Bewerbung von A10 auf A13 gD

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Arne23
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Bewerbung von A10 auf A13 gD

Beitrag von Arne23 »

Hallo zusammen,

ich habe mich auf eine Stelle die mit A13 bewertet ist beworben. In der Stellenausschreibung hieß es "Sie haben die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt." Ich selbst besetze gerade eine A11er Stelle mit A10.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich zum Auswahlverfahren nicht zugelassen werden kann, da ich mit meiner aktuellen Besoldung nicht innerhalb der laufbahnrechtlichen Erprobungszeit auf A13 befördert werden könne. Ich würde somit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Mir erschließt sich diese Begründung nicht wirklich, denn die geforderte Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt bringe ich doch in jedem Falle mit.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? :)

Vielen Dank und viele Grüße
Arne
BalBund
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Re: Bewerbung von A10 auf A13 gD

Beitrag von BalBund »

Je nach Landesrecht um das es hier geht ist die Laufbahngruppe 2 der ehemals höhere Dienst. Mithin ist also der entsprechende Abschluss nebst 2,5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung gefordert, dies wird mit A11/10 regelhaft nicht der Fall sein.

Auch ist das Verfahren ggf. nicht nach §24 BLV geöffnet, was bedeutet, dass Du nicht bewerbungsberechtigt bist, selbst wenn Du die Berufserfahrung aus einem zivilen Vorleben mitbringen würdest.
Ausnahme hiervon wäre nur, wenn es eine nach extern ausgeschriebene Stelle ist und Du bereit wärst, Dich entlassen zu lassen und in der neuen Laufbahn auf Probe wieder zu beginnen (resp. wenn das Bundesland es anbietet eine Lösung zum "ruhen" der bisherigen Laufbahn gibt)
Arne23
Beiträge: 2
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Re: Bewerbung von A10 auf A13 gD

Beitrag von Arne23 »

Vielen Dank für die Rückmeldung!

Es geht um das Landesrecht NRW und ich besetze seit Ende 2017 eine Stelle der Laufbahngruppe 2… Die als Voraussetzungen geforderte Befähigung ist somit meiner Meinung nach vorhanden. Es würde nicht zu einem Laufbahnwechsel kommen.

Zur Begründung der fehlenden laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wurde geschrieben, dass ich mit meiner aktuellen Besoldung nach A10 nicht innerhalb der laufbahnrechtlichen Erprobungszeit für die Stelle auf A13 befördert werden könne.

Diese Feststellung erschließt sich mir nicht.
Gebetsmuehle
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Re: Bewerbung von A10 auf A13 gD

Beitrag von Gebetsmuehle »

Es liegt im Grunde in der Organisations- und Dispositionsfreiheit der Behörde, wie sie diesen Dienstposten ausschreiben und besetzen möchte.

Wenn sie die Besetzung des Dienstpostens lediglich für Um-/Versetzungs- und Beförderungsbewerber (die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen bereits mitbringen) eröffnet, sollte sich das aber bereits offensichtlich aus dem Ausschreibungstext ergeben.

Dazu gibt es gefestigte Rechtsprechung.

Mit A10 dürfte es bereits an dem Verbot der Sprungbeförderung (§ 7 LVO) scheitern, um die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden.
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