Höchstgrenze $55 Pension und Rente

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AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

vättern hat geschrieben: 10.08.2022 19:37 "die Frage ist ja ob du über die 68,2 Prozent Versorgung was von deiner Rente bekommst. Wenn dem so ist, dann sind die Beiträge ja nicht verlorengegangen. Denn normalerweise sind ja alle Zeiten ab 17 in deiner Pension enthalten und du dürftest wenn die Zeiten nicht berücksichtigt werden würden nicht mehr bekommen . Wie hoch ist den deine fiktive ruhegehaltsfähige Dienstzeit ?
Mir hat man das so erklärt, dass man dann halt mehr von der Rente behalten darf als ohne diese Zeiten".

Bisher bekomme ich nur mit der Pension 66,68
Mit Rente
Es wird ein Höchstgrenzsatz gebildet. Wird dann so berechnet. Ist ein Beispiel
Summer der ruhehaltfähigen Dienstbezüge: 3500€
x 0,9901 § 5 abs....... 3465
x Höchstgrenzsatz §55 68,68% 2290
erdientes Ruhegeld 2290
Rente 14 Jahre mit Lehre 500
Von dem Ruhegeld werden monatlich 500€ abgezogen.
Das sind 2 Dinge die du für diejenigen beschreibts, die die 60 Monate Versicherungszeit zum Erwerb eines Rentenanspruch überschritten haben:

Erst mal vorübergehende Erhöhung der Pension bis zum Renteneintritt §14a BeamtVG

Hier bekommst du für jedes bei der Pension nicht anerkannte Jahr der Pflichtversicherung 0,95667% gutgeschrieben. In Summe aber maximal 66,97%

Mit Renteneintritt dann die Berechnung eines pensionsunschädlicher Rentenbetrags nach §55 BeamtVG

Dort wird in einer fiktiven Berechnung ermittelt, welche pensionsrelvanten Zeiten du erworben hättest, wenn du immer Beamter gewesen wärst. Dieser fiktiv ermittelte Prozentsatz bildet die Maximalsumme aus Pension + Rente. Wird der Betrag überschritten, wird die Pension entsprechend gekürzt.

Das heißt dein Beispiel ist nichts wert, wenn du keine begleitende Vita vorhältst.
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

vättern hat geschrieben: 08.08.2022 15:59 Hallo,
Bin mit 55 bei der Telekom in Vorruhestand gegangen. Die Ruhegehalts Zeiten wurden ab Ausbildungsende berechnet. Bin auf 66,2% gekommen.
Ab 01.07.22 beziehe zusätzlich Rente. Bei der Berechnung der Höchstgrenze wurde jetzt ab 17. Lebensjahr berechnet. damit bin ich auf 68,2 gekommen. Leider wurden die weiteren 2 Ausbidungsjahre (Lehre Fernmelder) von 15-17 nicht angerechnet. Bei der Rente wurden die Zeiten angerechnet.
Laut §55 heißt es:
"als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
Hallo,
ich hab mir das ganze mehrmals durchgelesen und denke ich bin dahintergekommen (glaube ich zumindest):
1. Bei dir wurden zusätzlich für die fiktive Höchstgrenze die Zeiten ab dem 17. Lebensjahr anerkannt. (Steht auch so im Gesetz " die Zeiten vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr"
2. Die 2 Jahre vor 17 wurden bei der Rente berücksichtig. Auch normal. Aber nicht für die fiktive Höchstgrenze da im Gesetz steht : "zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres und deine Ausbildungszeit ist ja keine ruhegehaltsfähige Dienstzeit sonst wäre sie ja von Anfang an berücksichtig worden. Die Zeiten deiner Ausbildung nach 17 wurden zusätzlich anerkannt da es hier nicht expliziert um ruhegehaltsfähige Zeiten sondern nur um Zeiten geht. Es werden also vor 17 nur ruhegehaltsfähige Dienstzeiten anerkannt. Nach 17 alle Zeiten bis zum Eintritt des Versorgungsfalles zuzüglich eventueller Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles.
Grüße
vättern
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von vättern »

Im $55 steht das so
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr.

Wo ist jetzt der Unterschied der Zeichen 17-18 oder 15-16?
Melde mich melden wenn ich Rückmeldung der BANST habe.
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

vättern hat geschrieben: 11.08.2022 12:33 Im $55 steht das so
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr.
Das hier steht in §55:

als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres
vättern
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von vättern »

Hallo,
Ich bin Laie in Sachen Recht. Auf der Webseite des BMI steht unter Versorgung bei den Fragen zu einer „Mischkarriere“ Beamter und Rentner folgendes:

Bei der Ermittlung der Höchstgrenze werden die Jahre einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit fiktiv als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet; die rentenversicherungspflichtige Tätigkeit geht den Betroffenen nicht verloren".

Eindeutiger geht es nicht oder?
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

Hallo nochmal,

ich denke bei der Beurteilung muss man unbedingt folgendes beachten (so verstehe ich das):

Zugangsvoraussetzung für den mittleren Dienst ist entweder mittlere Reife oder abgeschlossene Ausbildung.

Wenn die Person mittlere Reife vor Ausbildungsbeginn hatte wird neu die komplette Lehrzeit (auch vor dem 17. Lebensjahr) als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt , da ja die Zugangsvoraussetzung für den mittleren Dienst schon vor Beginn der Ausbildung gegeben war. Früher galt hier nur ab dem 17. Lebensjahr.
Hatte die Person Hauptschulabschluss wird die Zeit erst nach Ausbildungsende anerkannt. Aber bei der fiktiven Dienstzeit später (mit Rentenbeginn) wird dann noch ab dem 17. Lebensjahr gerechnet. Zeiten vor dem 17. Lebensjahr zählen nicht, da ja erst nach der Ausbildung die Zugangsvoraussetzung für den mittleren Dienst gegeben waren.
Grüße
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

vättern hat geschrieben: 11.08.2022 16:11 Hallo,
Ich bin Laie in Sachen Recht. Auf der Webseite des BMI steht unter Versorgung bei den Fragen zu einer „Mischkarriere“ Beamter und Rentner folgendes:

Bei der Ermittlung der Höchstgrenze werden die Jahre einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit fiktiv als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet; die rentenversicherungspflichtige Tätigkeit geht den Betroffenen nicht verloren".

Eindeutiger geht es nicht oder?
Dürfte so leider nicht ganz stimmen.
Ich interpretiere das so:
Das Gesetz sagt doch das Zeiten erst ab dem 17. Lebensjahr gelten oder Zeiten nach dem Eintreten des Versorgungsfalles dazu zählen. Vor dem 17. Lebensjahr müssen diese Zeiten damit sie dazu gezählt werden, Zeiten entsprechen, die ruhegehaltsfähig sind. Und deine Zeiten sind das nicht, da du während der Ausbildung noch nicht die Zugangsvoraussetzung für den mittleren Dienst hattest.
Ist aber nur meine Interpretation
Grüße
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

vättern hat geschrieben: 11.08.2022 16:11 Bei der Ermittlung der Höchstgrenze werden die Jahre einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit fiktiv als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet; die rentenversicherungspflichtige Tätigkeit geht den Betroffenen nicht verloren".

Eindeutiger geht es nicht oder?
Zu dieser Auslegung hatten ich einen Bundesratsentwurf gefunden, wo das so Gesetz werden sollte. Was daraus geworden ist weiß Kuckuck. So wäre es auf jede Fälle gerecht. Hast malocht und für die Gesellschaft gerade gestanden dann bekommst die Jahre auch vollständig anerkannt. Ist auf der Rentenseite ja auch so. Auch das Prot-In Berechnungstool sieht das so. Da werden alle Zeiten in denen man in die Rentenversicherung eingezahlt hat kumuliert. Warum konnte mir keiner erklären. Auf jede Fälle würde es dann nicht dieser windige Formulierung in §55 bedürfen, die in sich durch Altersbetrachtung diskriminiert.
eisbaer1000
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von eisbaer1000 »

Hallo Zusammen
Ich habe mal eine Frage. Wie Sepp01 geschrieben hat am 08.08. 22. Kann das sein , wenn man nach der Pension eine Tätigkeit macht die Rentenversicheungspflichtig ist und keine 71,75 % zusammen bekommt. Die Zeiten nach der Pensionierung , als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Vielleicht ist das auch eine dumme Frage, aber sowas hat mir auch einmal ein Bahnbeamter der mit 52 Jahren dienstunfähig geworden ist erzählt.
sepp01
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

eisbaer1000 hat geschrieben: 11.08.2022 17:00 Hallo Zusammen
Ich habe mal eine Frage. Wie Sepp01 geschrieben hat am 08.08. 22. Kann das sein , wenn man nach der Pension eine Tätigkeit macht die Rentenversicheungspflichtig ist und keine 71,75 % zusammen bekommt. Die Zeiten nach der Pensionierung , als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Vielleicht ist das auch eine dumme Frage, aber sowas hat mir auch einmal ein Bahnbeamter der mit 52 Jahren dienstunfähig geworden ist erzählt.
So sehe ich das auch und so wurde es mir auch von der BAnPst gesagt!!

Die Zeiten zählen nach dem Renteneintritt fiktiv mit. Aber das macht nur Sinn wenn genügend Rentenanspruch vorhanden ist um die Differenz auszugleichen.
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 11.08.2022 17:30
eisbaer1000 hat geschrieben: 11.08.2022 17:00 Hallo Zusammen
Ich habe mal eine Frage. Wie Sepp01 geschrieben hat am 08.08. 22. Kann das sein , wenn man nach der Pension eine Tätigkeit macht die Rentenversicheungspflichtig ist und keine 71,75 % zusammen bekommt. Die Zeiten nach der Pensionierung , als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Vielleicht ist das auch eine dumme Frage, aber sowas hat mir auch einmal ein Bahnbeamter der mit 52 Jahren dienstunfähig geworden ist erzählt.
So sehe ich das auch und so wurde es mir auch von der BAnPst gesagt!!

Die Zeiten zählen nach dem Renteneintritt fiktiv mit. Aber das macht nur Sinn wenn genügend Rentenanspruch vorhanden ist um die Differenz auszugleichen.
Die BAnstPT sagt, dass es eine Stichtagsberechnung zum Pensionseintritt erfolgt (ist auch logisch). Mal angenommen du hättest zu diesem Tag einen pensionsunschädlichen Rentenfreibetrag von 300 Euro. Du hast aus deinen Rentenzeiten 260 Euro zusammen. Dann kannst du nach Pensionsbeginn noch 40 Euro auffüttern.

P.S.: Es geht immer um Prozente und keine absoluten Beträge.
vättern
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von vättern »

„Dürfte so leider nicht ganz stimmen.
Ich interpretiere das so:
Das Gesetz sagt doch das Zeiten erst ab dem 17. Lebensjahr gelten oder Zeiten nach dem Eintreten des Versorgungsfalles dazu zählen. Vor dem 17. Lebensjahr müssen diese Zeiten damit sie dazu gezählt werden, Zeiten entsprechen, die ruhegehaltsfähig sind. Und deine Zeiten sind das nicht, da du während der Ausbildung noch nicht die Zugangsvoraussetzung für den mittleren Dienst hattest.
Ist aber nur meine Interpretation
Grüße“

Hallo,
Das steht so auf der Seite des Bundesinnenministerium. Und das soll so nicht stimmen?
Oha
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von eisbaer1000 »

Hallo AndyO
Verstehe ich das richtig. Da ich ein süätberufener bin und ich habe mehr rentenansprüche als der Unterschied bis 71,75%. Dann würde das mit den nachher arbeiten nichts bringen.
AndyO
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

eisbaer1000 hat geschrieben: 11.08.2022 18:21 Hallo AndyO
Verstehe ich das richtig. Da ich ein spätberufener bin und ich habe mehr rentenansprüche als der Unterschied bis 71,75%. Dann würde das mit den nachher arbeiten nichts bringen.
Mein Beispiel zeigt es doch:

Mal angenommen du hast am Stichtag des Pensionseintrittes 62% erdienter Pensionsansprüche. 3 Jahre in denen du in die Rente eingezahlt hast wurden dir auf der Pensionsseite nicht anerkannt. Dann hast du einen pensionsunschädlichen Freibetrag von 71,75/40*3=5,4%. An den 5,4% ändert sich nach Pensionseintritt nichts mehr. Liegst du im Betrag mit deiner Rente drunter, kannst du bis zu den 5,4% auffüttern. Wenn du drüber liegts, wird die Pension entsprechend gekürzt. Hast du keine Rentenversicherungszeiten die nicht anerkannt wurden (z.B. Fernmeldehandwerker, der die Lehre anerkannt bekommen hat) dann ist dein Prozentsatz 0. Wenn du nach Pensionseintritt einen Minijob annimmst, den Rentenanspruch nach 60 Monate unter Aufstockung erreichst, wird dir bei Renteneintritt die Rente von der Pension abgezogen.

P.S.: Bei mir sind das 3,5 nicht laufbahnrelevante Ausbildungsjahre. Ich könnte zwischenzeitlich bis zur Maximalpension auffüttern bin davon aber 300 Euro entfernt. Die Lücke werde ich mit einem Mini-/Midi-Job nicht mehr schließen. Wer sich seine Rentenansprüche nicht hat auszahlen lassen (<60 Monate), der kann dies bei gleicher Vita natürlich bis zum Renteneintritt nachholen. Muss halt jeder selbst wissen, wie viel Rentenversicherungsjahre er auf der Pensionsseite nicht anerkannt bekommen hat. Wer bis zum Pensionseintritt nie welche hatte, hat 0% Freibetrag.
eisbaer1000
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Re: Höchstgrenze $55 Pension und Rente

Beitrag von eisbaer1000 »

Hallo AndyO
Tut mir leid das noch einmal Nachfrage, ich komme mit den Sachen nicht so ganz klar.
Vielleicht kannst du das an meinen Beispiel mir das erklären. Ich bin ein Fernmeldehandwerker , habe mit 15,5 Jahren zum lernen angefangen und mir wird die Lehrzeit nicht anerkannt und bin mit 55 in den Ruhestand gegangen und habe 66,2 % und habe eine Rentenansruch von ca 400 Euro. Was ist jetzt der Pensionunsädliche Freibetrag , damit komme ich überhauft nicht zurecht. Wennich richtig liege bekomme ich ja bei Renteneintritt das Ruhegehalt ab den 17 Lebensjahr also 68,4 %. Mein Fall würde momentan wahrscheinlich mehr Kollegen treffen. Danke für deine Geduld.