Hallo, habe - natürlich - mal wieder eine Frage:
Kann man vom Dienstherrn zur Kur gezwungen werden? D. h. sollte eine Kur verweigert werden, kann er dann die Vergütung o. ä. kürzen, streichen etc.?
Wie sieht es bei Alkoholproblemen aus? Da ist das Mitwirken für den Erfolg nun mal notwendig. Wenn man nicht zur Kur will, kann der Dienstherr andere Maßnahmen, z. B. ambulant, anordnen?
Freue mich auf Rückmeldungen. DANKE!
Kann man zur Kur gewungen werden?
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