Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Goldchen
Beiträge: 15
Registriert: 19. Okt 2019, 12:10
Behörde:

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von Goldchen »

Du solltest Deinen Dienstherrn/Justiziarin schriftlich um ein Mediationsgespräch bitten, hierzu sollte auch ein Personalvertreter, Anwalt oder eine anderweitige Vertrauensperson geladen werden.

Möglicherweise wurde tatsächlich etwas überbewertet und Du wirst " gemobbt", als Aussenstehender ist dies schwer zu beurteilen.

Du schreibst:
"Gut, ich habe vor 2,5 Jahren eine Kollegin im Anschluss eines persönlichen Gesprächs, ohne dienstlichen Inhalt, sagen wir eindeutig angesprochen 🤭."
Solch ein Verhalten unter Kollegen und Kolleginnen ist ein Tabu! Egal von wem es ausgeht!
Beruf ist Beruf und hier haben anzügliche Blicke, Sprüche und sonstiges Verhalten nichts zu suchen!!!
Mainstream1
Beiträge: 561
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von Mainstream1 »

M.E. gibt es da, insbesondere bei Wiederholungstätern, nur die Entfernung aus dem Dienst! Eine mildere Maßnahme hilft da in der Regel nicht....
Richter verstehen da auch "keinen Spaß" und tragen das mit, wenn das bei Gericht landet, so zumindest das, was man in den letzen Jahren an Urteilen im Internet findet.
MS
HagenKrause
Beiträge: 106
Registriert: 27. Aug 2023, 09:32
Behörde:
Geschlecht:

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von HagenKrause »

Nach deinen Schilderungen sind beides keine Vergehen, die überhaupt irgendwas nach sich ziehen sollten, maximal ein kurzes Gespräch mit dem direkten Chef und dann hat sich's. Ein Verweis wäre schon mehr als überzogen. Und einen finanziellen Schaden würde ich auf keinen Fall hinnehmen. Klingt für mich mehr nach Mobbing. Sollte was Finanzielles kommen, Anwalt bereithalten, Mobbing-Karte ziehen und das schikanöse Umfeld der Behörde möglichst breittreten.

Wenn du eine Frau ohne Anlass direkt danach fragst, ob sie mit dir gegen Geld schläft, ist das juristisch eine Beleidigung ... Von demher weiß ich nicht, was das bei dir dann sein soll.

Aber grds gilt: Kolleginnen sind tabu, insbesondere in deinem Umfeld, selbst, wenn sie nackt vor dir steht, schickst du sie am Besten wieder heim! 😉
Killing

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von Killing »

Es war max Flirten, das Ding ist, die Behörde versucht mich darüber zu diskreditieren und herabzuwürdigen. Das ist ganz klar und natürlich Mobbing. Das hat ja schon Jahre vorher im Grunde mit einer Klage gegen das Auswahlverfahren bei einer Stellenbesetzung angefangen.
Die Frage ist halt, ob es dann nicht noch schlimmeres Mobbing gibt. Ich finde keine andere Stelle mit 56, versuche ich schon lange.

Inzwischen bin ich mir sogar relativ sicher, dass die zweite Frau instruiert wurde. Kommt nicht von mir, hat eine langjährige Kollegin gemutmaßt. Ich denke immer noch ich bin hier im falschen Film. Wie kann man so mit Menschen umgehen. Ich bin 26 Jahre bereits dort.
Ich gehe nächste Woche auch nochmal zum PR, die Idee mit dem meditativen Gespräch finde ich ganz gut. Wird natürlich nichts nutzen da es Vorsatz ist. Aber zumindest habe ich alles getan um die Situation friedlich zu lösen, falls es doch zum Anwalt geht.

Was wären denn mögliche, weitere Racheakte der Behörde? Zwangsversetzung wegen Störung des Betriebsfriedens?

Vg
HagenKrause
Beiträge: 106
Registriert: 27. Aug 2023, 09:32
Behörde:
Geschlecht:

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von HagenKrause »

Man muss hier aber auch dazu sagen, dass es mittlerweile allen bekannt sein sollte, dass es nix bringt, gegen Beurteilungen, Beförderungen oder Versetzungen juristisch zu agieren. Da kann der Dienstherr einfach machen was er will. Ein Widerspruch oder eine Stellungnahme muss ausreichen, um sich selbst zu reinigen und auf Unstimmigkeiten in der Behörde hinzuweisen. Es kann jahrelang alles super sein und von heute auf morgen ist halt irgendwas, dass es nicht mehr passt.

Versetzt werden kannst du immer, weil draussen die Sonne nicht scheint oder der Grashalm links neben dem Eingangsbreich verkrümmt ist. Es sind auch Leute versetzt worden, weil sie super sind und man davon ausgeht, dass sie woanders noch superer sind, auch wenn sie keinen Bock drauf hatten. Mit anderen Worten: Auf diese Sachen brauchst du gar nicht erst hinzuarbeiten und spekulieren, weil du sie eh nicht beeinflussen kannst! Ist wie mit einem Aktienkurs ...

Ansonsten weiß man nicht, was sich kranke Gehirne für Perversitäten ausdenken können. Und mit Sicherheit wird es einen Unterschied machen, ob man in einer Bundesbehörde sitzt, die sich den ganzen Tag mit gendern, LGBT, binärer Kultur und blablabla beschäftigt oder in Bayern, wo man das per Federstrich einfach aus den Statuten gestrichen hat. ;-)
Killing

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von Killing »

Ja, in mein Hirn geht so ein Verhalten nicht rein. Man stelle sich vor da ist irgendeine Kollegin die mich aus irgendeinem Grund nicht mag und rennt ohne Grund zum Chef. Und Z sagt, sie brauchen laut Paragraf Xyz des BDG keine Beweise. So wie jetzt schon. Und dann? Kann ich als Frau jetzt einfach jeden x beliebig diskreditieren??? Das kann doch nicht sein!!!
HagenKrause
Beiträge: 106
Registriert: 27. Aug 2023, 09:32
Behörde:
Geschlecht:

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von HagenKrause »

Das ist dem Gelbhaar von den Grünen auch passiert

https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... r-100.html

Das ist dann eine Verleumdung und eine Straftat (§ 187 StGB). Und je mehr sich dafür zusammenschließen, desto schwieriger wird es. Das bei dir ist aber keine Verleumdung, sondern eine Würdigung des Sachverhalts durch den Dienstherren. Ein Dazuerfinden und Andichten von Sachverhalten sollte geprüft werden, insbesondere, wenn bereits ein Vergleichsfall vorliegt. Wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass er aufgrund der Umstände einen Angriffskrieg auslösen kann, dann wird er dies auch tun. Den ersten Schuss im Verfahren hat immer der Dienstherr. Wichtig ist nur, dass man vorbereitet ist ... Putin wollte die Ukraine auch in 4 Wochen erobern und es sieht jetzt auch nicht so aus, wie wenn das demnächst was wird.

Das mit dem "Anpassen" kannst du vergessen, denn in dem beschriebenen Umfeld ist ne Anpassung tödlich und das mit dem "danach geht's bergauf" von Z kannst du auch gleich wieder vergessen. Es tendiert wohl maximal eher zu einer Beibehaltung des Status Quo.

Also erst mal abwarten, was da am Ende dabei rumkommt ...
Killing

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von Killing »

Guten Morgen,

ich meine mit Anpassen, dass ich mich wegen wirtschaftlicher Abhängigkeit mit der Situation und dem dauerhaften Vertrauensverlust, meinerseits, abfinden müsste. Aufgund meines letzten Posts habe ich jetzt auch noch geradezu Verfolgungswahn, ich kann ja nicht wissen ob nicht noch irgend ein "Kollege" unter Druck gesetzt wurde mich anzuschwärzen, wegen nichts zur Not.
stuntmanmike
Beiträge: 326
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von stuntmanmike »

HagenKrause hat geschrieben: 23. Mär 2025, 00:56 Das ist dem Gelbhaar von den Grünen auch passiert

https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... r-100.html
es zeigt sich wieder einmal, dass solche anschuldigungen nur zu gerne von frauen benutzt werden, um männern zu schaden und häufig frei erfunden sind. das ist alles nichts neues. leider fallen immer noch viele leute darauf rein, weil sie nicht sehen wollen, wie hinterlistig manche frauen sind. die waffe der frau ist die hineterlist. das ist schon seit jahrtausenden so.

ich nehme solche vorwürfe zunächst nicht mehr sonderlich ernst, wenn ich sie höre.

davon mal abgesehen kann ich ohne weiteres, wenn ich lust habe, zu einer kollegin sagen "hey finde dich ganz nett, hast du mal lust einen kaffee trinken zu gehen?". wenn die angesprochene damit dann ein riesiges problem hat, liegt das an ihrer persönlichkeit und nichts weiter... es ist einfach nur noch kindisch, wofür manche heute schon belästigung schreien. das relativiert die opfer, die wirklich belästigt wurden.
HagenKrause
Beiträge: 106
Registriert: 27. Aug 2023, 09:32
Behörde:
Geschlecht:

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von HagenKrause »

Killing hat geschrieben: 23. Mär 2025, 08:52 Verfolgungswahn, ich kann ja nicht wissen ob nicht noch irgend ein "Kollege" unter Druck gesetzt wurde mich anzuschwärzen, wegen nichts zur Not.
Tja, dann kannst du nur hoffen, dass sich der Dienstherr so jmd. wie mich raussucht :lol:

Ich halte das, ehrlich gesagt, vielleicht etwas für übertrieben ;)
Killing

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von Killing »

Wieso? Geht doch offenbar ganz einfach.
In dem Protokoll steht drin, die Betroffene ist glaubwürdig und alles was ich gesagt habe sein nur Schutzbehauptungen.
Und, dass die Beweisbarkeit des zweiten „Vorfalls“ irrelevant ist.
HagenKrause
Beiträge: 106
Registriert: 27. Aug 2023, 09:32
Behörde:
Geschlecht:

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von HagenKrause »

Na dann, wenn sie sich damit so sicher fühlen, lass sie in deinen Machtbereich einmarschieren ...

Einen Verweis heftest du ab und alles andere rechnest du mit der Selbstbeteiligung deiner Rechtsschutzversicherung entgegen. Bei 200 € lohnt sich's wohl nicht, was zu machen und bei 2.000 € lässt du dich auf den Krieg ein. Das wären immerhin 50 BASF-Aktien oder in was auch immer du gerne rechnest. Und dann brauchst du dich bei der Behördeninterna zum Fall auch nicht mehr diplomatisch zurücknehmen. Dann nimmst du dir am Besten auch keinen Schnuckiputzi-Anwalt, sondern jmd. der im Dreck wühlen kann. Ein potentieller Sieg des Dienstherren muss hier sehr teuer erkauft sein, sonst kommt er nach zwei Wochen wieder mit irgendwas anderem daherg********. So wie halt bei der Ukraine auch. Da haben die Russen auch blöd geschaut, als man plötzlich bei Kursk einmarschiert ist ;-)

Wenn das Protokoll die Grundlage ist, dann kannst du dir ja schon mal eine Verteidigung überlegen. Vielleicht lässt sich ja der andere Fall mit einbauen, wo schon mal jmd. zu Unrecht vom Dienstherren angeschwärzt wurde oder irgendein Zeuge mit vorladen oder was weiß ich ... Ist ja deine Behörde!
blink182
Beiträge: 406
Registriert: 14. Apr 2013, 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von blink182 »

Goldchen hat geschrieben: 17. Mär 2025, 07:42 Du schreibst:
"Gut, ich habe vor 2,5 Jahren eine Kollegin im Anschluss eines persönlichen Gesprächs, ohne dienstlichen Inhalt, sagen wir eindeutig angesprochen 🤭."
Solch ein Verhalten unter Kollegen und Kolleginnen ist ein Tabu! Egal von wem es ausgeht!
Beruf ist Beruf und hier haben anzügliche Blicke, Sprüche und sonstiges Verhalten nichts zu suchen!!!
Richtig.

Und dafür muss man auch kein Männerhasser sein.
Gruß
blink182
blink182
Beiträge: 406
Registriert: 14. Apr 2013, 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von blink182 »

Killing hat geschrieben: 23. Mär 2025, 22:13 In dem Protokoll steht drin, die Betroffene ist glaubwürdig und alles was ich gesagt habe sein nur Schutzbehauptungen.
Dann rück doch mal damit raus, was genau du zu deiner Kollegin gesagt hast.

Du schreibst ja selber, dass du sie ohne dienstlichen Inhalt "eindeutig angesprochen" hast.
Gruß
blink182
blink182
Beiträge: 406
Registriert: 14. Apr 2013, 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Vorgehen gegen Diszi oder lieber nicht?

Beitrag von blink182 »

Killing hat geschrieben: 16. Mär 2025, 14:33 Jedenfalls kam dort nach 1,5 Jahren eine neue Kollegin ins Referat die mir sympathisch war, das habe ich ihr auch unter vier Augen gesagt und dass ich mir mehr mit ihr vorstellen könnte, ich aber ja weiß, dass sie einen Freund hat.
Wie kommt man auf so eine bescheuerte Idee?
Gruß
blink182
Antworten