Verbeamtung trotz Schwerbehinderung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
dani
Beiträge: 2
Registriert: 29. Jun 2010, 13:51
Behörde:

Verbeamtung trotz Schwerbehinderung

Beitrag von dani »

Hallo,

ich hätte eine Frage : Und zwar habe ich fast 8 Jahre in der Industrie gearbeitet und bin im Dez. 2008 an Leukämie erkrankt. Habe im September 2009 eine Stammzellentransplantation hinter mich gebracht und bin bis jetzt gesund. Da ich aufgrund meiner Erkrankung meinen alten Beruf nicht ausüben kann, habe ich wegen meiner Schwerbehinderung (100% bis 2013) einen Ausbildungsplatz bei einem Finanzamt in BW für den mittleren Dienst bekommen. Der Amtsarzt hat mir eine Zusage für die Ausbildung gegeben, aber nicht für den weiteren Verlauf. Wie sehen aufgrund meiner Vorerkrankung meine Chancen für eine Verbeamtung aus ??

Habe gelesen dass das mit der Inanspruchnahme der Beihilfe zusammenhängt, die werde ich oft in Anspruch nehmen müssen, da ich sehr viele Untersuchungen noch machen muss da die Transplant. noch nicht solange her ist. In einer priv. Krankenversicherung wurde ich leider nicht genommen, so dass ich in der gesetzlichen bleiben muss.

Kann ich überhaupt übernommen werden, wenn ich nicht verbeamtet werden kann ??

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben oder hat Erfahrung mit solchen Sachen....

Vielen Dank im Vorraus

Daniela :D
Horst S.
Beiträge: 5
Registriert: 10. Aug 2010, 13:08
Behörde:

Beitrag von Horst S. »

Hallo,
nach meinem Wissen, musst Du beim Amtsarzt angeben, dass Du Sb bist. Dazu musst Du die Vorerkrankung angeben.
Bringe gleich Dokumente und den Bescheid bzgl. deiner Schwerbehinderung mit.
Im Vergleich zu einem "gesunden Menschen" wirst Du nach vorlegen des SB-Ausweises "nur" auf eine Tauglichkeit von 5 Jahren untersucht.
Die körperlichen/gesundheitlichen Anforderungen sind somit viel geringer.

Bzgl. privater Krankenkasse magst Du recht haben und Du wirst sehr große Schwierigkeiten haben eine zu finden. Somit bleibst Du bei der gesetzlichen.
Anspruch auf Beihilfe hast Du trotzdem. Nur macht es nur bedingt Sinn, da der Arzt immer noch voll mit der KK abrechnet.

Was genau Du trotzdem bei der Beihilfe einreichen kannst, weiß ich nicht genau.
Aber somit wirst Du die Beihilfe auch nicht so stark belasten, als wenn Du Privatversichert wärst.

(Alles aber ohne Gewähr :wink: )
dani
Beiträge: 2
Registriert: 29. Jun 2010, 13:51
Behörde:

Beitrag von dani »

Hallo Horst,

vielen Dank für deine Antwort, hat mir sehr geholfen.

LG Daniela
Horst S.
Beiträge: 5
Registriert: 10. Aug 2010, 13:08
Behörde:

Beitrag von Horst S. »

Dazu muss man bedenken, dass unter vielen Stellenausschreibungen steht
z.B.:"Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt."

Das schreiben die Ämter nicht ohne Grund:
Schwerbehinderungbeförderung nach SGB.
Frauenförderplan usw.

Ach ja, habe dir auch noch eine Pn gesendet.
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Beitrag von Klaus »

Horst S. hat geschrieben: Das schreiben die Ämter nicht ohne Grund:
Schwerbehinderungbeförderung nach SGB.
Frauenförderplan usw.
Gleichgechlechtliche Orientierung nach den Gleichstellungsgesetz.
Migrationshintergrund nach dem Integrationsgesetz.

Wer Vorfahren hat, die in Deutschland geboren wurden, gesund, männlich und zu allem Unglück auch noch heterosexuell ist, hat im öffentlichen Dienst schlechte Karten.

Aber gut möglich, dass wir für diesen Personenkreis auch bald ein Gesetz bekommen.

Dann fangen wir zwar wieder bei null an, haben aber jede Menge neue Gesetze und Vorschriften.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Wenn ich jetzt ganz schnell entscheiden müsste, ob der Ausdruck persönlicher Unzufriedenheit
Wer Vorfahren hat, die in Deutschland geboren wurden, gesund, männlich und zu allem Unglück auch noch heterosexuell ist, hat im öffentlichen Dienst schlechte Karten.
oder die weit verbreitete Meinung
Habe gelesen dass das mit der Inanspruchnahme der Beihilfe zusammenhängt, ...
mehr Mist enthält, käme ich ganz schön ins Schleudern.

Ich kann "dani" jedenfalls beruhigen: Die Oberfinanzdirektion wird wegen der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe keinen Kontakt mit dem LBV Baden-Württemberg aufnehmen und insbesondere keine Beihilfedaten erfragen. (Der Versuch wäre fruchtlos.)
Ob ein Beamtenverhältnis auf Probe oder ein Arbeitsvertrag angeboten werden hängt außer vom Prüfungsergebnis davon ab, wie der Amtsarzt anläßlich einer neuen Untersuchung die Chancen einschätzt, dass vorzeitige Dienstunfähigkeit eintritt.

Viele Grüße
Gerda
Antworten