Teilzeit und Anrechenbarkeit

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DerblaueKlaus3444
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Teilzeit und Anrechenbarkeit

Beitrag von DerblaueKlaus3444 »

Hallo zusammen.
Meine Frage wird euch vielleicht doof vorkommen aber ich stehe da gerade echt auf dem Schlauch.

Innerhalb der nächsten zehn Jahre werde ich 65. Kurz vor dem 65. hätte ich 45 Jahre gearbeitet (freie Wirtschaft und als Beamter).
Normalerweise dürfte ich nach meinem Stand dann mit 65 abschlagsfrei in Pension gehen.

Jetzt überlege ich, irgendwann in den nächsten Jahren meine Arbeitszeit zu reduzieren. Sagen wir der Einfachheit einmal auf 50 %.
Klar ist, dass ich dann pro Jahr nur noch ca. 0,9 Punkte sammle und sich die Höhe der Pension dadurch reduziert.
Meine Frage ist aber: zählt auch bei Teilzeit ein Jahr als ein Dienstjahr, so dass ich trotzdem noch auf meine 45 Jahre komme oder gefährde ich damit den abschlagsfreien Pensionseintritt mit 65?

Danke vorab.
Pipapo
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Re: Teilzeit und Anrechenbarkeit

Beitrag von Pipapo »

1. Bist du sicher, dass die Zeit in der freien Wirtschaft als Dienstzeit angerechnet wird?
2. Wenn du z. B. 10 Jahre mit 50% arbeitest, dann hast du 5 Dienstjahre und somit hättest du mit 65 keine 45 Dienstjahre.
DerblaueKlaus3444
Beiträge: 2
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Re: Teilzeit und Anrechenbarkeit

Beitrag von DerblaueKlaus3444 »

@pipapo:

Zu 1) Nicht zwingend als Dienstzeit. Aber doch als Arbeitsjahre. Die Regelung nach 45 Jahren Arbeit mit 65 abschlagsfrei in Rente/Pension zu gehen unterscheidet sich ja nicht bei Beamten oder gesetzlich Versicherten.

Zu 2) Das wäre eine Antwort, die ich benötigte, wenn auch nicht die Erhoffte :-)

Danke.
Pipapo
Beiträge: 844
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Re: Teilzeit und Anrechenbarkeit

Beitrag von Pipapo »

Zu 1. Das ist nicht richtig. Rente und Pension sind 2 unterschiedliche Schuhe. Du solltest bei deiner Personalstelle mal nachfragen, wieviele ruhegehaltsfähige Dienstjahre du hast.
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