Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
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FG-Freak
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Moin, moin.
Wo kann man den das Datum finden, wann die 2./3. Lesung stattfindet ?
Gruß FG-Freak
Wo kann man den das Datum finden, wann die 2./3. Lesung stattfindet ?
Gruß FG-Freak
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Hallo FG-Freak : Guck mal auf www.bundestag.de , weiter unten auf der Seite sind immer die Themen und Sitzungen, da wird man das bestimmt finden.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
In den Themen bis einschließlich 07.11. habe ich es noch nicht entdeckt - die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzungswoche ist noch nicht online
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Fernmeldeamt86
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Hallo in die Runde,
kennt sich vielleicht zufällig jemand mit dem Thema Hinzuverdienst während des ER aus? Meine Frage zielt auf folgende Situation ab. Versetzung in den ER-erledigt, soziales Jahr -erledigt und nun möchte man bis zur regulären Alterspension mit 67 Jahren über eine zweite Steuerkarte (ich weiß-Steuerklasse 6) sozialversicherungspflichtig mit z.B. 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen. Wie sieht es da mit der Anrechnung auf die Pension aus? Ab welchem Betrag würde es eine Pensionskürzung geben? Kann man irgendwo sehen, wie das mit dem Hinzuverdienst im ER bis zur Regelalterspension funktioniert? Sollte es einen Betrag geben, den man ohne Abzüge hinzu verdienen darf, ist dann dieser Betrag über alles? (sprich nicht nur die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern auch ein evtl. Minijob oder eine evtl. Selbstständigkeit?)
Viele lieben Dank für Eure Hilfe
kennt sich vielleicht zufällig jemand mit dem Thema Hinzuverdienst während des ER aus? Meine Frage zielt auf folgende Situation ab. Versetzung in den ER-erledigt, soziales Jahr -erledigt und nun möchte man bis zur regulären Alterspension mit 67 Jahren über eine zweite Steuerkarte (ich weiß-Steuerklasse 6) sozialversicherungspflichtig mit z.B. 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen. Wie sieht es da mit der Anrechnung auf die Pension aus? Ab welchem Betrag würde es eine Pensionskürzung geben? Kann man irgendwo sehen, wie das mit dem Hinzuverdienst im ER bis zur Regelalterspension funktioniert? Sollte es einen Betrag geben, den man ohne Abzüge hinzu verdienen darf, ist dann dieser Betrag über alles? (sprich nicht nur die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern auch ein evtl. Minijob oder eine evtl. Selbstständigkeit?)
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LittlePiet
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
@Fernmeldeamt86
Zitat aus dem HR-FAQ
Zitat aus dem HR-FAQ
Grundsätzlich können monatlich 525,00 Euro hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Anrechnung bzw. zu einer Kürzung des Ruhegehalts kommt. Bei einem höheren Verdienst ist eine individuelle Berechnung erforderlich, die nur von der BAnStPT als zuständiger Versorgungsbehörde bei Eintreten des Versorgungsfalls (nach der Zurruhesetzung) erstellt werden kann. Im Übrigen gilt, dass jede Erwerbstätigkeit der BAnStPT angezeigt werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage BAnStPT.
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Fernmeldeamt86
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LittlePiet
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Am 05.11. wird das Gesetz als Tagesordnungspunkt 2 in der 21. Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages behandelt - nicht öffentlich
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Malteser
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Weis jemand schon das Ergebnis?
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Ich weiß zwar nicht, was der Ausschuss empfiehlt, aber das Gesetz ist am 13.11. um 13:45 Uhr unter Top 37 auf der Tagesordnung des Bundestages: https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=46&year=2025
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Drucksache 21/1893
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Drucksache 21/1893
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FG-Freak
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Moin,moin.
So langsam kommt fahrt in die Sache. Heute habe ich nen dicken Brief von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation bekommen.
Die wollen genaue angaben zur Zurruhesetzung haben: Erklärung über Rentenansprüche; Erklärung über den Bezug von Erwerbs- und/oder Erwerbsersatzeinkommen; Erklärung zum Familienzuschlag; Antrag auf Berücksichtigung vo Vordienst- Ausbildugs- bzw. Studienzeiten; Erklärung für die Zuschläge zum Ruhegehalt; Angaben zu Ehescheidungen und eine Erklärung zur Kontoverbindung.
Das sind ne Menge Sachen zum Ausfüllen. Denke hier muß man sorgfältig ausfüllen, da sonst die Berechnung für das Ruhegehalt nicht korrekt vorgenommen werden kann. Sind auch ne menge Merkblätter bei.
Ich liebe so nen bürokratischen Kram als Techniker
Hat noch wer solche Post bekommen ?
Gruß FG-Freak
So langsam kommt fahrt in die Sache. Heute habe ich nen dicken Brief von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation bekommen.
Die wollen genaue angaben zur Zurruhesetzung haben: Erklärung über Rentenansprüche; Erklärung über den Bezug von Erwerbs- und/oder Erwerbsersatzeinkommen; Erklärung zum Familienzuschlag; Antrag auf Berücksichtigung vo Vordienst- Ausbildugs- bzw. Studienzeiten; Erklärung für die Zuschläge zum Ruhegehalt; Angaben zu Ehescheidungen und eine Erklärung zur Kontoverbindung.
Das sind ne Menge Sachen zum Ausfüllen. Denke hier muß man sorgfältig ausfüllen, da sonst die Berechnung für das Ruhegehalt nicht korrekt vorgenommen werden kann. Sind auch ne menge Merkblätter bei.
Ich liebe so nen bürokratischen Kram als Techniker
Hat noch wer solche Post bekommen ?
Gruß FG-Freak
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Ich habe bisher nur eine Mail von HR bekommen, dass ich alle möglichen Unterlagen einreichen soll (nehme Familienpflege). Nach dem Hochladen und Absenden der Dokumente habe ich gleich am nächsten Tag die Bestätigung bekommen, dass alle Unterlagen da sind, der ER damit genehmigungsfähig ist, sobald das Gesetz da ist. Ich soll meinen Kollegen und Vorgesetzten schon mal Bescheid sagen, aber meine Abschiedsfeier aufgrund der Kurzfristigkeit vielleicht besser ins neue Jahr legen soll 
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Moin,
ich habe erst nächstes Jahr meine 40 Jahre voll und somit ein wenig Abschläge, wenn ich diese Jahr den eR antrete.
Beantragt habe ich aufgrund der Frist und überlege, zurückzuziehen um es nächstes Jahr zu versuchen.
Das Gesetzt wird ja für 2025/2026 beschlossen. Von daher sollte es doch gehen?! Und die Telekom will uns doch auch weiterhin loswerden!?
Geringes Risiko oder großes?
VG Tom
ich habe erst nächstes Jahr meine 40 Jahre voll und somit ein wenig Abschläge, wenn ich diese Jahr den eR antrete.
Beantragt habe ich aufgrund der Frist und überlege, zurückzuziehen um es nächstes Jahr zu versuchen.
Das Gesetzt wird ja für 2025/2026 beschlossen. Von daher sollte es doch gehen?! Und die Telekom will uns doch auch weiterhin loswerden!?
Geringes Risiko oder großes?
VG Tom
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Rorbert001
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Das Risiko wegen 1,79375 % Abschlag würde ich nicht eingehen!TomTec011 hat geschrieben: 7. Nov 2025, 15:18 Moin,
ich habe erst nächstes Jahr meine 40 Jahre voll und somit ein wenig Abschläge, wenn ich diese Jahr den eR antrete.
Beantragt habe ich aufgrund der Frist und überlege, zurückzuziehen um es nächstes Jahr zu versuchen.
Das Gesetzt wird ja für 2025/2026 beschlossen. Von daher sollte es doch gehen?! Und die Telekom will uns doch auch weiterhin loswerden!?
Geringes Risiko oder großes?
VG Tom
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Fernmeldeamt86
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Zuerst einmal eine Frage zum Beitrag von AnneB....Heißt das denn, dass ab dem 13.11. Klarheit herrscht und der Rest nur noch Formalien sind??
Dann meine Meinung zu TomTec011... Ich sehe das wie Robert001. Die Chance sollte man direkt nutzen. Da gibt es eigentlich keine Überlegung! Man weiß doch nicht, wann die Nummer hier unten zu Ende ist. Lebensjahre sind nicht zu bezahlen!
Abschließend noch eine Frage zu FG-Freak. Ich nehme mal an, dass Du Deinen Antrag auf ER schon gestellt hast. Richtig? Was hast Du denn für einen Termin im Antrag eingetragen ? (31.12.25)?
Viele Grüße von meiner Hausverwaltung (HV) im Fernmeldeamt
Dann meine Meinung zu TomTec011... Ich sehe das wie Robert001. Die Chance sollte man direkt nutzen. Da gibt es eigentlich keine Überlegung! Man weiß doch nicht, wann die Nummer hier unten zu Ende ist. Lebensjahre sind nicht zu bezahlen!
Abschließend noch eine Frage zu FG-Freak. Ich nehme mal an, dass Du Deinen Antrag auf ER schon gestellt hast. Richtig? Was hast Du denn für einen Termin im Antrag eingetragen ? (31.12.25)?
Viele Grüße von meiner Hausverwaltung (HV) im Fernmeldeamt
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
@Fernmeldeamt86
Japp, hab zum Ende des Jahre den ER beantragt.
Durch die Schichten, die immer bescheidener werden und den Verkaufsdruck in der Technik ( habe extra damals nen technischen Beruf erlernt, weil ich mit Verkaufen nix am Hut habe und es mir überhaupt nicht liegt), haben sie es bei mir geschafft, den Verein so schnell wie möglich zu verlassen.
Eigentlich schade, es war mal ein sehr guter und atraktiver Arbeitgeber.
Gruß FG-Freak
Japp, hab zum Ende des Jahre den ER beantragt.
Durch die Schichten, die immer bescheidener werden und den Verkaufsdruck in der Technik ( habe extra damals nen technischen Beruf erlernt, weil ich mit Verkaufen nix am Hut habe und es mir überhaupt nicht liegt), haben sie es bei mir geschafft, den Verein so schnell wie möglich zu verlassen.
Eigentlich schade, es war mal ein sehr guter und atraktiver Arbeitgeber.
Gruß FG-Freak

