Fragen zur Beihilfe wg. Widerspruch

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Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

@ Conny

Also eine Frechheit. Ein Stempelabdruck auf der nicht vordefinierten Stelle. Das geht so aber nicht......... Solche Kollegen die es nicht einmal schaffen den Stempel an die richtige Stelle zu setzen sollten doch eher entlassen werden, oder ? *lach*

Nein, mal ehrlich. Ein gewisses Maß an Vorschriftentreue ist nicht nur gewünscht, sondern auch wirklich erforderlich wenn Geld/Anweisungen im Spiel sind, aber sowas sollte nicht Ausufern.

Denn : Den Nabel der Welt haben ja schon die Pförtner inne *lach*

Ich kann leider kein Studium vorweisen, jedoch mit 12 Jahren Bundeswehr (inkl. diverser Aus- und Weiterbildungen) erlaube ich mir den ein oder anderen Kritikpunkt gerade das Thema Menschenführung betreffend usw. angeht, immer mal wieder - und nicht nur hier- abzuschiessen.
Die Reaktionen erstaunen mich aber immer wieder......

Bis zum nächsten interessanten Thema *wink*

@Binö
Immer weider gern :-)
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Könnt Ihr Euch nicht privat austauschen? Langsam nervt es ...
Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

@ Klaus

Wenn es Dich nervt, dann schau doch einfach nicht hin !!!
Ist ja keine Pflichtveranstaltung hier.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Der Trommler hat geschrieben:@ Klaus

Wenn es Dich nervt, dann schau doch einfach nicht hin !!!
Ist ja keine Pflichtveranstaltung hier.
Ich werde halt immer benachrichtigt, wenn es einen neuen Beitrag hier gibt. In der Hoffnung, was interessantes zu lesen, klicke ich mich ein.

Schönes Wochenende.
Silencium
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Beitrag von Silencium »

hachja...herrlich :-) ^^

Aber Tipp aus der Praxis..einfach mal mit dem Sachbearbeiter telefonieren und nicht so viel Schreiben - wer sachlich und höflich sein Anliegen vorbringt, erreicht so meist mehr als durch Widerspruch und Klage...
Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

Stimmt !
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