Beginn DDU-Verfahren
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Beginn DDU-Verfahren
Hallo in die Runde,
kann man den Beginn eines DDU-Verfahren verbindlich herausbekommen ?
Muss man wegen einer drohenden Zurruhesetzung jetzt schon den Kontakt zu BR und SBV aufnehmen oder gar sich um eine anwaltliche Vertretung ernsthafte Gedanken machen ?
Weiter frage ich nach, weil ich eigentlich in den ER gehen wollte., aber kurz nach Beginn der neuen Antragsmöglichkeit diesen Sept., relativ schnell eine Absage bekommen habe. Meine Anliegen wäre jetzt, ob die Ablehnung aus organisatorischen Gründen getätigt wurde oder weil ich längerer Zeit krank war und der Dienstherr meint, dass es bei mir sowieso keinen Sinn macht mit ER - halt weil ich ja aus seiner Sicht in DDU geschickt werden könnte.
Über Eure Unterstützung freue ich mich - vielen lieben Dank.
kann man den Beginn eines DDU-Verfahren verbindlich herausbekommen ?
Muss man wegen einer drohenden Zurruhesetzung jetzt schon den Kontakt zu BR und SBV aufnehmen oder gar sich um eine anwaltliche Vertretung ernsthafte Gedanken machen ?
Weiter frage ich nach, weil ich eigentlich in den ER gehen wollte., aber kurz nach Beginn der neuen Antragsmöglichkeit diesen Sept., relativ schnell eine Absage bekommen habe. Meine Anliegen wäre jetzt, ob die Ablehnung aus organisatorischen Gründen getätigt wurde oder weil ich längerer Zeit krank war und der Dienstherr meint, dass es bei mir sowieso keinen Sinn macht mit ER - halt weil ich ja aus seiner Sicht in DDU geschickt werden könnte.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Wie wärs, wenn du den, der dir die Ablehnung geschickt hat einfach fragst? Hier kann doch jeder nur Vermutungen anstellen, die dir gar nichts bringen.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Servus,
was heißt eigentlich "längere Erkrankung"?
Das Beamtengesetzt regelt genau ab wann ein DU-Verfahren einzuleiten ist.
7up
was heißt eigentlich "längere Erkrankung"?
Das Beamtengesetzt regelt genau ab wann ein DU-Verfahren einzuleiten ist.
7up
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Wenn man innerhalb von 6 Monaten, mehr als 3 Monate erkrankt. Da wird ein DDU Prozess, System gesteuert von HR über den direkten Vorgesetzten gestartet.
Es müssen, innerhalb Deiner ORG Einheit Personal Überhänge, laut Arbeitgeber, existieren.
Man kann nicht in den ER, wenn dieser DDU Prozess gestartet ist.
Der Königsweg ist, wenn man entweder vom direkten Vorgesetzten oder Deiner Personalabteilung auf einen möglichen ER angesprochen wird.
Das weiß am besten Dein Vorgesetzter.
Es müssen, innerhalb Deiner ORG Einheit Personal Überhänge, laut Arbeitgeber, existieren.
Man kann nicht in den ER, wenn dieser DDU Prozess gestartet ist.
Der Königsweg ist, wenn man entweder vom direkten Vorgesetzten oder Deiner Personalabteilung auf einen möglichen ER angesprochen wird.
Das weiß am besten Dein Vorgesetzter.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Beim Start eines DDU Verfahrens wird man mit einem Schreiben darüber informiert.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Hallo,
danke für die schnellen Antworten.
Ich habe noch kein Schreiben bekommen, worin das DDU-Verfahren eröffnet wurde. Habe aber mit Kolleg/innen Kontakt, die zwangsweis ein DDU gegangen worden sind, die haben zu Beginn auch kein Schreiben über den Beginn des DDU-Verfahren bekommen.
Ich habe wegen der Ablehnung schon versucht Kontakt aufzunehmen, aber dort heißt es, dass man HR per Mail im Zweifelsfall anschreiben muss. Andere die eine Ablehnung bekommen haben, haben aber nach deren Auskunft auch keine Begründung erhalten.
danke für die schnellen Antworten.
Ich habe noch kein Schreiben bekommen, worin das DDU-Verfahren eröffnet wurde. Habe aber mit Kolleg/innen Kontakt, die zwangsweis ein DDU gegangen worden sind, die haben zu Beginn auch kein Schreiben über den Beginn des DDU-Verfahren bekommen.
Ich habe wegen der Ablehnung schon versucht Kontakt aufzunehmen, aber dort heißt es, dass man HR per Mail im Zweifelsfall anschreiben muss. Andere die eine Ablehnung bekommen haben, haben aber nach deren Auskunft auch keine Begründung erhalten.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Sicher, dass im Ablehnungsbescheid nichts von betrieblichen oder betriebswirtschaftlichen Belangen steht?
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Hallo,
es wird geschrieben, dass der Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt wird und es wird nicht näher darauf eingegangen.
Betrieblich ist ein weit dehnbarer Begriff, mit dem man jede Maßnahme begründen oder ablehnen kann - das ist mir aber einfach zu billig.
es wird geschrieben, dass der Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt wird und es wird nicht näher darauf eingegangen.
Betrieblich ist ein weit dehnbarer Begriff, mit dem man jede Maßnahme begründen oder ablehnen kann - das ist mir aber einfach zu billig.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Betrieblich heißt, dass dein Betrieb den ER nicht genehmigt hat. Wenn du wegen DU abgelehnt worden wärst, dann wären das betriebswirtschaftliche Gründe gewesen.
Da musst du mal deine Führungskraft fragen, warum sie abgelehnt hat.
Da musst du mal deine Führungskraft fragen, warum sie abgelehnt hat.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Hallo,
die Führungskraft hat den Antrag nicht abgelehnt !
Wollen wir hier jetzt eine Wortspielerei mit betrieblich und betriebswirtschaftlich anfangen ? Ich sehe es so, dass alles was betrieblich bedingt ist auch betriebswirtschaftlich ist, aber nicht umgekehrt. Und wenn ein solches Wortkonstrukt angewendet wird, warum kann man dann nicht wie in einem Ablehnungsbescheid auch einen ordentlichen Grund verlangen - hinter Worthülsen zu verstecken, versteht die T aber meisterlich.
die Führungskraft hat den Antrag nicht abgelehnt !
Wollen wir hier jetzt eine Wortspielerei mit betrieblich und betriebswirtschaftlich anfangen ? Ich sehe es so, dass alles was betrieblich bedingt ist auch betriebswirtschaftlich ist, aber nicht umgekehrt. Und wenn ein solches Wortkonstrukt angewendet wird, warum kann man dann nicht wie in einem Ablehnungsbescheid auch einen ordentlichen Grund verlangen - hinter Worthülsen zu verstecken, versteht die T aber meisterlich.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Dann solltest du dich beschweren.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Hallo Pipapo,
meines Wissens ist die Führungskraft nicht für die abschließende Genehmigung zuständig und ist auch nicht befugt, Zu- oder Absagen zu geben - und die Ablehnung kam auch nicht von meiner Führungskraft !
meines Wissens ist die Führungskraft nicht für die abschließende Genehmigung zuständig und ist auch nicht befugt, Zu- oder Absagen zu geben - und die Ablehnung kam auch nicht von meiner Führungskraft !
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Die Menge an verfügbaren "Ruhestandsplätzen" war schnell vergeben. Vielleicht warst Du einfach etwas zu spät.
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Re: Beginn DDU-Verfahren
Naja, das ist eben der betriebliche Grund. Aus betrieblichen Gründen (brain drain) wird eben nur eine begrenzte Zahl angeboten.
Am Ende was nützt die "genaue" Begründung? Das Ergebnis ist das gleiche und die Sache ist nun mal für alle Seiten freiwillig und daher reicht auch reine Willkür für eine Ablehnung. Auch damit müsste man dann leben ... .