Du selbst also hast Erfahrung mit Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit und späterer Reaktivierung. Und nun wieder psychische Probleme?Apfelsine hat geschrieben: ↑11.07.2018 17:35 Und auch dann noch nicht, als der Beamte selber einen Antrag auf Reaktivierung gestellt hatte. Erst mit ein wenig Druck und Hinweis auf das BBG mit § 46 (5), und in einem weiteren Fall erst nach dem zusätzlichen Hinweis auf den Klageweg mit Fristsetzung, wurde der Antrag auf Reaktivierung bearbeitet.
Reaktivierung und DDU
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Re: Reaktivierung und DDU
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Re: Reaktivierung und DDU
@Sigg09 Meine auch.
Nun kommt bald die komplette Familie der Zitrusfrüchte ins Spiel
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Re: Reaktivierung und DDU
Frage an die Kollegen in DDU und an die Reaktivierten:
Ist es üblich, dass die Überprüfung der Dienstunfähigkeit bereits nach knapp über einem Jahr veranlasst wird ?
Ist es üblich, dass die Frist zur Stellungnahme auf 7 Tage begrenzt wird ?
Ist es üblich, dass die Überprüfung der Dienstunfähigkeit bereits nach knapp über einem Jahr veranlasst wird ?
Ist es üblich, dass die Frist zur Stellungnahme auf 7 Tage begrenzt wird ?
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Re: Reaktivierung und DDU
Hallo Froschlurchschlucker,
zur 2. Fage: diese Frist hatte ich auch, telefonisch sagte man mir ich könnte die restlichen Unterlagen auch zum ärztlichen Termin mitbringen ( einen Teil schickte ich in der Frist ).
zur 2. Fage: diese Frist hatte ich auch, telefonisch sagte man mir ich könnte die restlichen Unterlagen auch zum ärztlichen Termin mitbringen ( einen Teil schickte ich in der Frist ).
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Re: Reaktivierung und DDU
@ Froschlurchschlucker
ich hatte auch im Januar die 7 Tagesfrist zur Rücksendung des Fragebogens. Mit dem Hinweis aktuelle ärztliche Berichte innerhalb eines Monates nachzureichen. Der ärztliche Untersuchungstermin war dann 3 Monate später.
ich hatte auch im Januar die 7 Tagesfrist zur Rücksendung des Fragebogens. Mit dem Hinweis aktuelle ärztliche Berichte innerhalb eines Monates nachzureichen. Der ärztliche Untersuchungstermin war dann 3 Monate später.
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Re: Reaktivierung und DDU
Danke für die Antworten!
Die BAPT könnte könnte die Schreiben auch 7 Tage früher rausschicken (sollte bei 1 Jahr DDU möglich sein), dann hätte man zur Beantwortung 14 Tage Zeit, eine üblicher Zeitrahmen. Und man ist dann idR aus dem Urlaub zurück. Merkwürdiges Verwaltungshandeln. Aber das sind wir ja gewohnt.
Die BAPT könnte könnte die Schreiben auch 7 Tage früher rausschicken (sollte bei 1 Jahr DDU möglich sein), dann hätte man zur Beantwortung 14 Tage Zeit, eine üblicher Zeitrahmen. Und man ist dann idR aus dem Urlaub zurück. Merkwürdiges Verwaltungshandeln. Aber das sind wir ja gewohnt.
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Re: Reaktivierung und DDU
Beamte sind ja immer im Dienst und seinen Briefkasten muss man auch im Urlaub leeren (lassen), auch wenn er nicht (mehr) täglich gefüllt wird, denn mit dem Einwurf in den Briefkasten gilt der Brief als zugestellt.Froschlurchschlucker hat geschrieben: ↑18.07.2018 14:20 Danke für die Antworten!
Die BAPT könnte könnte die Schreiben auch 7 Tage früher rausschicken (sollte bei 1 Jahr DDU möglich sein), dann hätte man zur Beantwortung 14 Tage Zeit, eine üblicher Zeitrahmen. Und man ist dann idR aus dem Urlaub zurück. Merkwürdiges Verwaltungshandeln. Aber das sind wir ja gewohnt.
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Re: Reaktivierung und DDU
Wobei der Absender bekanntlich im Streitfalle den Zugang nachweisen muss...
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Re: Reaktivierung und DDU
@Siggi09 "Beamte sind ja immer im Dienst.."
Ich denke, wenn ich reaktiviert werde, erfolgt wieder eine Einberufung ins Beamtenverhältnis, oder? Dann wäre ich, solange ich in DDU bin, KEIN Beamter .(Obwohl in meiner Urkunde "Beamtenverhältnis auf Lebenszeit" steht)
Wenn wer fremdes meinen Briefkasten leert und meine Post liest, verstößt dieser doch gegen das Briefgeheimnis, oder?
Noch dazu kommt beim Einwurfeinschreiben: in WELCHEN Briefkasten der Zusteller den Brief wohl eingeworfen hat??? (habe hier schon Briefe auf der Straße gefunden. Die Postzustellung ist leider äußerst mangelhaft und hat ständig wechselndes Personal.Aber dies nur am Rande)
Ich denke, wenn ich reaktiviert werde, erfolgt wieder eine Einberufung ins Beamtenverhältnis, oder? Dann wäre ich, solange ich in DDU bin, KEIN Beamter .(Obwohl in meiner Urkunde "Beamtenverhältnis auf Lebenszeit" steht)
Wenn wer fremdes meinen Briefkasten leert und meine Post liest, verstößt dieser doch gegen das Briefgeheimnis, oder?
Noch dazu kommt beim Einwurfeinschreiben: in WELCHEN Briefkasten der Zusteller den Brief wohl eingeworfen hat??? (habe hier schon Briefe auf der Straße gefunden. Die Postzustellung ist leider äußerst mangelhaft und hat ständig wechselndes Personal.Aber dies nur am Rande)
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Re: Reaktivierung und DDU
Es ist differenzierter zu betrachten:seppel hat geschrieben: ↑18.07.2018 19:15 Wenn wer fremdes meinen Briefkasten leert und meine Post liest, verstößt dieser doch gegen das Briefgeheimnis, oder?
Noch dazu kommt beim Einwurfeinschreiben: in WELCHEN Briefkasten der Zusteller den Brief wohl eingeworfen hat??? (habe hier schon Briefe auf der Straße gefunden. Die Postzustellung ist leider äußerst mangelhaft und hat ständig wechselndes Personal.Aber dies nur am Rande)
https://www.n-tv.de/ratgeber/Nicht-gele ... 52241.html
https://www.ferner-alsdorf.de/zivilrech ... rf__10655/
Insofern muss ich mich korrigieren.