So einen Schwachsinn habe ich selten gehört. Das sind keine Rechtsauskünfte, das sind einfach Antworten auf Fragen bezüglich Pensionen und Rentenansprüche bei DDU und Erwerbsminderung.blink182 hat geschrieben: ↑13.11.2022 07:57Der Frage schließe ich mich an...was für ein unterirdisches Benehmen.
@BiggiStro,
sollte es dir noch nicht aufgefallen sein, das hier ist ein Diskussionsforum - keine Rechtsberatungsstelle. Verbindliche Rechtsauskünfte bekommst du gegen Bezahlung beim Anwalt deines Vertrauens.
Aber mal wieder typisch, wenn andere hier mal den "Finger in die Wunde" legen, kommt auf einmal der Hinweis, dass man ja nur seine (falsche) Meinung abgibt und weiter Auskünfte bei einem Rechtsanwalt einzuholen sind.
Meine Meinung ist, dass wenn man keine Ahnung von Themen hat, sollte man hier nicht so viel Falsches schreiben.
Wenn ich noch nicht einmal weiß, dass man als Beamter bei Voraussetzung der rechtlichen Vorlagen eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann, dann melde ich m ich am Besten direkt hier ab. Schaut in Euren Versicherungsverlauf oder jährliche Renteninformation, dort steht alles zu den jeweiligen Hinweisen. Und kommt mir jetzt nicht mit dem Hinweis, ich habe keine Vorliegen...
Bei mir steht zum Punkt "Rente wegen voller Erwerbsminderung:
Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkung voll erwerbsgemindert, bekämen Sie eine Rente von: xxx,xx Euro !!!
Dann kommt noch auf der zweiten Seite der Hinweis, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung nur in dem Fall gezahlt wird, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderung, mindestens drei Jahre Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen vorliegen !!!
Wenn ich hier schon antworten gebe, dann sollten sie einigermaßen stimmen - und wenn es sich herausstellt, dass die Antworten nicht stimmen und man dann auf die Hotline oder einen Rechtsanwalt verwiesen wird, ist das (mal wieder) eine typische Reaktion und ein Eingeständnis, dass man keine Ahnung hat.
Jeder Beamte der einen Rentenanspruch hat, wird dies bestätigen und jeder Beamte kann das in seinem Versicherungsverlauf oder seiner jährlichen Renteninformation nachlesen !
Einen schönen Sonntag