Pendlerpauschale für Beamte

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
js1954
Beiträge: 2
Registriert: 16. Jun 2010, 12:04
Behörde:

Pendlerpauschale für Beamte

Beitrag von js1954 »

Hallo zusammen,

Ich bin Lehrer und habe mich in der Vergangenheit wenig um Steuererklärungen etc... gekümmert. Jetzt würde mich aber mal interessieren, ob es für Beamte auch so etwas wie eine Pendlerpauschale gibt, bei der man für jeden Kilometer Fahrtweg zur Arbeitsstätte 30 Cent rückerstattet bekommt.
Wenn ja, wo kann ich diese "Pendlerpauschale" beantragen und welcher Rechtsgrundsatz gilt dafür :?: :?:

Vielen Dank für die Tipps im Voraus.
Binö
Beiträge: 639
Registriert: 2. Aug 2007, 07:27
Behörde:

Antwort

Beitrag von Binö »

@js1954

Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich! Die vollen 30ct, pro Kilometer!
Da ist kein Unterschied ob Beamter oder Manager!
js1954
Beiträge: 2
Registriert: 16. Jun 2010, 12:04
Behörde:

Beitrag von js1954 »

ok, danke für den Hinweis.
Nur noch eine Frage: Kann ich den Lohnsteuer-Jahresausgleich auch rückwirkend für längst vergangene Jahre einreichen? Falls ja, bis zu welchem Jahr?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Antwort

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Binö hat geschrieben:@js1954

Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich! Die vollen 30ct, pro Kilometer!
Da ist kein Unterschied ob Beamter oder Manager!
Einspruch junge Frau! :)
Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass es diesen absolut ahnungslosen Lehrer tatsächlich geben sollte - die Frage kommt mir doch schon seeehr "trollig" vor - sei es allen gesagt:

Einen solchen Rechtsgrundsatz gibt es nicht und auch keine konkrete gesetzliche Regelung. Niemand erstattet uns im Normalfall unsere Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und Dienststelle. Und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (den Begriff des Lohnsteuer-Jahresausgleichs gibts in diesem Zusammenhang schon ein paar Tage nicht mehr) erhalten wir auch keine Erstattung dieser Aufwendungen; im Besteuerungsverfahren wird lediglich ein Teil des Einkommens in Höhe dieser Aufwendungen steuerfrei gestellt, so dass die Allgemeinheit dann im Ergebnis einen Zuschuss zu den Aufwendungen im Umfang von null bis ca. 10 Cent pro Entfernungskilometer gibt.

Nähere Informationnen - auch zum Antragsverfahren - geben das Finanzamt des Wohnortes, viele Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.

Viele Grüße
Gerda
Binö
Beiträge: 639
Registriert: 2. Aug 2007, 07:27
Behörde:

Beitrag von Binö »

@Gerda

Auf AO Basis schon...aber das ist ein anderes Thema..
Ich fahre täglich 130km pro Tag..die kann ich ich steuerlich geltend machen, sie wurden mir auch angerechnet.
Antworten