Besoldungsrunde 2023
Moderator: Moderatoren
Re: Besoldungsrunde 2023
Die Regel ist ja 65 % von A4 plus 30,68 Euro.(Bund)
35 % Inflationsausgleichsprämie..das wäre für die
Bezieher der Mindestversorgung ja echt wenig.
Dieses Mindesversorgungsgesetz liest sich irgendwie
schwer..
35 % Inflationsausgleichsprämie..das wäre für die
Bezieher der Mindestversorgung ja echt wenig.
Dieses Mindesversorgungsgesetz liest sich irgendwie
schwer..
-
- Beiträge: 42
- Registriert: 1. Nov 2022, 15:40
- Behörde: Pensionär zuletzt BAMF davor DTAG
- Geschlecht:
Re: Besoldungsrunde 2023
35% sind auch möglich:
Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5). An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.
Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5). An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 10. Jul 2019, 13:57
- Behörde: Telekom
Re: Besoldungsrunde 2023
Wenn die einen 65%, die anderen 35% der Höhe der Sonderzahlung bekommen, obwohl sie alle nur die Mindestversorgung beziehen, hat das schon ein Gschmäckle.....und wie schon geschrieben, gerade diese Personengruppe sollte doch vom Inflationsausgleich profitieren.
Re: Besoldungsrunde 2023
Beispiele:
Das eine sind 65% von A4 = 1.800€
Das andere sind 35% von A16 = 2.800€
Je nach dem welchen Status der betreffende hat und wo er sich besser steht das bekommt der DDU Beamte
Das eine sind 65% von A4 = 1.800€
Das andere sind 35% von A16 = 2.800€
Je nach dem welchen Status der betreffende hat und wo er sich besser steht das bekommt der DDU Beamte
Re: Besoldungsrunde 2023
Acta hat geschrieben: ↑7. Jun 2023, 23:44 Erfreulich.
Aber: Bleibt denn der Entwurf für das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) denn weiterhin bestehen? Hierzu hört man gar nichts mehr…
Quellen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++ ... 1a4a160110
Beispielrechnung 2024a der A-Besoldungstabelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... a&matrix=1
Wie man im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) lesen kann (Seite 43, Doppelbuchstabe bb), letzter Absatz), heißt es:
"Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung."
Quelle:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... onFile&v=1 (Abruf: 09.06.2023)
Im Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG) (Seite 20, § 79 Abs. 6 BBVAngG) heißt es:
"(6) Zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation erhalten
1. für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 Beamte, Richter und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung sowie
2. für das Haushaltsjahr 2020 Beamte, Richter und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung, die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation im Jahr 2020 mit einem zulässigen Rechtsbehelf geltend gemacht haben, ohne dass über den Anspruch bestandskräftig entschieden worden ist,
einen einmaligen Ausgleichsbetrag. Der Ausgleichsbetrag bemisst sich an den tatsächlichen Verhältnissen [zu einem für das jeweilige Jahr festzusetzenden Stichtag] unter Berücksichtigung des [zu diesem Stichtag] maßgeblichen Familienstands und Wohnorts des Besoldungsberechtigten sowie des jeweiligen sozialrechtlichen Mindestsicherungsniveaus."
Quelle:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html (Abruf: 09.06.2023)
So wie ich es verstehe, heißt das, dass dann trotzdem der Familienzuschlag I umgemodelt wird und dass die Beamten/Beamtinnen eine rückwirkende Zahlung für 2021 und 2022 (Ausnahme für diejenigen, die 2020 einen zulässigen Rechtsbehelf geltend gemacht haben, bekommen für dieses Kalenderjahr eine zusätzliche Zahlung) erhalten werden. Zusätzlich wird die Besoldung weiter nach oben justiert.
Re: Besoldungsrunde 2023
Mindestversorgung erhöht sich nach Satz 2 um 30,68 EUR
"§ 14 Abs. 4 Beatmenversorgungsgesetz (BeamtVG)
(4) Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5). An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um 30,68 Euro für den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 6a, 8 bis 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt allein wegen fehlender Berücksichtigung von Zeiten nach § 6a als ruhegehaltfähig hinter der Mindestversorgung nach den Sätzen 1 bis 3 zurückbleibt. Satz 4 gilt nicht, wenn in Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist."
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html (Abruf: 09.06.2023)
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... rgung.html (weitere Informationen des dbb; Abruf: 09.06.2023)
-
- Beiträge: 158
- Registriert: 3. Dez 2012, 10:06
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Verdi braucht eben etwas länger. 

Re: Besoldungsrunde 2023
Nochmal eine Übersicht; hier vom vbb
Quelle:
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/g ... mpfaenger/ (Abruf: 12.06.2023)
Quelle:
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/g ... mpfaenger/ (Abruf: 12.06.2023)
Re: Besoldungsrunde 2023
jetzt habe ich mal eine Frage....diese Erhöhung 2024 von 5,3% ist dann auch für ALLE Ruhestandsbeamten/Pensionäre in genau dieser Höhe beabsichtigt oder wird da auch wieder nach dem Ruhegehalt-Prozenten berechnet wie mit dem Inflationsausgleich?
Re: Besoldungsrunde 2023
Besoldungstabelle 2024
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 4&matrix=1
Deine Besoldungsgruppe (A1 bis A16) plus Amtszulage mal 0.99010 =
Ergebnis / geteilt durch 100 mal Ruhegehaltsatz (max71,75 %) = Bruttobezüge
(ggf. Abschläge bis 10,8 %) minus 1,7 % für Pflege § 50f
= Endergebnis Brutto (steuerpflichtiger Monats Versorgungsbezug)
Die Amtszulagen steigen um 11,5 Prozent soweit ich das in Erinnerung habe ??
Mindestversorgung A4 Prognose 2024
3157,76 mal 0,99010 = 3126,50 geteilt durch 100 mal 65 = 2032,22 plus 30,68
= 2062,90 minus 1,7 % für Pflege § 50f = 2027,83 Euro Brutto
Die Inflationsausgleichsprämie kommt wohl nicht vor Oktober...
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 4&matrix=1
Deine Besoldungsgruppe (A1 bis A16) plus Amtszulage mal 0.99010 =
Ergebnis / geteilt durch 100 mal Ruhegehaltsatz (max71,75 %) = Bruttobezüge
(ggf. Abschläge bis 10,8 %) minus 1,7 % für Pflege § 50f
= Endergebnis Brutto (steuerpflichtiger Monats Versorgungsbezug)
Die Amtszulagen steigen um 11,5 Prozent soweit ich das in Erinnerung habe ??
Mindestversorgung A4 Prognose 2024
3157,76 mal 0,99010 = 3126,50 geteilt durch 100 mal 65 = 2032,22 plus 30,68
= 2062,90 minus 1,7 % für Pflege § 50f = 2027,83 Euro Brutto
Die Inflationsausgleichsprämie kommt wohl nicht vor Oktober...
Re: Besoldungsrunde 2023
Erhöhung des Abzugs für Pflegeleistungen ab 01.01.2019
Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.01.2019 1,525 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 69,20 Euro.
Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.01.2019 1,525 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 69,20 Euro.
Re: Besoldungsrunde 2023
Ich erhalte die Mindestversorgung und habe gerade mal interessehalber einen Blick auf meine Bezügemitteilung geworfen: Da steht Ruhegehaltssatz in Prozent 51,14.
Also würde ich von den 3.000 Euro doch nur 51,14 % bekommen?
Gruß
blink182
blink182
Re: Besoldungsrunde 2023
Bundestagsbeschluss:
Ab 1. Juli 2023 steigt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Pflegeversicherung auf 4 Prozent für Kinderlose, Eltern zahlen zwischen 3,4 und 2,4 Prozent.
Aktuell liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens.
§ 50f BeamtVG
3,05 Prozent geteilt durch 2 = 1,525 % ( ALT)
NEU:
Ab 1.Juli 2023 3,4 % Regelsatz geteilt durch 2 = 1,70 % NEU
Also wird nach meiner Meinung im nächsten Monat 1,70 % abgezogen und die
Versorgungsbezüge sinken leicht.
Im Netz findet man dazu nichts..vielleicht hab ich ja unrecht.
Wenn nur 1,525 % abgezogen werden..umso besser

-
- Beiträge: 101
- Registriert: 11. Feb 2013, 12:50
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Seit wann zahlen Beamte einen prozentualen Satz von der Besoldung. Der Beitrag wird doch jedes Jahr neu festgelegt. Derzeit sind das doch 30 Euro irgendwas wenn ich mich nicht irre.