Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

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Schokohexe
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Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von Schokohexe »

Moin in die Runde,
trotz Recherche habe ich nichts konkretes gefunden und hoffe, dass hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.
Ich wurde im November 2017 in den (befristeten) vorzeitigen Ruhestand versetzt und bin in ein anderes Bundesland verzogen.
2020 wurde ich an meinem neuen Wohnort (in Amtshilfe) erneut amtsärztlich untersucht. Der dortige Amtsarzt hat die weiterhin bestehende Dienstunfähigkeit bestätigt und eine erneute Überprüfung nicht vor Ablauf von mindestens 3 Jahren empfohlen. Einen Bescheid über die "Verlängerung" habe ich nicht erhalten, sondern nur durch Anruf in meiner Personalstelle, mündlich erfahren, dass ich "die nächsten 3 Jahre Ruhe habe". Nun haben wir bereits 2025 und ich habe von meinem Dienstherrn nichts mehr gehört.
Eigentlich steht im Beamtengesetz, dass eine Überprüfung der Dienstfähigkeit alle 2 Jahre, bis zum Erreichen der Pensionierung, erfolgen muss-was ja nicht durchgeführt wurde.
Die Frage ist nun, gibt es irgendeine Frist, ab wann man nicht mehr reaktiviert wird? Meine Erkrankungen sind teilweise chronisch, ich bin 50% unbefristet schwerbehindert und inzwischen 51 Jahre alt (BesGr A7).
Vielen Dank 😀
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Moin, einen „befristeten“ Vorruhestand gibt es nicht. Ob eine Reaktivierung möglich ist, wird mehr oder weniger regelmäßig überprüft, m.W. gibt es dafür keine Altersgrenze oder Grenze, wenngleich mit höherem Alter die Wahrscheinlichkeit einer Reaktivierung sinkt. Bei Interesse an Reaktivierung kann ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden. Ansonsten wartet man ab, wann man zur Überprüfung eingeladen wird, idealerweise hat man dann Arztberichte.
Schokohexe
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von Schokohexe »

Vielen Dank für die Rückmeldung 😀
Dass es eine Befristung als solche nicht gibt, habe ich auch schon gelesen. Aber in meinem ersten Bescheid steht es so drin. Auch dass eine Altersbegrenzung aufgehoben wurde (2006), hatte ich bereits gelesen.
Die Frage die ich mir stelle, ich bin seit Mai 2015 dauerhaft krank gewesen und 2017 dann, ohne den Dienst zwischendurch aufzunehmen, vorzeitig pensioniert worden. Defacto bin ich nun 10 Jahre aus dem Dienst raus. Wie wahrscheinlich ist es, dass ich reaktiviert werden kann/könnte? Vielleicht gibt's hier Erfahrungen oder wie es in der Regel gehandhabt wird. Auch dass es ggf von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, wäre natürlich möglich, das ist klar. Oder wägt der Dienstherr ab, ob es nach so vielen Jahren überhaupt noch sinnvoll ist, zu reaktivieren?
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zeerookah
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von zeerookah »

Wenn Du Landesbeamtin bist ist Dein Bundesland für Dich zuständig. Die entscheiden bis zur Regelaltersgrenze ob sie Dich wieder haben wollen oder nicht. Irgendwann wird denen auch mal wieder auffallen Deine Dienstfähigkeit zu überprüfen lassen.
Bei Beamten geht es nicht darum was sinnvoll ist sondern nach Gutachten & Gesetzeslage. Wie dann entschieden wird ist eine andere Sache.
Mainstream1
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von Mainstream1 »

Mal eine Zusatzfrage an alle, die sich da auskennen:

Ist es nicht Pflicht der Dienststelle nochmals gesondert schriftlich über das Ergebnis der Untersuchung zu informieren (keine Reaktivierung) und gleichzeitig mitzuteilen ob bzw. wann eine weitere Untersuchung stattfinden soll?
MS
Schokohexe
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von Schokohexe »

Danke Euch für die Antworten.
@Mainstream1 Ich hatte seinerzeit, in dem Telefonat mit der Personalstelle gefragt, ob ich noch einen Bescheid bekomme bzgl.der Nachuntersuchung und "Verlängerung " der Pensionierung. Da hieß es nur, ich bekomme nichts schriftliches. Fand ich auch merkwürdig, denn normalerweise bekommt man ja für jedes und alles einen Bescheid.
Und ich fände es auch eigenartig, wenn nach 10 Jahren noch jemand mit einer Nachuntersuchung ankommt.....
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zeerookah
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von zeerookah »

Schokohexe hat geschrieben: 15. Feb 2025, 19:47 Und ich fände es auch eigenartig, wenn nach 10 Jahren noch jemand mit einer Nachuntersuchung ankommt.....
Dazu ist der Dienstherr normalerweise gesetzlich zu verpflichtet.
Wenn Du Gesund bist könnten Sie theoretisch Dich auch mit 61 wieder aktivieren.
(ob das allerdings so sinnvoll wäre steht auf einen anderen Blatt)
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ist es nicht Pflicht der Dienststelle nochmals gesondert schriftlich über das Ergebnis der Untersuchung zu informieren (keine Reaktivierung) und gleichzeitig mitzuteilen ob bzw. wann eine weitere Untersuchung stattfinden soll
So kenne ich das. (Allerdings nicht Dienststelle, sd. Dienstherr.) Mit der Einladung zur Untersuchung müssen Grund und Zweck angegeben werden, m.E. müssten danach die amtsärztliche Stellungnahme zugesandt und das Ergebnis des Dienstherrn schriftlich mitgeteilt werden. Die amtsärztl. Stellungnahme kann ggf. beim Dienstherrn angefordert werden.
stuntmanmike
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von stuntmanmike »

ist es nicht fuer die ersten 10 jahre verpflichtend dass regelmaessig nachuntersuchungen stattfinden, aber danach ist es dann sache des dienstherrn ob er das weiter macht?
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

stuntmanmike hat geschrieben: 16. Feb 2025, 03:15 ist es nicht fuer die ersten 10 jahre verpflichtend dass regelmaessig nachuntersuchungen stattfinden, aber danach ist es dann sache des dienstherrn ob er das weiter macht?
Das war wohl früher so.
blink182
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von blink182 »

Schokohexe hat geschrieben: 15. Feb 2025, 19:47 Und ich fände es auch eigenartig, wenn nach 10 Jahren noch jemand mit einer Nachuntersuchung ankommt.....
Bei mir (Beamter Bund) hat es sogar über zehn Jahre gedauert, bis ich erstmals zu einer Reaktivierungsuntersuchung eingeladen wurde.

Deine letzte Untersuchung war 2020, also vor fünf Jahren.

Da muss nichts mehr kommen, aber es ist eben auch nicht ausgeschlossen.
Gruß
blink182
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von lavinia21 »

Wie bereits gesagt wurde, gibt es keine befristete Pensionierung. Ich denke, dieser Ausdruck wird gerne verwendet, um die Endgültigkeit der (un-)freiwilligen Pensionierung - gerade in jungen Jahren - verbal etwas abzuschwächen und ggf. auch einen recht komplikationslosen Wiedereinstieg zu suggerieren, damit eben die Pensionierungen nicht herausgezögert oder angefochten werden.

Hier in BW kann man sich selbst 5 Jahre nach Pensionseintritt bei DDU reaktivieren lassen, sofern der AA und der DH zustimmen. Danach kann man selbst nichts mehr tun. Der DH kann jederzeit eine Untersuchung anordnen und je nach Grund der Pensionierung und ggf. auch je nach Aussicht auf Reaktivierung setzt er diese Untersuchungen in einem gewissen Turnus an oder auch nicht.

Ich selbst wurde die ersten 3 Jahre jährlich untersucht. Von 2023-2026 ist erstmal nichts geplant, aber für 2026 ist eine erneute Untersuchung wohl vorgesehen. Da sich mein Zustand verschlechtert hat, erhoffe ich mir, dass hier die DDU bestehen bleibt.

Ich selbst komme zu jeder Untersuchung, selbst als der DH 2x vergessen hatte die Anordnung zu schicken und ich nur den Termin vom AA bekam. Aber was soll das Ganze? Ich bekomme vom DH mein Geld, daher gehe ich auch zu den Untersuchungen. Die Ergebnisse der Untersuchung bekomme ich im Übrigen immer vom AA....der schickt mir sein Gutachten in Kopie.
Schokohexe
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Re: Reaktivierung nach befristeter Pensionierung

Beitrag von Schokohexe »

Herzlichen Dank für Eure ganzen Rückmeldungen 😊
Es wird also tatsächlich überall anders gehandhabt. Bleibt also nur abzuwarten. Liebe Grüße an alle🌹
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