Das ging (zumindest bei der Telekom) per Link bzw. im Employee-Portal. Die Möglichkeit der Antragsstellung ist aber bereits geschlossen.Fhandwerker hat geschrieben: 13. Nov 2025, 13:53 Hallo , hat jemand den Text für den Antrag auf ER und kann ihn hier mal einstellen?
Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Moderator: Moderatoren
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Abstimmung durch, ohne Aussprache, hat eine Minute gedauert. Irre
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Super dass es durch den BT durch ist
dann noch der BR, da der sich ja schon mal mit dem Thema befasst hat und keine Einwände hatte, sollte das eingentlich nur noch Formsache sein.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
LOL. proT-in hat scheinbar den Bundesrat aufgelöst und ist da schon einen Schritt weiter... Und ich dachte immer das der Bundespräsident die Gesetze gegenzeichnet ..
Gruß 611erMan
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
https://www.bundestag.de/mediathek/vide ... id=7644488 falls es jemand noch mal anschauen willAlfons hat geschrieben: 13. Nov 2025, 14:05 Abstimmung durch, ohne Aussprache, hat eine Minute gedauert. Irre
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Schon traurig wenn man das Video sieht, wie wenig "Volksvertreter" anwesend sind 
Da sind ja mehr Zuschauer anwesend !
Da sind ja mehr Zuschauer anwesend !
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Und wichtig, die populistische AfD war dagegen.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Hallo, hab mal die nachträgliche Dokumentation vom Bundestag angschaut. Kann es tatsächlich sein, dass das Gesetz keine zweiten Durchlauf im BR benötigt?
Hier steht bei dem Gesetz, dass es KEINE Zustimmungsbedürftigkeit gibt
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz ... ost/324823
Hier schreibt der BT auch, das Gesetz ist verabschiedet, im Vorgangsverlauf ist erst der BR und dann der BT aufgeführt, der Vorgang endet dann nach dem Beschluss von letzter Woche.
Auf den BR-Seiten steht bei der Drucksache 363/25 in aktualisierter Version vom 25.9. dass man den Beschluss (!) gefasst hat, keine Einwände zu erheben
https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0363-25B.pdf
Die KI sagt zu Gesetzen, die KEINE Zustimmungsbedürftigkeit haben:
Gesetze, die keine Zustimmung des Bundesrates benötigen, sind sogenannte
Einspruchsgesetze. Sie sind der Grundfall in der deutschen Gesetzgebung, da Gesetze nur dann der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat zwar Einspruch einlegen, aber der Bundestag kann diesen mit einer Mehrheit überstimmen.
Der BT hat mit einer Mehrheit für das Gesetz gestimmt, demnach könnte der BR das gar nicht mehr ablehnen. Zumindest lese ich das so. Dann müsste nur noch der BP unterzeichnen, und danach die Veröffentlichung erfolgen.
Das passt dann auch zu der Seite, wo man schreibt, das Gesetz ist Verabschiedet, aber noch nicht verkündet (wobei da aber von einem Zustimmungsgesetz gesprochen wird)
https://bundestagszusammenfasser.de/details?docid=989
Bin etwas verwirrt....
Hier steht bei dem Gesetz, dass es KEINE Zustimmungsbedürftigkeit gibt
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz ... ost/324823
Hier schreibt der BT auch, das Gesetz ist verabschiedet, im Vorgangsverlauf ist erst der BR und dann der BT aufgeführt, der Vorgang endet dann nach dem Beschluss von letzter Woche.
Auf den BR-Seiten steht bei der Drucksache 363/25 in aktualisierter Version vom 25.9. dass man den Beschluss (!) gefasst hat, keine Einwände zu erheben
https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0363-25B.pdf
Die KI sagt zu Gesetzen, die KEINE Zustimmungsbedürftigkeit haben:
Gesetze, die keine Zustimmung des Bundesrates benötigen, sind sogenannte
Einspruchsgesetze. Sie sind der Grundfall in der deutschen Gesetzgebung, da Gesetze nur dann der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat zwar Einspruch einlegen, aber der Bundestag kann diesen mit einer Mehrheit überstimmen.
Der BT hat mit einer Mehrheit für das Gesetz gestimmt, demnach könnte der BR das gar nicht mehr ablehnen. Zumindest lese ich das so. Dann müsste nur noch der BP unterzeichnen, und danach die Veröffentlichung erfolgen.
Das passt dann auch zu der Seite, wo man schreibt, das Gesetz ist Verabschiedet, aber noch nicht verkündet (wobei da aber von einem Zustimmungsgesetz gesprochen wird)
https://bundestagszusammenfasser.de/details?docid=989
Bin etwas verwirrt....
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LittlePiet
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Nach einer KI-Analyse bekam ich folgendes Ergebnis:
Der Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG (Drucksache 21/1893) ist ein *Zustimmungsgesetz* und muss daher vom Bundesrat aktiv gebilligt werden, bevor der Bundespräsident es ausfertigen kann.
Warum Zustimmungspflicht?
Das Gesetz betrifft:
- Beamtenrechtliche Regelungen, insbesondere die Versetzung in den Ruhestand.
- Organisationshoheit des Bundes, da Aufgaben zwischen privatisierten Unternehmen und öffentlicher Verwaltung übertragen werden.
- Energiepolitische Rahmenbedingungen**, mit Auswirkungen auf die Bundeskompetenz.
Diese Inhalte greifen in verfassungsrechtlich relevante Bereiche ein, die eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich machen. Laut offizieller Klassifikation handelt es sich um ein **Zustimmungsgesetz**.
Status im Bundesrat
- Der Bundesrat hat den Entwurf bereits beraten (Plenarberatung am 26.09.2025, TOP 25).
- Es wurden **keine Einwendungen** erhoben.
- Damit ist die Zustimmung erfolgt und der Weg zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten frei.
Fazit für den Ablauf
1. Bundestag: Zweite und dritte Beratung → angenommen.
2. Bundesrat: Zustimmung erforderlich → erfolgt.
3. Bundespräsident: Kann nun das Gesetz ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden.
-
LittlePiet
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Nach Prüfung unserer Anträge sollen die Antragsteller auch das Ergebnis der Arbeitgeberentscheidung vorbehaltlich der gesetzlichen Grundlage per Mail erfolgen. Bisher liegt mir diese Entscheidung noch nicht vor.
Wie sieht das bei Euch aus?
Wie sieht das bei Euch aus?
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Die Mail hab ich vor ca. 2 Wochen bekommen vom Arbeitgeber.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
LittlePiet hat geschrieben: 17. Nov 2025, 19:27 Nach einer KI-Analyse bekam ich folgendes Ergebnis:
Der Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG (Drucksache 21/1893) ist ein *Zustimmungsgesetz* und muss daher vom Bundesrat aktiv gebilligt werden, bevor der Bundespräsident es ausfertigen kann.
Warum Zustimmungspflicht?
Das Gesetz betrifft:
- Beamtenrechtliche Regelungen, insbesondere die Versetzung in den Ruhestand.
- Organisationshoheit des Bundes, da Aufgaben zwischen privatisierten Unternehmen und öffentlicher Verwaltung übertragen werden.
- Energiepolitische Rahmenbedingungen**, mit Auswirkungen auf die Bundeskompetenz.
Diese Inhalte greifen in verfassungsrechtlich relevante Bereiche ein, die eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich machen. Laut offizieller Klassifikation handelt es sich um ein **Zustimmungsgesetz**.
Status im Bundesrat
- Der Bundesrat hat den Entwurf bereits beraten (Plenarberatung am 26.09.2025, TOP 25).
- Es wurden **keine Einwendungen** erhoben.
- Damit ist die Zustimmung erfolgt und der Weg zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten frei.
Fazit für den Ablauf
1. Bundestag: Zweite und dritte Beratung → angenommen.
2. Bundesrat: Zustimmung erforderlich → erfolgt.
3. Bundespräsident: Kann nun das Gesetz ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden.
d.h. dann doch, der ER ist bis 2026 gesetzestechnisch verlängert, denn es gibt ja nicht den mindesten Grund warum der BP das nicht unterzeichnen sollte.
Statt Maßband kann man dann den Arbeitstagezähler schon mal nutzen
https://www.timeanddate.de/datum/arbeitstage-zaehler
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Okay, ich greife am zu äußersten ... Logik ...Derrick hat geschrieben: 17. Nov 2025, 17:51 Hallo, hab mal die nachträgliche Dokumentation vom Bundestag angschaut. Kann es tatsächlich sein, dass das Gesetz keine zweiten Durchlauf im BR benötigt?
[...delete some stuff...]
Hier steht bei dem Gesetz, dass es KEINE Zustimmungsbedürftigkeit gibt
[...delete some stuff...]
Bin etwas verwirrt....
Das Gesetzt geht in den BR, dieser stimmt zu. Jetzt geht das Gesetz im den BT wird hier zu 100% verändert .. Kein Problem der BR hat ja zugestimmt?
Nein, deswegen geht das Gesetz nach der Abstimmung wieder in den BR.
Gruß 611erMan
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Ich habe folgende Infos bekommen :
1. 19.12.2025 ist BR Termin, alle stehen bereit zur Urkundenversendung. Es kann aber passieren das einige erst zum 30.1.2026 in den Ruhestand gehen können.
2. Meine Führungskraft meinte das keine Eile geboten sei, nächstes Jahr gibt es vermutlich auch mehr Budget wie Anträge. Könnte mir sogar überlegen den Antrag zurückzuziehen da vermutlich der Druck steigt und Prämien ausgelobt werden.
1. 19.12.2025 ist BR Termin, alle stehen bereit zur Urkundenversendung. Es kann aber passieren das einige erst zum 30.1.2026 in den Ruhestand gehen können.
2. Meine Führungskraft meinte das keine Eile geboten sei, nächstes Jahr gibt es vermutlich auch mehr Budget wie Anträge. Könnte mir sogar überlegen den Antrag zurückzuziehen da vermutlich der Druck steigt und Prämien ausgelobt werden.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Bestes Beispiel das man ChatGPT nicht blind vertrauen sollteLittlePiet hat geschrieben: 17. Nov 2025, 19:27 Nach einer KI-Analyse bekam ich folgendes Ergebnis:
Der Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG (Drucksache 21/1893) ist ein *Zustimmungsgesetz* und muss daher vom Bundesrat aktiv gebilligt werden, bevor der Bundespräsident es ausfertigen kann.
Warum Zustimmungspflicht?
Das Gesetz betrifft:
- Beamtenrechtliche Regelungen, insbesondere die Versetzung in den Ruhestand.
- Organisationshoheit des Bundes, da Aufgaben zwischen privatisierten Unternehmen und öffentlicher Verwaltung übertragen werden.
- Energiepolitische Rahmenbedingungen**, mit Auswirkungen auf die Bundeskompetenz.
Diese Inhalte greifen in verfassungsrechtlich relevante Bereiche ein, die eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich machen. Laut offizieller Klassifikation handelt es sich um ein **Zustimmungsgesetz**.
Status im Bundesrat
- Der Bundesrat hat den Entwurf bereits beraten (Plenarberatung am 26.09.2025, TOP 25).
- Es wurden **keine Einwendungen** erhoben.
- Damit ist die Zustimmung erfolgt und der Weg zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten frei.
Fazit für den Ablauf
1. Bundestag: Zweite und dritte Beratung → angenommen.
2. Bundesrat: Zustimmung erforderlich → erfolgt.
3. Bundespräsident: Kann nun das Gesetz ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden.
Gruß 611erMan

