Binö hat geschrieben:@js1954
Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich! Die vollen 30ct, pro Kilometer!
Da ist kein Unterschied ob Beamter oder Manager!
Einspruch junge Frau!
Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass es diesen absolut ahnungslosen Lehrer tatsächlich geben sollte - die Frage kommt mir doch schon seeehr "trollig" vor - sei es allen gesagt:
Einen solchen Rechtsgrundsatz gibt es
nicht und auch keine konkrete gesetzliche Regelung. Niemand erstattet uns im Normalfall unsere Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und Dienststelle. Und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (den Begriff des Lohnsteuer-Jahresausgleichs gibts in diesem Zusammenhang schon ein paar Tage nicht mehr) erhalten wir auch keine Erstattung dieser Aufwendungen; im Besteuerungsverfahren wird lediglich ein Teil des Einkommens in Höhe dieser Aufwendungen steuerfrei gestellt, so dass die Allgemeinheit dann im Ergebnis einen Zuschuss zu den Aufwendungen im Umfang von null bis ca. 10 Cent pro Entfernungskilometer gibt.
Nähere Informationnen - auch zum Antragsverfahren - geben das Finanzamt des Wohnortes, viele Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.
Viele Grüße
Gerda