Amtsarzt Rücken OP

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Selfi1983
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Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von Selfi1983 »

Hallo,

ich bin seit dem 5.11.2019 krank geschrieben. Ich habe mehrere Bandscheibenvorfälle (Alter 37). Zuerst wurde alles konservativ versucht. Schlussendlich aber musste ich mich an der Brustwirbelsäule operieren lassen. Dies ist jetzt 3 Monate her und ich kann noch immer nicht länger als ne Stunde sitzen oder stehen.
Die OP war sehr kompliziert. Es wurde eine Rippe gebrochen, ein Lungen Flügel während der gesamten OP lahm gelegt und und und. Das die Heilung was länger dauert, müsste eigentlich verständlich sein. Leider bekam ich gerade eine E Mail von meinem Personalamt Chef, dass ich die Tage Post vom Bürgermeister erhalte und eine amtsärztliche Untersuchung notwendig ist. Ich habe so fürchterliche Angst vor dieser Untersuchung. Ich habe es zwar schon einmal mitgemacht, aber jetzt habe ich schon wieder Herzrasen sonder gleichen. Kann nur noch daran denken.
Ich habe aber noch ein weiteres Problem. Und zwar steht in naher Zukunft noch eine OP an, die ich mir aber vorher von der Beihilfe und der PKV genehmigen lassen muss. Es handelt sich um eine Magenbypass OP. Meine Frage ist jetzt, was soll ich machen?? Sage ich das beim AA? Die Beihilfe, welche bei uns selber im Haus bearbeitet wird, weiß ja eh Bescheid. Bevor ich die Genehmigung aber nicht habe, wollte ich es nicht überall schon erzählen.
Sorry, ich habe glaube ich was durcheinander geschrieben. Aber zu fühle ich mich im Moment auch.

Vielen Dank fürs Lesen :)

LG
Torquemada
Moderator
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Re: Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von Torquemada »

Selfi1983 hat geschrieben: 23. Sep 2020, 12:28 Die Beihilfe, welche bei uns selber im Haus bearbeitet wird, weiß ja eh Bescheid.
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Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von Dienstunfall_L »

Was du beim Amtsarzt vorträgst, musst du selber entscheiden, das nimmt dir niemand ab.
Ich versuche mich in deine Situation reinzuversetzen. Deinen Bammel kann ich verstehen. Dennoch würde ich alles vorbringen, auch die (voraussichtlich anstehende) Magenbypass-OP. Vermutlich würde ich - sofern du weiterhin Dienst zu verrichten beabsichtigst- ärztliche Berichte versuchen einzuholen, die eine günstige Prognose bescheinigen und eine Aussage treffen, wann mit einer Dienstfähigkeit wieder zu rechnen ist. Diese Berichte und deine positive Sichtweise darauf, wieder Dienst tun zu können nach den anstehenden Behandlungen, würde ich einreichen beim Amtsarzt.
Selfi1983
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Re: Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von Selfi1983 »

Hallo,
ja ich möchte es mit dem Rücken auf jeden Fall versuchen. Im Moment geht es zwar noch nicht, aber hoffe in Naher Zukunft sollte es hoffentlich machbar sein. Ja, ich werde einfach schauen, zu welchem Arzt ich komme und ob die Chemie stimmt und dann entscheiden, was ich sage. Vielen Dank für deine Antwort.
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn deine Einschränkungen gravierend sind und seit mind. 6 Monaten bestehen, könntest du einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen. Wenn dir diese oder eine Gleichstellung anerkannt wird, hast du die Schwerbehindertenvertretung mit im Boot, falls amtsärztlich eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Den Antrag würde ich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, bald stellen und beim Amtsarzt nicht erwähnen, solange er nicht beschieden ist.
HansiHintermeier
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Re: Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von HansiHintermeier »

ab wann gilt man eigentlich als schwerbehindert bzw an welchem grad der behinderung hat man die schwerbehindertenvertretung mit im boot? gilt das bereits ab 5 oder 10 prozent?
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von Dienstunfall_L »

Es gibt keine Prozente, die SchwB wird in Grad festgestellt. Einen (Ausweis mit) GdB von 5 oder 10 gibt es nicht.
Eine Schwerbehinderung besteht ab GdB 50. Eine Gleichstellung kann m.W. mit GdB 30 und GdB 40 beantragt werden. Wenn eine Zurruhesetzung droht, muss der Antrag relativ zügig (das ist genauer bestimmt, fällt mir aber gerade nicht ein) bearbeitet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html
Hier https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html sind die GdB-Werte für einige gesundheitliche Einschränkungen abzulesen.
Informationen sind auch bei den zuständigen Stellen zu finden, bei denen der Antrag eingereicht wird.
Die SchwBVertretung hat man m.W. mit im Boot, sobald ein Antrag gestellt ist. Diese und andere Fragen lassen sich aber auch ohne Antrag und ohne SchwB-Anerkennung mit der SchwBV besprechen, die auch beratend beim Antrag selber sein kann - einfach einen Termin verabreden!
Selfi1983
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Re: Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von Selfi1983 »

Ich habe bereits eine Schwerbehinderung von 30%. Habe immer gedacht, als Beamte müsste ich keine Gleichstellung beantragen. Den "Verschlimmerungsantrag" habe ich hier ausgefüllt liegen. Muss quasi nur noch verschickt werden. Ich habe die Probleme schon länger als 6 Monate. Die OP sollte ja eigentlich helfen, aber bisher ist das nicht so wirklich der Fall.
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von Dienstunfall_L »

Du musst keine Gleichstellung beantragen, kannst es aber tun, weil bei dir eine Begutachtung der Dienstfähigkeit ansteht und somit die Möglichkeit einer Zurruhesetzung im Raum steht.
Ich würde mich an deiner Stelle von der für dich zuständigen Schwerbehindertenvertretung beraten lassen (vor Absenden des Verschlimmerungsantrags).
Selfi1983
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Re: Amtsarzt Rücken OP

Beitrag von Selfi1983 »

Danke. Ich hatte eigentlich vor, in November meine Wiedereingliederung zu beginnen. (es sei denn ich bekomme die Genehmigung der bariatrischen OP) Hoffe die DU kommt dann erst gar nicht zur Sprache.
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