkündet (wobei da aber von einem Zustimmungsgesetz gesprochen wird)
https://bundestagszusammenfasser.de/details?docid=989

Bin etwas verwirrt....
LittlePiet
Beiträge: 11
Registriert: 23. Sep 2025, 20:25
Behörde:
Geschlecht:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von LittlePiet »

Nach einer KI-Analyse bekam ich folgendes Ergebnis:
Der Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG (Drucksache 21/1893) ist ein *Zustimmungsgesetz* und muss daher vom Bundesrat aktiv gebilligt werden, bevor der Bundespräsident es ausfertigen kann.

Warum Zustimmungspflicht?

Das Gesetz betrifft:
- Beamtenrechtliche Regelungen, insbesondere die Versetzung in den Ruhestand.
- Organisationshoheit des Bundes, da Aufgaben zwischen privatisierten Unternehmen und öffentlicher Verwaltung übertragen werden.
- Energiepolitische Rahmenbedingungen**, mit Auswirkungen auf die Bundeskompetenz.

Diese Inhalte greifen in verfassungsrechtlich relevante Bereiche ein, die eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich machen. Laut offizieller Klassifikation handelt es sich um ein **Zustimmungsgesetz**.

Status im Bundesrat

- Der Bundesrat hat den Entwurf bereits beraten (Plenarberatung am 26.09.2025, TOP 25).
- Es wurden **keine Einwendungen** erhoben.
- Damit ist die Zustimmung erfolgt und der Weg zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten frei.

Fazit für den Ablauf

1. Bundestag: Zweite und dritte Beratung → angenommen.
2. Bundesrat: Zustimmung erforderlich → erfolgt.
3. Bundespräsident: Kann nun das Gesetz ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden.
LittlePiet
Beiträge: 11
Registriert: 23. Sep 2025, 20:25
Behörde:
Geschlecht:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von LittlePiet »

Nach Prüfung unserer Anträge sollen die Antragsteller auch das Ergebnis der Arbeitgeberentscheidung vorbehaltlich der gesetzlichen Grundlage per Mail erfolgen. Bisher liegt mir diese Entscheidung noch nicht vor.
Wie sieht das bei Euch aus?
FG-Freak
Beiträge: 8
Registriert: 2. Okt 2025, 15:03
Behörde: Deutsche Telekom AG
Tätigkeit: Im technischen Service (TKS) der Deutschen Telekom AG
Geschlecht:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von FG-Freak »

Die Mail hab ich vor ca. 2 Wochen bekommen vom Arbeitgeber.
Derrick
Beiträge: 69
Registriert: 22. Jul 2024, 15:34
Behörde:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

LittlePiet hat geschrieben: 17. Nov 2025, 19:27 Nach einer KI-Analyse bekam ich folgendes Ergebnis:
Der Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG (Drucksache 21/1893) ist ein *Zustimmungsgesetz* und muss daher vom Bundesrat aktiv gebilligt werden, bevor der Bundespräsident es ausfertigen kann.

Warum Zustimmungspflicht?

Das Gesetz betrifft:
- Beamtenrechtliche Regelungen, insbesondere die Versetzung in den Ruhestand.
- Organisationshoheit des Bundes, da Aufgaben zwischen privatisierten Unternehmen und öffentlicher Verwaltung übertragen werden.
- Energiepolitische Rahmenbedingungen**, mit Auswirkungen auf die Bundeskompetenz.

Diese Inhalte greifen in verfassungsrechtlich relevante Bereiche ein, die eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich machen. Laut offizieller Klassifikation handelt es sich um ein **Zustimmungsgesetz**.

Status im Bundesrat

- Der Bundesrat hat den Entwurf bereits beraten (Plenarberatung am 26.09.2025, TOP 25).
- Es wurden **keine Einwendungen** erhoben.
- Damit ist die Zustimmung erfolgt und der Weg zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten frei.

Fazit für den Ablauf

1. Bundestag: Zweite und dritte Beratung → angenommen.
2. Bundesrat: Zustimmung erforderlich → erfolgt.
3. Bundespräsident: Kann nun das Gesetz ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden.

d.h. dann doch, der ER ist bis 2026 gesetzestechnisch verlängert, denn es gibt ja nicht den mindesten Grund warum der BP das nicht unterzeichnen sollte.

Statt Maßband kann man dann den Arbeitstagezähler schon mal nutzen :D
https://www.timeanddate.de/datum/arbeitstage-zaehler
611erMan
Beiträge: 22
Registriert: 17. Apr 2025, 18:29
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von 611erMan »

Derrick hat geschrieben: 17. Nov 2025, 17:51 Hallo, hab mal die nachträgliche Dokumentation vom Bundestag angschaut. Kann es tatsächlich sein, dass das Gesetz keine zweiten Durchlauf im BR benötigt?

[...delete some stuff...]

Hier steht bei dem Gesetz, dass es KEINE Zustimmungsbedürftigkeit gibt

[...delete some stuff...]

Bin etwas verwirrt....
Okay, ich greife am zu äußersten ... Logik ... :o

Das Gesetzt geht in den BR, dieser stimmt zu. Jetzt geht das Gesetz im den BT wird hier zu 100% verändert .. Kein Problem der BR hat ja zugestimmt?
Nein, deswegen geht das Gesetz nach der Abstimmung wieder in den BR.

Gruß 611erMan
Alfons
Beiträge: 25
Registriert: 17. Mai 2025, 08:11
Behörde:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Alfons »

Ich habe folgende Infos bekommen :

1. 19.12.2025 ist BR Termin, alle stehen bereit zur Urkundenversendung. Es kann aber passieren das einige erst zum 30.1.2026 in den Ruhestand gehen können.
2. Meine Führungskraft meinte das keine Eile geboten sei, nächstes Jahr gibt es vermutlich auch mehr Budget wie Anträge. Könnte mir sogar überlegen den Antrag zurückzuziehen da vermutlich der Druck steigt und Prämien ausgelobt werden.
611erMan
Beiträge: 22
Registriert: 17. Apr 2025, 18:29
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von 611erMan »

LittlePiet hat geschrieben: 17. Nov 2025, 19:27 Nach einer KI-Analyse bekam ich folgendes Ergebnis:
Der Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG (Drucksache 21/1893) ist ein *Zustimmungsgesetz* und muss daher vom Bundesrat aktiv gebilligt werden, bevor der Bundespräsident es ausfertigen kann.

Warum Zustimmungspflicht?

Das Gesetz betrifft:
- Beamtenrechtliche Regelungen, insbesondere die Versetzung in den Ruhestand.
- Organisationshoheit des Bundes, da Aufgaben zwischen privatisierten Unternehmen und öffentlicher Verwaltung übertragen werden.
- Energiepolitische Rahmenbedingungen**, mit Auswirkungen auf die Bundeskompetenz.

Diese Inhalte greifen in verfassungsrechtlich relevante Bereiche ein, die eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich machen. Laut offizieller Klassifikation handelt es sich um ein **Zustimmungsgesetz**.

Status im Bundesrat

- Der Bundesrat hat den Entwurf bereits beraten (Plenarberatung am 26.09.2025, TOP 25).
- Es wurden **keine Einwendungen** erhoben.
- Damit ist die Zustimmung erfolgt und der Weg zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten frei.

Fazit für den Ablauf

1. Bundestag: Zweite und dritte Beratung → angenommen.
2. Bundesrat: Zustimmung erforderlich → erfolgt.
3. Bundespräsident: Kann nun das Gesetz ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden.
Bestes Beispiel das man ChatGPT nicht blind vertrauen sollte :lol:

Gruß 611erMan
Antworten