Eben. Und eine Beamter im Ruhestand erfüllt die Anforderungen nicht.BiggisStro hat geschrieben: ↑09.11.2022 19:32Z. B. Erwerbsminderungsrente - die musst Du aber bei der RV beantragen, wie jeder andere RV-Pflichtige auch. Es heißt aber nicht, wenn Du DDU bei der Telekom bist, dass das dann so einfach bei der RV ist.Pipapo hat geschrieben: ↑09.11.2022 10:11Welche Möglichkeiten gibt es da bei Beamten im Ruhestand?BiggisStro hat geschrieben: ↑09.11.2022 09:21
Rente kann es auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze geben, da gibt es vielfältige Möglichkeiten
Auch müssen die Voraussetzungen erfüllt sein mit Wartezeiten, Mindestversicherungszeit in den letzten Jahren usw.
Pension und Rentenspruch
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Re: Pension und Rentenspruch
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Re: Pension und Rentenspruch
Hallo Pipapo,
willst Du es nicht verstehen und kannst Du es nicht verstehen ?
Wenn Du einen Rentenanspruch hast und in DDU als Beamter gehst, kannst Du natürlich auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die Hürden sind zwar bei RV wesentlich höher, da oftmals von einem bestimmten Restleitungsvermögen bei der RV ausgegangen wird. Es heißt aber nicht, dass bei DDU als Beamter, eine Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen ist.
Für Dich also nochmals zum Mitschreiben:
Auch als Beamten kannst Du eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bekommen. Dafür musst Du aber bei der RV aktiv werden und einen Antrag stellen. Dann wird dieser Antrag überprüft und nach Abschluss wird von der RV eine Entscheidung getroffen. Die Hürden sind aber viel viel höher als bei DDU beim Dienstherrn !
willst Du es nicht verstehen und kannst Du es nicht verstehen ?
Wenn Du einen Rentenanspruch hast und in DDU als Beamter gehst, kannst Du natürlich auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die Hürden sind zwar bei RV wesentlich höher, da oftmals von einem bestimmten Restleitungsvermögen bei der RV ausgegangen wird. Es heißt aber nicht, dass bei DDU als Beamter, eine Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen ist.
Für Dich also nochmals zum Mitschreiben:
Auch als Beamten kannst Du eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bekommen. Dafür musst Du aber bei der RV aktiv werden und einen Antrag stellen. Dann wird dieser Antrag überprüft und nach Abschluss wird von der RV eine Entscheidung getroffen. Die Hürden sind aber viel viel höher als bei DDU beim Dienstherrn !
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Re: Pension und Rentenspruch
Zitat: "Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung"BiggisStro hat geschrieben: ↑10.11.2022 10:38 Hallo Pipapo,
willst Du es nicht verstehen und kannst Du es nicht verstehen ?
Wenn Du einen Rentenanspruch hast und in DDU als Beamter gehst, kannst Du natürlich auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die Hürden sind zwar bei RV wesentlich höher, da oftmals von einem bestimmten Restleitungsvermögen bei der RV ausgegangen wird. Es heißt aber nicht, dass bei DDU als Beamter, eine Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen ist.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Dann erklär mal in welchem Fall ein Beamter die letzten 3 Jahre vor DDU "richtige" Rentenbeiträge bezahlt hat?
P.S.: Minijob zählt nur mit Eigenanteil.
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Re: Pension und Rentenspruch
Auch z.B. bei Pflege von Angehörigen bei Teilzeitbeamten. Aber richtig ist sehr selten, dass ein Beamter diese Bedingung erfüllen kann.
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Re: Pension und Rentenspruch
Pflege von Angehörigen gibt Rentenpunkte. Ich bezweifle dass das im Fall Erwerbsminderungsrente mit Eigenbeiträgen gleichgesetzt ist. Beim Minijob erwirbt man ohne Eigenanteil ja auch Rentenanwartschaften aber keine sonstigen Rentenansprüche.Ozymandias hat geschrieben: ↑10.11.2022 15:51 Auch z.B. bei Pflege von Angehörigen bei Teilzeitbeamten. Aber richtig ist sehr selten, dass ein Beamter diese Bedingung erfüllen kann.
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Re: Pension und Rentenspruch
Ich würde mal empfehlen, vor einem Beitrag sich schlau zu machen. Das hilft nicht nur Dir AndyO, sondern auch vielen Fragestellern und Interessierten hier:AndyO hat geschrieben: ↑10.11.2022 16:00Pflege von Angehörigen gibt Rentenpunkte. Ich bezweifle dass das im Fall Erwerbsminderungsrente mit Eigenbeiträgen gleichgesetzt ist. Beim Minijob erwirbt man ohne Eigenanteil ja auch Rentenanwartschaften aber keine sonstigen Rentenansprüche.Ozymandias hat geschrieben: ↑10.11.2022 15:51 Auch z.B. bei Pflege von Angehörigen bei Teilzeitbeamten. Aber richtig ist sehr selten, dass ein Beamter diese Bedingung erfüllen kann.
Hier mal eine Info der Rentenversicherung: Was bringt die Zahlung eigener Beiträge für die Absicherung bei Erwerbsminderung?
Der Eigenbeitrag sichert Minijobber bei Invalidität. Denn durch einen versicherungspflichtigen Minijob kann der Versicherte eine bereits erworbene Absicherung bei Erwerbsminderung aufrechterhalten. Auch kann der Minijobber durch die Zahlung des Eigenbeitrags erstmalig einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erwerben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Minijobber mindestens fünf Jahre versichert ist und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Hierzu zählen auch Beiträge durch einen Minijob. Unter bestimmten Umständen, etwa bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, können Minijobber die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente auch vorzeitig erfüllen. Hier reicht in der Regel schon ein gezahlter Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung.
Daher gilt, wenn ich einen Minijob habe, der erst einmal sowieso rentenversichungspflichtig ist und ich mich nicht von der RV befreien lasse, zählt diese Beitragszeit natürlich zu den Pflichtbeitragszeiten, die man innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung erbracht hat !
Es ist wirklich grausam, dass viele hier einfach mal was schreiben, ohne sich vorher informiert zu haben. Das ist ein gefährliches Halbwissen gerade von AndyO, wobei der Begriff Halbwissen mit Überhaupt-Nicht-Wissen ersetzt werden muss.
Schade eigentlich für dieses Medium hier, dass einige bestimmte Personen immer wieder falsche Antworten geben und aber meinen, sie haben Ahnung. Aber wenig Ahnung und viel schreiben ist bei einigen wohl der Standard !!!
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Re: Pension und Rentenspruch
Die (anerkannten) Pflegezeiten sind Pflichtbeitragszeiten und zählen natürlich zu den 3 Jahren die man innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn einer Erwerbsminderung erbracht hat.AndyO hat geschrieben: ↑10.11.2022 16:00Pflege von Angehörigen gibt Rentenpunkte. Ich bezweifle dass das im Fall Erwerbsminderungsrente mit Eigenbeiträgen gleichgesetzt ist. Beim Minijob erwirbt man ohne Eigenanteil ja auch Rentenanwartschaften aber keine sonstigen Rentenansprüche.Ozymandias hat geschrieben: ↑10.11.2022 15:51 Auch z.B. bei Pflege von Angehörigen bei Teilzeitbeamten. Aber richtig ist sehr selten, dass ein Beamter diese Bedingung erfüllen kann.
Es kommt nicht darauf an, ob dies mit Eigenbeträgen erbracht wird. Maßgeblich ist der gesetzliche Hintergrund !
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Re: Pension und Rentenspruch
Eben doch. Aber die Rentenbeiträge für Pflege gibt es nur, wenn man weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitet.AndyO hat geschrieben: ↑10.11.2022 16:00Pflege von Angehörigen gibt Rentenpunkte. Ich bezweifle dass das im Fall Erwerbsminderungsrente mit Eigenbeiträgen gleichgesetzt ist. Beim Minijob erwirbt man ohne Eigenanteil ja auch Rentenanwartschaften aber keine sonstigen Rentenansprüche.Ozymandias hat geschrieben: ↑10.11.2022 15:51 Auch z.B. bei Pflege von Angehörigen bei Teilzeitbeamten. Aber richtig ist sehr selten, dass ein Beamter diese Bedingung erfüllen kann.
Damit könnte man dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wenn man dann auch noch die medzinischen Bedingungen dafür erfüllt.
Sehr seltenes Beispiel, auch dürfte der Betrag im Vergleich zu einer Pension relativ mickrig sein.
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Re: Pension und Rentenspruch
Hallo Ozymandias,
Voraussetzung für die Zahlung der Rentenbeiträge durch die Pflegekasse sind folgende Punkte:
1. Mindestens Pflegegrad 2
2. Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an zwei Tagen (oder mehr) in der häuslichen Umgebung
3. Nicht mehr als 30 Stunden im Beruf arbeiten
Ob diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Pflegekasse. Wenn ja, dann werden Versicherte automatisch versicherungspflichtig !
Die monatliche Rente für ein Jahr Pflege beträgt je nach Aufwand und Grad derzeit etwa 6,50 bis zu knapp 35 Euro. Diese Werte werden jährlich neu festgelegt und entsprechend berechnet, man kann dies auf den Seiten der RV sehr gut nachlesen. Kommt natürlich darauf an, in welchem Pflegegrad die Pflegeperson ist, ob kombinierte Pflege oder nicht oder ob man in West oder Ost wohnt.
Das kommt auch nicht so selten vor, dann aktuell gibt es laut Statistiken ca. 4,0 Mio. pflegebedürftige Personen und ca. 80 % werden zu Hause gepflegt und dies in der Regel von Angehörigen.
Ob und wieviel Beamte ihre Angehörigen pflegen, kann ich nicht sagen. Aber es ist mit Sicherheit keine Minderheit.
Einfach mal folgenden Link anklicken und dann vielleicht mal überlegen, was noch alles für vage Theorien hier aufgestellt werden:
https://www.test.de/Rente-fuer-pflegend ... 5137884-0/
Voraussetzung für die Zahlung der Rentenbeiträge durch die Pflegekasse sind folgende Punkte:
1. Mindestens Pflegegrad 2
2. Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an zwei Tagen (oder mehr) in der häuslichen Umgebung
3. Nicht mehr als 30 Stunden im Beruf arbeiten
Ob diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Pflegekasse. Wenn ja, dann werden Versicherte automatisch versicherungspflichtig !
Die monatliche Rente für ein Jahr Pflege beträgt je nach Aufwand und Grad derzeit etwa 6,50 bis zu knapp 35 Euro. Diese Werte werden jährlich neu festgelegt und entsprechend berechnet, man kann dies auf den Seiten der RV sehr gut nachlesen. Kommt natürlich darauf an, in welchem Pflegegrad die Pflegeperson ist, ob kombinierte Pflege oder nicht oder ob man in West oder Ost wohnt.
Das kommt auch nicht so selten vor, dann aktuell gibt es laut Statistiken ca. 4,0 Mio. pflegebedürftige Personen und ca. 80 % werden zu Hause gepflegt und dies in der Regel von Angehörigen.
Ob und wieviel Beamte ihre Angehörigen pflegen, kann ich nicht sagen. Aber es ist mit Sicherheit keine Minderheit.
Einfach mal folgenden Link anklicken und dann vielleicht mal überlegen, was noch alles für vage Theorien hier aufgestellt werden:
https://www.test.de/Rente-fuer-pflegend ... 5137884-0/
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Re: Pension und Rentenspruch
Die für Beamte wichtigen Fragen werden bei der DRV nicht beantwortet.BiggisStro hat geschrieben: ↑12.11.2022 12:22 Ob und wieviel Beamte ihre Angehörigen pflegen, kann ich nicht sagen. Aber es ist mit Sicherheit keine Minderheit.
Einfach mal folgenden Link anklicken und dann vielleicht mal überlegen, was noch alles für vage Theorien hier aufgestellt werden:
https://www.test.de/Rente-fuer-pflegend ... 5137884-0/
Zitat: "Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können."
Das wäre analog zum Minijob. Da erwirbt man auch nur durch Eigenbeiträge einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Wenn so was gesetzlich geregelt ist, muss es auch irgendwo eine Abbildung für Beamte geben, die dann halt Pensionszeiten gutschreibt. Ich würde die angegebene Hotline anrufen, den konkreten Fall vorstellen und die entscheidenden Fragen stellen. Danach ist man zumindest nicht dümmer.
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Re: Pension und Rentenspruch
Hallo AndyO,
Du verstehst es immer noch nicht. Es gibt im Rentenrecht keine speziellen Regelungen für Beamte, warum auch - im Beamtenrecht gibt es ja auch keine Regelungen für Angestellte...
Ein Minijob und eine eine Pflegetätigkeit (eine Pflegetätigkeit zieht, wenn sie die Vorrausetzungen nach den von mir erwähnten Punkten 1-3 erfüllt, immer Pflichtbeiträge nach sich) ziehen Anwartschaften für die Erwerbsminderungsrente nach sich !
In der Hotline verweist man Dich auf die Versicherungszeiten, daher einfach mal in den eigenen Versicherungslauf schauen, denn dort sind die eigenen Versicherungszeiten eigentlich sehr sehr gut erläutert.
Und ich kann es nicht mehr hören hier in dem Beitrag, nachher ist man nicht dümmer. Bevor ich hier zu diesem/einem Thema was poste, erkundige ich mich vorher und verweise nicht später auf eine Hotline. Ein absolutes NoGo und in meinen Augen ein Armutszeugnis !
Vor allen Dingen zitierst Du eine Frage aus dem Beitrag, die überhaupt nichts mit den Pflichtzeiten zu tun haben - was soll das eigentlich:
Trotz Rentenbeiträgen keine Rente
@rh04: Auch zur Frage "Kann ich noch irgendetwas unternehmen?" bitten wir Sie, sich in der Rentenberatungsstelle individuell beraten zu lassen. Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, sollten Sie in der Beratung klären. Allgemeine Hinweis zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel, den ich empfohlen hatte.
Du gibst Dinge wieder, hier freiwillige Einzahlungen, die überhaupt nichts mit dem Thema Pflichtbeiträge zu tun haben !!!
In der Schule sagt man dazu: Setzen - ungenügend - und sitzen geblieben !!!
Und was haben Pensionszeiten mit der Rente zu tun ??? In der Rentenversicherung gibt es keine Abbildung von Zeiten, wenn Du nur Beamter bist/warst. Die Rentenansprüche sind Ansprüche aus einer rentenversicherungszeit, die nebenbei erworben wurden - sei es vor der Zeit als Beamter oder während der Zeit als Beamten z. B. bei einer Pflegetätigkeit oder im Minijob !!!
Du verstehst es immer noch nicht. Es gibt im Rentenrecht keine speziellen Regelungen für Beamte, warum auch - im Beamtenrecht gibt es ja auch keine Regelungen für Angestellte...
Ein Minijob und eine eine Pflegetätigkeit (eine Pflegetätigkeit zieht, wenn sie die Vorrausetzungen nach den von mir erwähnten Punkten 1-3 erfüllt, immer Pflichtbeiträge nach sich) ziehen Anwartschaften für die Erwerbsminderungsrente nach sich !
In der Hotline verweist man Dich auf die Versicherungszeiten, daher einfach mal in den eigenen Versicherungslauf schauen, denn dort sind die eigenen Versicherungszeiten eigentlich sehr sehr gut erläutert.
Und ich kann es nicht mehr hören hier in dem Beitrag, nachher ist man nicht dümmer. Bevor ich hier zu diesem/einem Thema was poste, erkundige ich mich vorher und verweise nicht später auf eine Hotline. Ein absolutes NoGo und in meinen Augen ein Armutszeugnis !
Vor allen Dingen zitierst Du eine Frage aus dem Beitrag, die überhaupt nichts mit den Pflichtzeiten zu tun haben - was soll das eigentlich:
Trotz Rentenbeiträgen keine Rente
@rh04: Auch zur Frage "Kann ich noch irgendetwas unternehmen?" bitten wir Sie, sich in der Rentenberatungsstelle individuell beraten zu lassen. Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, sollten Sie in der Beratung klären. Allgemeine Hinweis zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel, den ich empfohlen hatte.
Du gibst Dinge wieder, hier freiwillige Einzahlungen, die überhaupt nichts mit dem Thema Pflichtbeiträge zu tun haben !!!
In der Schule sagt man dazu: Setzen - ungenügend - und sitzen geblieben !!!
Und was haben Pensionszeiten mit der Rente zu tun ??? In der Rentenversicherung gibt es keine Abbildung von Zeiten, wenn Du nur Beamter bist/warst. Die Rentenansprüche sind Ansprüche aus einer rentenversicherungszeit, die nebenbei erworben wurden - sei es vor der Zeit als Beamter oder während der Zeit als Beamten z. B. bei einer Pflegetätigkeit oder im Minijob !!!
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Re: Pension und Rentenspruch
Du schreibst hier Romane zu 2 Fragen zu denen du die Antwort nicht kennst:
a) wie wird dieser Rentenanspruch neben dem Bezug einer Pension gehandelt? Kann diese Rente zu einer Pensionskürzung führen oder nicht?
b) Erzeugt dieser Rentenanspruch ohne Eigenbeitrag die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente die gleichzeitig pensionsunschädlich ist?
Wenn hier was ein NoGo ist, ist es so romanhaft drum herum zu reden. Für solch spezielle Fragen ist die Hotline der richtige Ansprechpartner, weil's den Fall so selten gibt.
Ich prognostiziere, dass du von der Rente netto nichts sehen wirst, eine Erwerbsminderungsrente nicht parallel zur Dienstunfähigkeit gezahlt wird, weil du bereits versorgt bist. Oder es gibt für Beamte eine Sonderregelung von der hier halt noch niemand was gehört hat. Ansonsten wäre es eine Doppelversorgung. Kannst uns ja mitteilen, wenn du erfolgreich warst...
a) wie wird dieser Rentenanspruch neben dem Bezug einer Pension gehandelt? Kann diese Rente zu einer Pensionskürzung führen oder nicht?
b) Erzeugt dieser Rentenanspruch ohne Eigenbeitrag die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente die gleichzeitig pensionsunschädlich ist?
Wenn hier was ein NoGo ist, ist es so romanhaft drum herum zu reden. Für solch spezielle Fragen ist die Hotline der richtige Ansprechpartner, weil's den Fall so selten gibt.
Ich prognostiziere, dass du von der Rente netto nichts sehen wirst, eine Erwerbsminderungsrente nicht parallel zur Dienstunfähigkeit gezahlt wird, weil du bereits versorgt bist. Oder es gibt für Beamte eine Sonderregelung von der hier halt noch niemand was gehört hat. Ansonsten wäre es eine Doppelversorgung. Kannst uns ja mitteilen, wenn du erfolgreich warst...
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Re: Pension und Rentenspruch
Der Frage schließe ich mich an...was für ein unterirdisches Benehmen.
@BiggiStro,
sollte es dir noch nicht aufgefallen sein, das hier ist ein Diskussionsforum - keine Rechtsberatungsstelle. Verbindliche Rechtsauskünfte bekommst du gegen Bezahlung beim Anwalt deines Vertrauens.
Gruß
blink182
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Re: Pension und Rentenspruch
Wenn man nicht mehr weiter weiß, einfach mal andere sinnlose Zusatzfragen stellen...AndyO hat geschrieben: ↑12.11.2022 21:36 Du schreibst hier Romane zu 2 Fragen zu denen du die Antwort nicht kennst:
a) wie wird dieser Rentenanspruch neben dem Bezug einer Pension gehandelt? Kann diese Rente zu einer Pensionskürzung führen oder nicht?
b) Erzeugt dieser Rentenanspruch ohne Eigenbeitrag die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente die gleichzeitig pensionsunschädlich ist?
Wenn hier was ein NoGo ist, ist es so romanhaft drum herum zu reden. Für solch spezielle Fragen ist die Hotline der richtige Ansprechpartner, weil's den Fall so selten gibt.
Ich prognostiziere, dass du von der Rente netto nichts sehen wirst, eine Erwerbsminderungsrente nicht parallel zur Dienstunfähigkeit gezahlt wird, weil du bereits versorgt bist. Oder es gibt für Beamte eine Sonderregelung von der hier halt noch niemand was gehört hat. Ansonsten wäre es eine Doppelversorgung. Kannst uns ja mitteilen, wenn du erfolgreich warst...
Zu Punkt a)
Wenn Du in den Vorruhestand gehst, musst Du angeben welche Nebenverdienste oder Renten Du bekommst. Die Versorgungsstelle wird Dir dann mitteilen, ob es dann zu einer Pensionskürzung kommt.
Es wird Dir hier keiner sagen können, wie hoch die Anrechnung ist - denn es handelt sich immer um eine individuelle Fallbetrachtung !!!
Punkt b)
Schau mal in deine jährliche Mitteilung - hier auch wieder eine individuelle Beurteilung, denn jeder bekommt einmal im Jahr von der RV mitgeteilt, welche Zeiten erreicht sind oder welche nicht erreicht sind. In dieser jährlichen Mitteilung siehst Du, ob Anrechnungszeiten erfüllt sind oder halt nicht !!!
Zu Deiner Prognose darf ich Dir folgendes mitteilen. Wenn Du keine Höchstversorgung hast, dann wirst Du eine Erwerbsminderungsrente neben der Pension erhalten - warum denn eigentlich nicht.
Und richtig, das hier ist keine Hotline. Und gerade deshalb ist es hier um so unverständlich, dass ein paar "Weise" völlig falsche Antworten hier abgeben !!!