55 - 18 = 37 > 71,75 /40 * 37 = 66,37. Da fehlt zumindest 1 Monat hinter Koma.eisbaer1000 hat geschrieben: ↑12.08.2022 09:05 Hallo AndyO
Tut mir leid das noch einmal Nachfrage, ich komme mit den Sachen nicht so ganz klar.
Vielleicht kannst du das an meinen Beispiel mir das erklären. Ich bin ein Fernmeldehandwerker , habe mit 15,5 Jahren zum lernen angefangen und mir wird die Lehrzeit nicht anerkannt und bin mit 55 in den Ruhestand gegangen und habe 66,2 % und habe eine Rentenansruch von ca 400 Euro. Was ist jetzt der pensionunschädliche Freibetrag , damit komme ich überhaupt nicht zurecht. Wenn ich richtig liege bekomme ich ja bei Renteneintritt das Ruhegehalt ab den 17 Lebensjahr also 68,4 %. Mein Fall würde momentan wahrscheinlich mehr Kollegen treffen. Danke für deine Geduld.
Deine 66,2% Pension hast du. Die sind fix.
Als 55 - 15,5 = 39,5 Jahre. 71,75 / 40 * 39,5 = 70,9% > anerkannt -66,2% > 4,7% pensionsunschädlicher Rentenfreibetrag. 2000 Euro Pension * 4,7% = 94 Euro pensionsunschädlich.
Das unterstellt die Betrachtung der vollständigen Anerkennung der Arbeitszeiten so wie es ProT-In berechnet. Haben wir oben diskutiert. Wäre spannend, deinen Fall da mal nachrechnen zu lassen.