Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

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Eugene66
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Eugene66 »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 27.08.2023 18:15 Ich würde klären, ob du zu einer Reha angesichts dieses Hintergrunds
seit rund 19 Jahren dauerhaft Dienstunfähig
verpflichtet werden kannst.
Oder du kümmerst dich nicht darum und wartest ab, ob eine Aufforderung kommt, eine Reha zu machen - mit Aufklärung über Folgen eines Nichtantritts und Nennung der Rechtsgrundlage.
Eine gesonderte Aufforderung erwarte ich nicht. Vermutlich wird in ca. zwei Jahren erneut ein Schreiben eintrudeln, in dem man mich zur Abgabe einer Stellungnahme bezüglich meines Gesundheitszustandes auffordert. Werde dann Atteste einreichen und abwarten.

Die Ungewissheit nagt durchaus an der Substanz. Wenn es so weiter geht, bin ich bald durchaus ein Fall für eine psychosomatische Behandlung. :?
krebs8
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von krebs8 »

Die Frge 1-3 aus dem ersten Beitrag würden mich mal interessieren. Sind ja leider untergegangen.
Dolvit
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Dolvit »

KlausK hat geschrieben: 25.08.2023 08:59 Eine stationären Reha-Maßnahme hat fast immer einen positiven Abschlussbericht, sprich arbeitsfähig.
Das Haus würde sich ja im anderen Fall, also nicht Arbeitsfähig, eine schlechte Arbeit/Scheitern bescheinigen.
Das werden sie nie tun.
Nein, das stimmt nicht!
Ich musste eine psychosomatische Reha (Auflage des Amtsarzt zur Überprüfung meiner Dienstunfähigkeit) machen und bin dienstunfähig entlassen worden. Alle meine "Mit Insassen" wurden dienst- oder arbeitsunfähig entlassen worden.
Deshalb ist es für den Threadersteller hilfreich, mit Wissen und nicht mit Vermutungen zur Seite zu stehen
Possi
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Possi »

Mal eine hypothetische Frage: Wenn man dienstunfähig geschrieben wurde, wird ein Versorgungsabschlag berechnet.
Wie verhält es sich, wenn man vor 65/67 wieder reaktiviert wird und wieder für (kurze Zeit) Dienstbezüge erhält und dann regulär in Pension geht. Ist der Versorgungsabschlag dann obsolet?
krebs8
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von krebs8 »

Diese und die o.g. Fragen 1-3 aus dem ersten Beitrag würden mich auch interessieren.
KlausK
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von KlausK »

Dolvit hat geschrieben: 22.01.2024 12:22
KlausK hat geschrieben: 25.08.2023 08:59 Eine stationären Reha-Maßnahme hat fast immer einen positiven Abschlussbericht, sprich arbeitsfähig.
Das Haus würde sich ja im anderen Fall, also nicht Arbeitsfähig, eine schlechte Arbeit/Scheitern bescheinigen.
Das werden sie nie tun.
Nein, das stimmt nicht!
Ich musste eine psychosomatische Reha (Auflage des Amtsarzt zur Überprüfung meiner Dienstunfähigkeit) machen und bin dienstunfähig entlassen worden. Alle meine "Mit Insassen" wurden dienst- oder arbeitsunfähig entlassen worden.
Deshalb ist es für den Threadersteller hilfreich, mit Wissen und nicht mit Vermutungen zur Seite zu stehen
Alles meine persönlichen Erfahrungen. In meinem Reha – Club wurden alle dienstfähig geschrieben.
Die Begründung nannte man mir „durch die Blume“.
Benjamin Ford
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Benjamin Ford »

Hallo ich bin nun fast zwei Jahre in der DDU. Die BAD-Ärztin hat in dem Gutachten, welches zur Dienstunfähigkeit geführt hat geschrieben, dass eine Reha innerhalb von 6 Monaten nicht zur Besserung der Dienstfähigkeit führen wird, aber langfristig eine Reha sinnvoll ist und das meine Dienstfähigkeit in 2 Jahren wieder überprüft werden soll. Meine Frage wer bezahlt denn die Reha, die Pbeakk zahlt doch nur, wenn die Dienstfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Ich habe im aktiven Dienst bei der Telekom zwei erfolgreiche Rehas hinter mir, aber wenn das Bundesamt für Post und Telekommunikation die Reha über einen Gutachter anordnet, wer bezahlt die Kosten? Fragen über Fragen. Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. LG Benny Ford.
Pipapo
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Pipapo »

Benjamin Ford hat geschrieben: 22.01.2024 21:42 Hallo ich bin nun fast zwei Jahre in der DDU. …….
Bist du nicht schon mehr als 6 Jahre im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit?
Benjamin Ford hat geschrieben: 29.04.2018 23:00 Hallo,

ich bin im Dezember 2017 von meinem Dienstherren, der Deutschen Telekom in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt worden…….,
Benjamin Ford
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Benjamin Ford »

2017 bin ich zum ersten Mal in die DDU von der Telekom geschickt worden, habe dagegen geklagt und 2020 den Verwaltungsgerichtsprozeß gewonnen. Ich war dann 1 1/2 Jahre bei JOB geparkt, nach zwei Gutachten einer BAD-Ärztin bin ich wieder in die DDU geschickt worden, wollte aber dann nicht nochmal klagen und habe die DDU akzeptiert. Das ist nun meine Ausgangslage.
Dienstunfall_L
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Benjamin Wenn du nicht schriftlich die Aufforderung zur Reha hast und die Aufklärung, welche Konsequenzen es in dem Fall hat, dass du die Reha nicht antrittst, dann ist die Reha keine Verpflichtung, sondern eine Empfehlung.
Wenn du die Reha durchführen willst, musst du die Kostenübernahme beantragen.
Benjamin Ford
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Benjamin Ford »

Nun in dem Schreiben zur Versetzung in die DDU stand, dass ich bei einer Reaktivierung, die von der BAD-Ärztin vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllen muß, also auch die Reha. Von den Konsequenzen bei Nichterfüllung stand da nichts. Das hat wohl das Bundesamt für Post und Telekommunikation zu entscheiden. Im Herbst 2024 rechne ich mit einem Termin bei einem Gutachtenden.
krebs8
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von krebs8 »

Nachdem dieser Punkt besprochen scheint, wiederhole ich nochmal die vorher untergegangenen Sache:

Die Fragen 1-3 aus dem ersten Beitrag
und die Frage von Possi vom 22.01.

würden mich auch interessieren.
Herm
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Herm »

Was willst Du denn hören ?
Nach Reaktivierung landet man in der Besoldungsgruppe die man vorher" bekleidet" hat..in dem
Beispiel Fall A8.
Begrenzte Dienstfähigkeit..heisst weniger WAZ.= weniger Bezüge am Monatsende und weniger an
"Ruhegehaltssatz"
Die 15 Jahre DDU kosten schon 26,9 % Ruhegehaltssatz.

Frage:
Wie verhält es sich, wenn man vor 65/67 wieder reaktiviert wird und wieder für (kurze Zeit) Dienstbezüge erhält und dann regulär in Pension geht. Ist der Versorgungsabschlag dann obsolet?

Nach meiner Meinung werden die Versorgungsbezüge dann wieder neu festgesetzt ohne Abschlag..
aber bei welchem Ruhegehaltssatz landet man dann ? (15 Jahre DDU)
Weniger wie vorher hat man wohl nicht (Bestandsschutz).
Possi
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Possi »

Das ist die Frage, werden trotzdem Jahre hinzu gerechnet oder bleibt es bei den erdienten Jahren.

Extrembeispiel:

Verbeamtung mit 17.
Dienstunfähigkeit mit 55.

Der Versorgungsabschlag beträgt 10,8 Prozent.

Voll dienstfähig erklärt mit 63.
Antrag auf Ruhestand mit 65.

40 Dienstjahre sind nun erbracht.
Herm
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Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung

Beitrag von Herm »

Das ist ja alles sehr fiktiv..

Es wird dann alles neu berechnet...erdiente Jahre sind nicht verloren.
DDU Versorgungszeiten zählen aber nicht.
Nach 40 Dienstjahren bekommt man seine 71,75 % so verstehe ich das.

Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
Bei einem nach § 46 oder § 57 des Bundesbeamtengesetzes erneut in das Beamtenverhältnis berufenen Beamten
bleibt der am Tag vor der erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis vor Anwendung von Ruhens-, Kürzungs und
Anrechnungsvorschriften zustehende Betrag des Ruhegehalts gewahrt. Tritt der Beamte erneut in den
Ruhestand, wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit und das Ruhegehalt nach dem im Zeitpunkt der Zurruhesetzung
geltenden Recht berechnet. Bei der Anwendung des § 85 Abs. 1 und 3 gilt die Zeit des Ruhestandes nicht
als Unterbrechung des Beamtenverhältnisses; die Zeit im Ruhestand ist nicht ruhegehaltfähig. Das höhere
Ruhegehalt wird gezahlt

Und zum Thema "Weniger wie vorher hat man wohl nicht (Bestandsschutz)." keine 40 Dienstjahre

Wird der Beamte erneut in das Beamtenverhältnis berufen (Reaktivierung), weil er wieder dienstfähig ist, verliert er seinen Status als Ruhestandsbeamter. Der Anspruch auf Versorgungsbezüge erlischt. Tritt der Beamte nach der Reaktivierung wieder in den Ruhestand, soll er in Bezug auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit nicht schlechter gestellt werden, als wenn er sich weiterhin im Ruhestand befunden hätte. Danach ist ein Vergleich der Dienstjahre die beim neuen Ruhegehalt zu Grunde gelegt werden, mit dem beim früheren Ruhegehalt berücksichtigten Dienstjahre anzustellen. Bleiben die Dienstjahre beim neuen Ruhegehalt dahinter zurück, wird eine zusätzliche Zurechnungszeit gewährt