Pension und Betriebsrente bekommen

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noexite
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Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von noexite »

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob das Thema jemanden interessiert oder wie viele es betrifft. Deshalb möchte ich mal hier eine Diskussion starten.

Viele Beamte werden heute als beurlaubte oder insichbeurlaubte Beamte auf höherwertigen Stellen als Angestellte beschäftigt. Das ist auch alles gut so und im Laufe des Berufslebens sehr vorteilhaft, da man zum Teil wesentlich mehr verdient. Wenn man dann in den Ruhestand geht, bekommt man dann die Dienstbezüge des Beamtenstatus vor der Beurlaubung als Pension ausgezahlt. Wenn man Glück hat ist man dann auch in der Beamtenlaufbahn weit fortgeschritten und im End Amt. Alles so weit gut.
Was mich beschäftigt, ist die Tatsache, das ich als insichbeurlaubter Beamter quasi Angestellter bin. Und das sogar über einen langen Zeitraum. Warum steht mir dann keine Betriebsrente für diesen Zeitraum zu? Wir Beamte bekommen ja schon viel mehr Pension als unsere Angestellten Kollegen mag man jetzt sagen, aber das ist nicht unbedingt richtig. Denn ich als Beamter des mittleren Dienstes bekomme im Ruhestand erheblich weniger als ein Ingenieur Kollege mit dem ich Jahrzehnte zusammen gearbeitet habe.

Gibt es bestimmte Gesetze oder Verordnungen die besagen das ich keine Betriebsrente bekommen darf?
Die Konzernbetriebsvereinbarungen schließen Beamte immer aus, ja das ist so, aber ist das gesetzlich erlaubt?

Eure Meinung dazu würde mich interessieren.
Torquemada
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von Torquemada »

noexite hat geschrieben: 15. Mär 2019, 11:23
Was mich beschäftigt, ist die Tatsache, das ich als insichbeurlaubter Beamter quasi Angestellter bin.
Überlege mal:

Ein "richtiger" Angestellter ist sozialversicherungspflichtig in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Der Insichbeurlaubte ist ein quasi sondergesetzlich legitimierter "Scheinangestellter".
noexite
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von noexite »

Torquemada hat geschrieben: 15. Mär 2019, 11:35
noexite hat geschrieben: 15. Mär 2019, 11:23
Was mich beschäftigt, ist die Tatsache, das ich als insichbeurlaubter Beamter quasi Angestellter bin.
Überlege mal:

Ein "richtiger" Angestellter ist sozialversicherungspflichtig in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Der Insichbeurlaubte ist ein quasi sondergesetzlich legitimierter "Scheinangestellter".
Ja, ohne Zweifel. Dafür bekommt der "Schein" Angestellte ja auch 20% weniger Lohn zu dem richtigen Angestellten. Ich kann nicht beurteilen ob das richtig ist oder gesetzeskonform. Der Angestellte bekommt später eine Betriebsrente von ca. 500 Euro. Die kann man mir dann auch kürzen um 20%.
:-)
noexite
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von noexite »

Achtung: Das Thema dürfte für alle beurlaubte Beamte interessant sein!

Es ist nicht mehr so, dass ihr bei einem Staatsunternehmen beschäftigt seid. Es sind private Unternehmen an die ihr ausgeliehen werdet. Daher stehen euch auch Leistungen wie eine Betriebsrente zu. Mag sein, das diese Rente dann auch um 20% gekürzt werden muss um dem Angestelltenstatus gerecht zu werden. So wie es jetzt ist kann es nicht richtig sein.
noexite
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von noexite »

Hallo Dibedupp,
das ist nur meine persönliche Meinung. Ich suche jetzt weitere Betroffene die eventuell bereit wären das zu klären.

Beispiel: In einem anderen Block in dem es um die Kürzung der VAP Rente zu Gunsten der Pension geht, könne ich es noch nachvollziehen: Ja dadurch das man mir die volle Pension gibt, habe ich kein Recht mehr auf andere staatliche Leistungen --> VAP war eine Leistung der alten Bundespost. Jetzt sieht die Situation doch ganz anders aus. Wir sind bei einem privaten Unternehmen beschäftigt, dass sich keine Wettbewerbsvorteile verschaffen darf und das alle Beschäftigte gleich behandeln muss. Oder nicht? Man sagt ja auch nicht die Betriebsrente wird nur an Christen ausgezahlt oder nur an Männer.
Torquemada
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von Torquemada »

Der korrekte theoretische Weg sieht doch so aus:

Den Arbeitgeber formal anfragen, warum man offensichtlich nicht bei der VAP versichert ist, obwohl man doch Ang wäre und gleiches bei der VAP anfragen.

Die Antwort bewertet man dann. Theoretisch steht der Weg dann bis zum Europäischen Gerichtshof offen, der vielleicht zu der Entscheidung kommt, dass Tausende Betroffene nachzuversichern sind.
Siggi09
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von Siggi09 »

novo57 hat geschrieben: 17. Mär 2019, 21:01 Ich kenne aber einige Kollegen, die als Beamter A8 oder A9 in der Beurlaubung nach AT und sogar auch leitende Ang. waren und damit wirklich gutes Geld verdient haben. Da kann man auch locker zusätzlich ein paar hundert Euro in den Pensionsfond einzahlen und hat dann auch später noch zusätzliche Einnahmen neben seine Pension.
Naja, für "normal" tarifliche Spitzenverdiener oder AT'ler werden entsprechende Arbeitgeberanteile in die Rentenversicherung (ggf.incl. betrieblicher RV) eingezahlt und entsprechend fällt die Rente aus. Warum sollte jemand der A8 ist aber viele Jahre einen vergleichbren A12/A13 oder höher Job gemacht hat, nicht auch in der Rente davon etwas haben? Natürlich hat er in der aktiven Zeit davon profitiert, aber eben auch entsprechend geleistet.

Solange die Pension rechnerisch gleich oder höher als die zu erwartende Rente für den höheren Job ist, ist es OK wenn es nicht noch etwas "oben drauf" gibt, aber die Differenz dazu muss es selbstverständlich geben, zumal es wegen der geringen Beförderungsquoten ja nicht mal sicher ist, dass man ruhegehaltswirksam wenigstens mit einem A9z pensioniert wird.
noexite
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von noexite »

Aktueller Status:
Anfrage beim Personalmanagement.
Antwort: "Als (insich)beurlaubter Beamter ist man kein Angestellter im eigentlichen Sinn." Andererseits: "Es gelten die Tarifverträge der entsprechenden Gesellschaft" und in denen steht das Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine
beamtenrechtliche Versorgung haben, keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben.

Es ist wie immer: Es werden nur Dinge übernommen, die im Unternehmensinteresse sind.
Torquemada
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von Torquemada »

noexite hat geschrieben: 20. Mär 2019, 08:04 Aktueller Status:
Anfrage beim Personalmanagement.
Antwort: "Als (insich)beurlaubter Beamter ist man kein Angestellter im eigentlichen Sinn." Andererseits: "Es gelten die Tarifverträge der entsprechenden Gesellschaft" und in denen steht das Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine
beamtenrechtliche Versorgung haben, keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben.

Es ist wie immer: Es werden nur Dinge übernommen, die im Unternehmensinteresse sind.
Es steht der Weg zum Arbeitsgericht offen....ja...wirklich.
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von sdh1807 »

was nützt eine Betriebsrente, wenn sie auf die Pension angerechnet wird
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
(1) Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt. Als Renten gelten
1. Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,
1a. Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
2. Renten aus einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes,
3. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei für den Ruhegehaltempfänger ein dem Unfallausgleich (§ 35) entsprechender Betrag unberücksichtigt bleibt; bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 vom Hundert bleiben zwei Drittel der Mindestgrundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 10 vom Hundert ein Drittel der Mindestgrundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz unberücksichtigt,
4. Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder aus einer befreienden Lebensversicherung, zu denen der Arbeitgeber auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe geleistet hat.
Wird eine Rente im Sinne des Satzes 2 nicht beantragt oder auf sie verzichtet oder wird an deren Stelle eine Kapitalleistung, Beitragserstattung oder Abfindung gezahlt, so tritt an die Stelle der Rente der Betrag, der vom Leistungsträger ansonsten zu zahlen wäre. Erfolgt die Zahlung einer Abfindung oder eines sonstigen Kapitalbetrages, weil kein Anspruch auf eine laufende Rente besteht, so ist der Betrag zugrunde zu legen, der sich bei einer Verrentung der einmaligen Zahlung ergibt. Dies gilt nicht, wenn der Ruhestandsbeamte innerhalb von drei Monaten nach Zufluss den Kapitalbetrag zuzüglich der hierauf gewährten Zinsen an den Dienstherrn abführt. Zu den Renten und den Leistungen nach Nummer 4 rechnet nicht der Kinderzuschuss. Renten, Rentenerhöhungen und Rentenminderungen, die auf § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, jeweils in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung, beruhen, sowie übertragene Anrechte nach Maßgabe des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) und Zuschläge oder Abschläge beim Rentensplitting unter Ehegatten nach § 76c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberücksichtigt. Die Kapitalbeträge nach Satz 4 sind um die Vomhundertsätze der allgemeinen Anpassungen nach § 70 zu erhöhen oder zu vermindern, die sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Kapitalbeträge bis zur Gewährung von Versorgungsbezügen ergeben. Der Verrentungsbetrag nach Satz 4 errechnet sich bezogen auf den Monat aus dem Verhältnis zwischen dem nach Satz 8 dynamisierten Kapitalbetrag und dem Verrentungsdivisor, der sich aus dem zwölffachen Betrag des Kapitalwertes nach der Tabelle zu § 14 Absatz 1 Satz 4 des Bewertungsgesetzes ergibt.
(2) Als Höchstgrenze gelten
1. für Ruhestandsbeamte der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden
a) bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet,
b) als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
noexite
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von noexite »

Ich bin kein Jurist ;-) aber ich behaupte mal das dieser Gesetzestext sich nur auf Renten aus dem öffentlichen Dienst bezieht. Ich arbeite für ein Privatunternehmen. Bei der Betriebsrente soll kein Geld aus öffentlichen Kassen genommen werden um mich zu bezahlen. Die Aktien Gesellschafft soll dafür bezahlen wie bei allen anderen Angestellten auch. Ich mache ja schließlich den gleichen Job.
Ich habe große Lust das juristisch klären zu lassen.
Torquemada
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Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von Torquemada »

noexite hat geschrieben: 20. Mär 2019, 13:55
Ich habe große Lust das juristisch klären zu lassen.
Ja...mache das doch. Vielleicht wird das in ein paar Jahren der große Knall vor dem Europäischen Gerichtshof.
Der_Lipper

Re: Pension und Betriebsrente bekommen

Beitrag von Der_Lipper »

Torquemada hat geschrieben: 20. Mär 2019, 14:06
noexite hat geschrieben: 20. Mär 2019, 13:55
Ich habe große Lust das juristisch klären zu lassen.
Ja...mache das doch. Vielleicht wird das in ein paar Jahren der große Knall vor dem Europäischen Gerichtshof.
klagen ist immer gut, die Anwälte werden sich freuen bei so einem hohen Streitwert
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