als Neuling & Rookie hier würde ich gerne mal eine Frage fragen ...
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Meine Ehefrau hat jetzt fast 10 Jahre lang als Mitinhaberin einen kleinen Laden betrieben. Da der Laden (dem Internet und Amazon sei Dank
![Evil or Very Mad :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
In den letzten 10 Jahren ist natürlich ein bisschen Warenwerten erwirtschaftet worden. Den Gegenwert hierzu bekommt meine Frau in diesem Jahr von ihrer Partnerin ausgezahlt - diese betreibt den Laden dann weiter. Die Summe steht zwar noch nicht fest - liegt aber wohl vermutlich doch über der NRW-Einkommensgrenze von 18.000 für die Beihilfeberechtigung von Angehörigen.
Jetzt meine Frage(n):
- Hat jemand so einen Fall schon gehabt?
- Zählt der erwirtschaftete Warengegenwert aus 10 Jahren dann tatsächlich in einem (nämlich dem Auszahljahr) als Einkommen?
- Gibt es da evtl. Ausnahmen ... ?
- Weiß jemand, ob man dieses Dilemma umgehen kann - ist ja wirklich übelst ungerecht !!
Bei meiner bisherigen Internet-Recherche habe ich leider hierzu keine belastbaren Infos finden können.
Deshalb hoffe ich hier auf Erfahrungen & Tipps.
Über eine Rückmeldung würde ich mich natürlich sehr freuen.
LG
J.