Mich würde mal interessieren, ob jemand schonmal „weitere Beihilfen“ von seinem DH erstattet bekam.
Es geht in meinem Fall um Nahrungsergänzungsmittel. Ich bekomme 18 verschiedene Präparate im Rahmen einer Therapie vom Arzt verordnet. Ich schlucke jeden Tag 29 Kapseln und Tabletten. Nicht schön, aber der Erfolg gibt mir, bzw. meinem Arzt recht!
Die Kosten für die Präparate belaufen sich auf 500 Euro/Monat. Kasse und Beihilfe erstatten nichts!
Nun habe ich einen ausührlich begründeten Antrag ( Fürsorgepflicht, unbillige Härte, Präparate können aus den Dienstbezügen nicht finanziert werden (A8) ) an die Beihilfe übermittelt und um Übernahme der Kosten im Rahmen des Par. 49 BayBhV gebeten.
Zurück kam ein Schreiben, indem mein Antrag mit nur einem Satz abgewiesen wurde. „Den uns vorliegenden Unterlagen ist kein begründeter Ausnahmefall gem. Par. 49, Abs. 2 erkennbar.“
Ich finde das unverschämt. Sie müssten doch zumindest meine Argumente widerlegen!?
Jetzt bleibt mir wohl nur noch der Widerspruch!? Kann ich gegen dieses Ablehnungschreiben überhaupt Widerspruch einlegen? Ist das ein Bescheid?
Vielen lieben Dank schonmal für jede Meinung und jeden Ratschlag.
Gruß
Frau x