Kann man zur Kur gewungen werden?

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grunzelotte

Kann man zur Kur gewungen werden?

Beitrag von grunzelotte »

Hallo, habe - natürlich - mal wieder eine Frage:

Kann man vom Dienstherrn zur Kur gezwungen werden? D. h. sollte eine Kur verweigert werden, kann er dann die Vergütung o. ä. kürzen, streichen etc.?

Wie sieht es bei Alkoholproblemen aus? Da ist das Mitwirken für den Erfolg nun mal notwendig. Wenn man nicht zur Kur will, kann der Dienstherr andere Maßnahmen, z. B. ambulant, anordnen?

Freue mich auf Rückmeldungen. DANKE!
Nedra
Beiträge: 12
Registriert: 30. Aug 2010, 15:18
Behörde:

Beitrag von Nedra »

Der Beamte hat alles erforderliche und zumutbare zu tun, um seine Dienstfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Eine Kur ist sicher zumutbar in diesem Sinne.
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