Moin!
Frage zum Verfahren. In einem Protokoll der Abteilungsleitersitzung, das jetzt an alle versandt wurde, steht, dass demnächst Stellen ausgeschrieben werden. Wenn man ein berechtigtes Interesse hat, eine dieser Stellen zu bekommen, kann man sich bis xx.xx. schriftlich melden und das berechtige Interesse bekunden.
Wie läuft so etwas dann ab, wird die Stelle dann ggfls. gar nicht mehr intern ausgeschrieben?
Interessenbekundung
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Re: Interessenbekundung
Ich kenne den Begriff Interessenbekundungsverfahren nur im Kontext höhengleicher Dienstposten, soll heißen, Dienstposten, die der Dienstherr ansonsten auch ohne ein vorgeschaltetes Verfahren durch Umsetzung einzelner Mitarbeitender Bestzen könnte. Insofern dürften die formalen Anforderungen zwar dann den allgemeinen Grundsätzen des Beamtenrechts entsprechen, aber nicht die hohen formalen Hürden an einen Ausschreibung eines höhenwertigen Dienstpostens erfordern. Wenn alle Zugang zu den Abteilungsleiterprotokollen haben, könnte das evtl. schon reichen.
Aber du schreibst ja selbst, dass die Stellen demnächst ausgeschrieben werden sollen, damit hätte sich deine Frage doch aber eigentlich schon von selbst erledigt gehabt?!
Aber du schreibst ja selbst, dass die Stellen demnächst ausgeschrieben werden sollen, damit hätte sich deine Frage doch aber eigentlich schon von selbst erledigt gehabt?!
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Re: Interessenbekundung
Nein, da es wohl so läuft, dass die Stellen gar nicht ausgeschrieben werden, wenn sich Leute mit berechtigtem Interesse bewerben, die die formalen Bedingungen erfüllen. Dann wird angeblich direkt umgesetzt.
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Re: Interessenbekundung
Wenn du dir deine Fragen hier selbst beantwortest, warum stellst du die dann?
MS