Beginn DDU-Verfahren

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Olinec
Beiträge: 40
Registriert: 21.09.2021 14:27
Behörde: Deutsche Telekom

Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Olinec »

Hallo in die Runde,
kann man den Beginn eines DDU-Verfahren verbindlich herausbekommen ?
Muss man wegen einer drohenden Zurruhesetzung jetzt schon den Kontakt zu BR und SBV aufnehmen oder gar sich um eine anwaltliche Vertretung ernsthafte Gedanken machen ?

Weiter frage ich nach, weil ich eigentlich in den ER gehen wollte., aber kurz nach Beginn der neuen Antragsmöglichkeit diesen Sept., relativ schnell eine Absage bekommen habe. Meine Anliegen wäre jetzt, ob die Ablehnung aus organisatorischen Gründen getätigt wurde oder weil ich längerer Zeit krank war und der Dienstherr meint, dass es bei mir sowieso keinen Sinn macht mit ER - halt weil ich ja aus seiner Sicht in DDU geschickt werden könnte.

Über Eure Unterstützung freue ich mich - vielen lieben Dank.
Pipapo
Beiträge: 785
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Pipapo »

Wie wärs, wenn du den, der dir die Ablehnung geschickt hat einfach fragst? Hier kann doch jeder nur Vermutungen anstellen, die dir gar nichts bringen.
7up
Beiträge: 70
Registriert: 17.01.2019 10:19
Behörde:

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von 7up »

Servus,

was heißt eigentlich "längere Erkrankung"?

Das Beamtengesetzt regelt genau ab wann ein DU-Verfahren einzuleiten ist.

7up
ER04-20
Beiträge: 70
Registriert: 25.08.2020 09:44
Behörde:
Geschlecht:

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von ER04-20 »

Wenn man innerhalb von 6 Monaten, mehr als 3 Monate erkrankt. Da wird ein DDU Prozess, System gesteuert von HR über den direkten Vorgesetzten gestartet.
Es müssen, innerhalb Deiner ORG Einheit Personal Überhänge, laut Arbeitgeber, existieren.
Man kann nicht in den ER, wenn dieser DDU Prozess gestartet ist.
Der Königsweg ist, wenn man entweder vom direkten Vorgesetzten oder Deiner Personalabteilung auf einen möglichen ER angesprochen wird.

Das weiß am besten Dein Vorgesetzter.
ER04-20
Beiträge: 70
Registriert: 25.08.2020 09:44
Behörde:
Geschlecht:

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von ER04-20 »

Beim Start eines DDU Verfahrens wird man mit einem Schreiben darüber informiert.
Olinec
Beiträge: 40
Registriert: 21.09.2021 14:27
Behörde: Deutsche Telekom

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Olinec »

Hallo,

danke für die schnellen Antworten.

Ich habe noch kein Schreiben bekommen, worin das DDU-Verfahren eröffnet wurde. Habe aber mit Kolleg/innen Kontakt, die zwangsweis ein DDU gegangen worden sind, die haben zu Beginn auch kein Schreiben über den Beginn des DDU-Verfahren bekommen.

Ich habe wegen der Ablehnung schon versucht Kontakt aufzunehmen, aber dort heißt es, dass man HR per Mail im Zweifelsfall anschreiben muss. Andere die eine Ablehnung bekommen haben, haben aber nach deren Auskunft auch keine Begründung erhalten.
Pipapo
Beiträge: 785
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Pipapo »

Sicher, dass im Ablehnungsbescheid nichts von betrieblichen oder betriebswirtschaftlichen Belangen steht?
Olinec
Beiträge: 40
Registriert: 21.09.2021 14:27
Behörde: Deutsche Telekom

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Olinec »

Hallo,

es wird geschrieben, dass der Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt wird und es wird nicht näher darauf eingegangen.
Betrieblich ist ein weit dehnbarer Begriff, mit dem man jede Maßnahme begründen oder ablehnen kann - das ist mir aber einfach zu billig.
Pipapo
Beiträge: 785
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Pipapo »

Betrieblich heißt, dass dein Betrieb den ER nicht genehmigt hat. Wenn du wegen DU abgelehnt worden wärst, dann wären das betriebswirtschaftliche Gründe gewesen.
Da musst du mal deine Führungskraft fragen, warum sie abgelehnt hat.
Olinec
Beiträge: 40
Registriert: 21.09.2021 14:27
Behörde: Deutsche Telekom

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Olinec »

Hallo,
die Führungskraft hat den Antrag nicht abgelehnt !
Wollen wir hier jetzt eine Wortspielerei mit betrieblich und betriebswirtschaftlich anfangen ? Ich sehe es so, dass alles was betrieblich bedingt ist auch betriebswirtschaftlich ist, aber nicht umgekehrt. Und wenn ein solches Wortkonstrukt angewendet wird, warum kann man dann nicht wie in einem Ablehnungsbescheid auch einen ordentlichen Grund verlangen - hinter Worthülsen zu verstecken, versteht die T aber meisterlich.
Pipapo
Beiträge: 785
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Pipapo »

Dann solltest du dich beschweren.
Olinec
Beiträge: 40
Registriert: 21.09.2021 14:27
Behörde: Deutsche Telekom

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Olinec »

Hallo Pipapo,

meines Wissens ist die Führungskraft nicht für die abschließende Genehmigung zuständig und ist auch nicht befugt, Zu- oder Absagen zu geben - und die Ablehnung kam auch nicht von meiner Führungskraft !
Siggi09
Beiträge: 857
Registriert: 29.06.2017 16:56
Behörde: PNU

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Siggi09 »

Die Menge an verfügbaren "Ruhestandsplätzen" war schnell vergeben. Vielleicht warst Du einfach etwas zu spät.
Olinec
Beiträge: 40
Registriert: 21.09.2021 14:27
Behörde: Deutsche Telekom

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Olinec »

Siggi09 hat geschrieben: 24.09.2021 06:31 Die Menge an verfügbaren "Ruhestandsplätzen" war schnell vergeben. Vielleicht warst Du einfach etwas zu spät.
Das mag sein, dann hätte man das aber in der Ablehnung auch so schreiben können und nicht einen anderen Grund vorschieben.
Siggi09
Beiträge: 857
Registriert: 29.06.2017 16:56
Behörde: PNU

Re: Beginn DDU-Verfahren

Beitrag von Siggi09 »

Olinec hat geschrieben: 24.09.2021 11:13 Das mag sein, dann hätte man das aber in der Ablehnung auch so schreiben können und nicht einen anderen Grund vorschieben.
Naja, das ist eben der betriebliche Grund. Aus betrieblichen Gründen (brain drain) wird eben nur eine begrenzte Zahl angeboten.

Am Ende was nützt die "genaue" Begründung? Das Ergebnis ist das gleiche und die Sache ist nun mal für alle Seiten freiwillig und daher reicht auch reine Willkür für eine Ablehnung. Auch damit müsste man dann leben ... .