Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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FG-Freak
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von FG-Freak »

Moin, moin.
Wo kann man den das Datum finden, wann die 2./3. Lesung stattfindet ?

Gruß FG-Freak
mroe2016
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

Hallo FG-Freak : Guck mal auf www.bundestag.de , weiter unten auf der Seite sind immer die Themen und Sitzungen, da wird man das bestimmt finden.
AnneB
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AnneB »

In den Themen bis einschließlich 07.11. habe ich es noch nicht entdeckt - die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzungswoche ist noch nicht online
Fernmeldeamt86
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Fernmeldeamt86 »

Hallo in die Runde,
kennt sich vielleicht zufällig jemand mit dem Thema Hinzuverdienst während des ER aus? Meine Frage zielt auf folgende Situation ab. Versetzung in den ER-erledigt, soziales Jahr -erledigt und nun möchte man bis zur regulären Alterspension mit 67 Jahren über eine zweite Steuerkarte (ich weiß-Steuerklasse 6) sozialversicherungspflichtig mit z.B. 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen. Wie sieht es da mit der Anrechnung auf die Pension aus? Ab welchem Betrag würde es eine Pensionskürzung geben? Kann man irgendwo sehen, wie das mit dem Hinzuverdienst im ER bis zur Regelalterspension funktioniert? Sollte es einen Betrag geben, den man ohne Abzüge hinzu verdienen darf, ist dann dieser Betrag über alles? (sprich nicht nur die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern auch ein evtl. Minijob oder eine evtl. Selbstständigkeit?)
Viele lieben Dank für Eure Hilfe
LittlePiet
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von LittlePiet »

@Fernmeldeamt86
Zitat aus dem HR-FAQ
Grundsätzlich können monatlich 525,00 Euro hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Anrechnung bzw. zu einer Kürzung des Ruhegehalts kommt. Bei einem höheren Verdienst ist eine individuelle Berechnung erforderlich, die nur von der BAnStPT als zuständiger Versorgungsbehörde bei Eintreten des Versorgungsfalls (nach der Zurruhesetzung) erstellt werden kann. Im Übrigen gilt, dass jede Erwerbstätigkeit der BAnStPT angezeigt werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage BAnStPT.
Fernmeldeamt86
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Fernmeldeamt86 »

Vielen Dank 👍
LittlePiet
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von LittlePiet »

Am 05.11. wird das Gesetz als Tagesordnungspunkt 2 in der 21. Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages behandelt - nicht öffentlich
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