ich habe mich auf eine Stelle die mit A13 bewertet ist beworben. In der Stellenausschreibung hieß es "Sie haben die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt." Ich selbst besetze gerade eine A11er Stelle mit A10.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich zum Auswahlverfahren nicht zugelassen werden kann, da ich mit meiner aktuellen Besoldung nicht innerhalb der laufbahnrechtlichen Erprobungszeit auf A13 befördert werden könne. Ich würde somit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Mir erschließt sich diese Begründung nicht wirklich, denn die geforderte Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt bringe ich doch in jedem Falle mit.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank und viele Grüße
Arne