Höchstgrenze $55 Pension und Rente

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AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

eisbaer1000 hat geschrieben: 12.08.2022 09:05 Hallo AndyO
Tut mir leid das noch einmal Nachfrage, ich komme mit den Sachen nicht so ganz klar.
Vielleicht kannst du das an meinen Beispiel mir das erklären. Ich bin ein Fernmeldehandwerker , habe mit 15,5 Jahren zum lernen angefangen und mir wird die Lehrzeit nicht anerkannt und bin mit 55 in den Ruhestand gegangen und habe 66,2 % und habe eine Rentenansruch von ca 400 Euro. Was ist jetzt der pensionunschädliche Freibetrag , damit komme ich überhaupt nicht zurecht. Wenn ich richtig liege bekomme ich ja bei Renteneintritt das Ruhegehalt ab den 17 Lebensjahr also 68,4 %. Mein Fall würde momentan wahrscheinlich mehr Kollegen treffen. Danke für deine Geduld.
55 - 18 = 37 > 71,75 /40 * 37 = 66,37. Da fehlt zumindest 1 Monat hinter Koma.

Deine 66,2% Pension hast du. Die sind fix.

Als 55 - 15,5 = 39,5 Jahre. 71,75 / 40 * 39,5 = 70,9% > anerkannt -66,2% > 4,7% pensionsunschädlicher Rentenfreibetrag. 2000 Euro Pension * 4,7% = 94 Euro pensionsunschädlich.

Das unterstellt die Betrachtung der vollständigen Anerkennung der Arbeitszeiten so wie es ProT-In berechnet. Haben wir oben diskutiert. Wäre spannend, deinen Fall da mal nachrechnen zu lassen.
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

vättern hat geschrieben: 11.08.2022 18:13 „Dürfte so leider nicht ganz stimmen.
Ich interpretiere das so:
Das Gesetz sagt doch das Zeiten erst ab dem 17. Lebensjahr gelten oder Zeiten nach dem Eintreten des Versorgungsfalles dazu zählen. Vor dem 17. Lebensjahr müssen diese Zeiten damit sie dazu gezählt werden, Zeiten entsprechen, die ruhegehaltsfähig sind. Und deine Zeiten sind das nicht, da du während der Ausbildung noch nicht die Zugangsvoraussetzung für den mittleren Dienst hattest.
Ist aber nur meine Interpretation
Grüße“

Hallo,
Das steht so auf der Seite des Bundesinnenministerium. Und das soll so nicht stimmen?
Oha
Ich verstehe ja deinen Zorn,

aber eins ist doch Fakt. Es zählt nur was im Gesetz steht!!!!!!!!
Was auf irgendwelchen Homepages oder von irgendwelchen Leuten gesagt hat hat keine Bedeutung.
Nachdem dir die Zeiten nicht anerkannt wurden denke ich das das mit dem Gesetz zu tun hat.
Leider
Grüße
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

eisbaer1000 hat geschrieben: 12.08.2022 09:05 Hallo AndyO
Tut mir leid das noch einmal Nachfrage, ich komme mit den Sachen nicht so ganz klar.
Vielleicht kannst du das an meinen Beispiel mir das erklären. Ich bin ein Fernmeldehandwerker , habe mit 15,5 Jahren zum lernen angefangen und mir wird die Lehrzeit nicht anerkannt und bin mit 55 in den Ruhestand gegangen und habe 66,2 % und habe eine Rentenansruch von ca 400 Euro. Was ist jetzt der Pensionunsädliche Freibetrag , damit komme ich überhauft nicht zurecht. Wennich richtig liege bekomme ich ja bei Renteneintritt das Ruhegehalt ab den 17 Lebensjahr also 68,4 %. Mein Fall würde momentan wahrscheinlich mehr Kollegen treffen. Danke für deine Geduld.
Hallo,

Bei dir dürfte das so raus gehen.
Momentan hast du 66,2 %. Dürfte die Zeit sein Ende Ausbildung (ca 18,5 Jahre) bis zu Pensionierung. Alle Zeiten bis auf die Ausbildung sind anerkannt. Die Zeit von 17. bis Ende deiner Ausbildung bekommst du noch als fiktive Zeit nach Renteneintritt dazu. Das sind in deinem Fall die 2,2% mehr. Das bedeutet du bekommst deine Rente komplett und von deiner Pension wird soviel abgezogen das der Gesamtbetrag Rente und Pension dem Betrag entspricht was auch 68,4 % entsprechen würde. Die Zeit vor 17 bring dir also nichts. Also bekommst du effektiv nur die 2,2% mehr, der Rest deiner Rente wird dir von der Pension abgezogen
Grüße
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von eisbaer1000 »

Hallo
Ich lasse mich überraschen was ich bekomme . In 8 Jahren kann ich mehr sagen :-).
Habe ja mich je á für diesen Weg entschieden. Habe aber noch nichts bereut.
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 12.08.2022 09:49 Die Zeit von 17. bis Ende deiner Ausbildung bekommst du noch als fiktive Zeit nach Renteneintritt dazu. Das sind in deinem Fall die 2,2% mehr. Das bedeutet du bekommst deine Rente komplett und von deiner Pension wird soviel abgezogen das der Gesamtbetrag Rente und Pension dem Betrag entspricht was auch 68,4 % entsprechen würde. Die Zeit vor 17 bring dir also nichts. Also bekommst du effektiv nur die 2,2% mehr, der Rest deiner Rente wird dir von der Pension abgezogen
Grüße
Einhalbes Jahr sind 0,9% und keine 2,2%.Und wenn die Ausbildung nicht berücksichtigt wird, wären es 0%. Irgendwas stimmt da im Detail nicht. Ansonsten müsste die Altersdiskrininierung auch hier rausgeklagt werden.
vättern
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von vättern »

Hallo,
Zur Klarstellung: Bei mir wurden die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten beim Vorruhestand vor 10 Jahren ab Beginn meines Angestellten Vertrages berechnet. Ab 18 Jahre 1,5 Monate bis 55 Jahre. Also fast 37 Jahre. 66,24%
Und urplötzlich bei der Neuberechnung 2022 beim Zusammentreffen mit der Rente berechnet die BANST ab 17 Jahre, 68,23. Also 1 Jahr Ausbildung wird als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt. So gibt es $55 ja auch her.
Wo ist jetzt der Unterschied Ausbildung 15-16 und Ausbildung 17-18?????
Zumal §55 auch auf Zeiten vor 17 hinweißt.

In §12 steht zur praktischen Ausbildung folgendes: "kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden."

Wie gesagt ich warte jetzt mal ab wie die Banst entscheidet. Bei einer negativen Entscheidung werde ich dann mal mit einem Anwalt reden.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... liste.html
ein wenig srollen dann taucht die Frage zur Mischkarriere auf.
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

AndyO hat geschrieben: 12.08.2022 11:35
sepp01 hat geschrieben: 12.08.2022 09:49 Die Zeit von 17. bis Ende deiner Ausbildung bekommst du noch als fiktive Zeit nach Renteneintritt dazu. Das sind in deinem Fall die 2,2% mehr. Das bedeutet du bekommst deine Rente komplett und von deiner Pension wird soviel abgezogen das der Gesamtbetrag Rente und Pension dem Betrag entspricht was auch 68,4 % entsprechen würde. Die Zeit vor 17 bring dir also nichts. Also bekommst du effektiv nur die 2,2% mehr, der Rest deiner Rente wird dir von der Pension abgezogen
Grüße
Einhalbes Jahr sind 0,9% und keine 2,2%.Und wenn die Ausbildung nicht berücksichtigt wird, wären es 0%. Irgendwas stimmt da im Detail nicht. Ansonsten müsste die Altersdiskrininierung auch hier rausgeklagt werden.
Hallo Andy0,

das stimmt ganz genau. Die Ausbildung wurde bisher gar nicht mitgerechnet, da ja die Eingangsvoraussetzung für den mittleren Dienst erst nach der Ausbildung gegeben war. Es wurden also fast 37 Jahre angerechnet. Das dürfte also ab ca. 18Jahren und 3Monaten gewesen sein. Das bedeutet es fehlen bis zum 17. Lebensjahr noch ca. 1Jahr und 3 Monate. Und das entspricht später genau nochmal 2,2 %. (71,75 : 40Jahre sind 1,79 pro Jahr)

Grüße
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

vättern hat geschrieben: 12.08.2022 12:09 Hallo,
Zur Klarstellung: Bei mir wurden die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten beim Vorruhestand vor 10 Jahren ab Beginn meines Angestellten Vertrages berechnet. Ab 18 Jahre 1,5 Monate bis 55 Jahre. Also fast 37 Jahre. 66,24%
Und urplötzlich bei der Neuberechnung 2022 beim Zusammentreffen mit der Rente berechnet die BANST ab 17 Jahre, 68,23. Also 1 Jahr Ausbildung wird als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt. So gibt es $55 ja auch her.
Wo ist jetzt der Unterschied Ausbildung 15-16 und Ausbildung 17-18?????
Zumal §55 auch auf Zeiten vor 17 hinweißt.

In §12 steht zur praktischen Ausbildung folgendes: "kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden."

Wie gesagt ich warte jetzt mal ab wie die Banst entscheidet. Bei einer negativen Entscheidung werde ich dann mal mit einem Anwalt reden.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... liste.html
ein wenig srollen dann taucht die Frage zur Mischkarriere auf.
Hallo,
ich versuche es noch einmal:
Bei dir wurde die Lehrzeit anfangs nicht mitgerechnet, da diese Voraussetzung für den mittleren Dienst war und somit nicht bei der Berechnung deiner ruhegehaltsfähigen Bezüge zählen. Die 66,24 ändern sich auch nicht mehr. Die Höhe deiner Pension ist fest!!!
Aber beim Renteneintritt können sich diese Zeiten auf die fiktive Höchstgrenze auswirken. Die fiktive Höchstgrenze dient nur dazu ob und du was von deiner Rente effektiv behalten darfst. Rentenbeträge über der fiktiven Höchstgrenze mindern dann deine Pension, da die Rente immer voll ausbezahlt wird. Wie sich deine Ausbildung auf die fiktive Höchstgrenze auswirkt ist in §55 BeamtVG geregelt. Und da wird ein Unterschied zwischen Anrechnung vor und nach 17 Jahren gemacht. Die Voraussetzung des Gesetzes nach dem 17 Lebensjahr erfüllt deine Ausbildung, die Voraussetzung des Gesetzes vor 17 nicht.
Grüße
vättern
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von vättern »

Hallo,
Wie und wo ist der Unterschied beschrieben? 15-16 und 17-18.

Ich lese in 55 zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht.
hhh
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von hhh »

vättern hat geschrieben: 12.08.2022 13:13 Hallo,
Wie und wo ist der Unterschied beschrieben? 15-16 und 17-18.
Ich lese in 55 zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht.
Ich versuchs nochmal:

Der Unterschied ist: die 15 und 16 Lj werden erst ab Pensionsbeginn 2017 ( Gesetzesänderung §55) anerkannt, lt.EU-Recht aber nicht zulässig (Altersdiskriminierung)
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

hhh hat geschrieben: 12.08.2022 15:33
vättern hat geschrieben: 12.08.2022 13:13 Hallo,
Wie und wo ist der Unterschied beschrieben? 15-16 und 17-18.
Ich lese in 55 zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht.
Ich versuchs nochmal:

Der Unterschied ist: die 15 und 16 Lj werden erst ab Pensionsbeginn 2017 ( Gesetzesänderung §55) anerkannt, lt.EU-Recht aber nicht zulässig (Altersdiskriminierung)
Das gilt meines Erachtens nur für Personen die Mittlere Reife haben und vor 17 mit der Ausbildung begonnen haben. Für Personen mit Hauptschule nicht.
hhh
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von hhh »

Das gilt meines Erachtens nur für Personen die Mittlere Reife haben und vor 17 mit der Ausbildung begonnen haben. Für Personen mit Hauptschule nicht.
Genau das würde mich interessieren, kann das jemand bestätigen ?
Könnte auch sein das dies erst ab Ausbildungsbeginn 1980 zutrifft ?, warum ist das so unglaublich kompliziert .....
eisbaer1000
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von eisbaer1000 »

Hallo
Wer vor 1980 zum lernen begonnen hat , da wird die Lehrzeit voll anerkannt.
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

Das ganze kommt davon, dass ab 1980 die Eingangsvoraussetzung für den mittleren Dienst eingeführt wurde. Ab 1980 gilt entweder mittlere Reife oder abgeschlossen Berufsausbildung als Voraussetzung. Somit wird ab 1980 als ruhegehaltsfähige Dienstzeit nur die Ausbildung mit mittlere Reife anerkannt.
Da ja die ruhgehaltsfähige Dienstzeit erst beginn, wenn die Eingangsvoraussetzung für den mittleren Dienst erfüllt ist. Für die Anderen(Hauptschule) wird die Lehrzeit wie eine rentenversicherungspflichtige Zeit betrachtet. Und die wird später fiktiv anerkannt, wie das regelt §25.
Grüße
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

vättern hat geschrieben: 12.08.2022 13:13 Hallo,
Wie und wo ist der Unterschied beschrieben? 15-16 und 17-18.

Ich lese in 55 zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht.
Du musst das ganz lesen:
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
1.Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles da ist deine Ausbildungszeit ab 17 mit dabei!!
2.zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres da hast du keine!!
3.sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht da hast du auch keine!!
4. bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles hast du auch keine!!