Reaktivierung und DDU
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Reaktivierung und DDU
Hallo Zusammen
Ja, ich weiß, dass es zu dem Thema schon viele Komentare gibt und ich habe vermutlich alle gelesen. Nur schlauer bin ich nicht.
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Bei DDU-Vorläufiger Ruhestand? steht
von Rechtlerin » 11.08.2017 12:30
ein Reaktivierungsantrag ist immer möglich - die Zurruhesetzung ist nicht in "Stein gemeißelt" - da ist es egal ob nach Satz 1 oder 2 !
Der Unterschied nach Satz 1 oder 2 ist nur derjenige, dass nach Satz 2 der Dienstherr vermutlich von sich auch keine Reaktivierung stellen wird - dann hat man (vorausgesetzt mal will nicht mehr zurück in diesen Laden) auch nicht zu befürchten, dass mal wieder mal Post vom DH oder BAnst PT bekommt und schon wieder sich Magengeschwüre bilden
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Gleiches Forum DDU - Vorläufiger Ruhestand?
Beitrag von dibedupp » 16.06.2017 11:46
Satz 1 beudetet, dass du dauerhaft dienstunfähig bist. Dauerhaft heißt für immer.
Satz 2 sagt, dass du midestens weiter 6 Monate dienstunfähig bist. Da kann also eventuell mit einer Gesundung zu rechnen sein.
Wenn du nach Satz 1 zuruhegesetzt wurdesr, dann ist der Überprüfungshinweis quatsch.
Solltest bei dir jemals eine Reaktivierung überprüft werden wollen, dann kannst du dich immer auf den Zurruhesetzungbescheid nach Satz 1 berufen und die Reaktivierung verweigern. Hält vor jedem Gericht stand.
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Und hier noch der Vollständigkeit halber
§ 44 Dienstunfähigkeit
(1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.
(2) Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn ein anderes Amt, auch einer anderen Laufbahn, übertragen werden kann. Die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung ist zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass die Beamtin oder der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt.
Kann mir jemand helfen?
Wurden schon Kollegen gegen ihren Willen wieder reaktiviert?
Vielen Dank
Ja, ich weiß, dass es zu dem Thema schon viele Komentare gibt und ich habe vermutlich alle gelesen. Nur schlauer bin ich nicht.
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Bei DDU-Vorläufiger Ruhestand? steht
von Rechtlerin » 11.08.2017 12:30
ein Reaktivierungsantrag ist immer möglich - die Zurruhesetzung ist nicht in "Stein gemeißelt" - da ist es egal ob nach Satz 1 oder 2 !
Der Unterschied nach Satz 1 oder 2 ist nur derjenige, dass nach Satz 2 der Dienstherr vermutlich von sich auch keine Reaktivierung stellen wird - dann hat man (vorausgesetzt mal will nicht mehr zurück in diesen Laden) auch nicht zu befürchten, dass mal wieder mal Post vom DH oder BAnst PT bekommt und schon wieder sich Magengeschwüre bilden
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Gleiches Forum DDU - Vorläufiger Ruhestand?
Beitrag von dibedupp » 16.06.2017 11:46
Satz 1 beudetet, dass du dauerhaft dienstunfähig bist. Dauerhaft heißt für immer.
Satz 2 sagt, dass du midestens weiter 6 Monate dienstunfähig bist. Da kann also eventuell mit einer Gesundung zu rechnen sein.
Wenn du nach Satz 1 zuruhegesetzt wurdesr, dann ist der Überprüfungshinweis quatsch.
Solltest bei dir jemals eine Reaktivierung überprüft werden wollen, dann kannst du dich immer auf den Zurruhesetzungbescheid nach Satz 1 berufen und die Reaktivierung verweigern. Hält vor jedem Gericht stand.
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Und hier noch der Vollständigkeit halber
§ 44 Dienstunfähigkeit
(1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.
(2) Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn ein anderes Amt, auch einer anderen Laufbahn, übertragen werden kann. Die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung ist zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass die Beamtin oder der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt.
Kann mir jemand helfen?
Wurden schon Kollegen gegen ihren Willen wieder reaktiviert?
Vielen Dank
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Re: Reaktivierung und DDU
Was ist denn jetzt bitte deine Frage? Du bist doch gar nicht in Ruhestand, so wie ich las. Was möchtest du denn?
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Re: Reaktivierung und DDU
Es geht um die Fragen:
Wird eine Reaktivierung versucht, wenn man in Ruhestand wegen DDU versetzt wurde?
Welchen Unterschied macht es wenn man nach §44 . 1 oder §44 . 2 in DDU kommt?
Reaktiviert die Telekom ihre Beamten die in in DDU sind?
Wird eine Reaktivierung versucht, wenn man in Ruhestand wegen DDU versetzt wurde?
Welchen Unterschied macht es wenn man nach §44 . 1 oder §44 . 2 in DDU kommt?
Reaktiviert die Telekom ihre Beamten die in in DDU sind?
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Re: Reaktivierung und DDU
Interessant wird es, wenn Reaktivierungsanträge dann nach vielen Jahren kommen. Ich kenne einen ehemaligen Kollegen, der wegen Depressionen (natürlich durch die Vivento-Behandlung verursacht) froh war, vor 8 Jahren aus dem Laden zu verschwinden. Er war damals 51 und bekam alles nicht mehr in den Griff (Familie, Kinder, lange Anfahrtsstrecke etc.). Nachdem jetzt die Kinder aus dem Haus sind, will er einen Reaktivierungsantrag stellen. Ziel: Geld verdienen für den richtigen Ruhestand, weil die Dienstunfähigkeitsversicherung mit 60 endet.
Er wurde damals in den Ruhestand versetzt, natürlich wegen Satz 2 (siehe oben). Ich bin kein Spezialist für sowas, interessant ist es aber. Denn es ging bei der Zurruhesetzung eben nur um die erwähnte Prognosefrist.
Er ist CFt, A12
Er wurde damals in den Ruhestand versetzt, natürlich wegen Satz 2 (siehe oben). Ich bin kein Spezialist für sowas, interessant ist es aber. Denn es ging bei der Zurruhesetzung eben nur um die erwähnte Prognosefrist.
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Re: Reaktivierung und DDU
Vielen lieben Dank für die Ausführungen.
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Re: Reaktivierung und DDU
ich wurde 2014 nach §44 Satz 1 in den Ruhestand geschickt. Die Ärztin bei der Dienstunfähigkeitsuntersuchung hat dann angekreuzt: Nachuntersuchung in 24 Monaten empfohlen. Im Mai diesen Jahres hat mich die BAnst PT zu einer Reaktivierungsuntersuchung aufgefordert. Der Arzt hat in seinem Gutachten angekreuzt: Der Beamte ist weiterhin dauernd dienstunfähig. Mit einer Verbesserung des Gesamtleitungsbildes ist bei normalen Therapieverlauf in 36 Monaten zu rechnen. Nachuntersuchung empfohlen in 36 Monaten.
Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten aufklären.
Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten aufklären.
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Re: Reaktivierung und DDU
Zitat: "Nachdem sie gegen die angekündigte Versetzung in den Ruhestand keine Einwendungen erhoben haben , werden Sie gemäß § 47 Abs 2 BBG wegen dauernder Dienstunfähigkeit im Sinne des § 44 Ab.s 1 Satz 1 BBG in den Ruhestand versetzt"
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Re: Reaktivierung und DDU
@Cyber
Hast Du einen Nebenjob ?
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Re: Reaktivierung und DDU
Kann man wieder schreiben? Ist ES wieder eliminiert worden?
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Re: Reaktivierung und DDU
die PNUs haben sicher kein Interesse alte Beamte zurückzunehmen. Die BAnstPT hat da sicher andere Interessen.
@Herm
ich wurde per Fragebogen explizit nach Nebentätigkeiten befragt. Hatte allerdings nur 2015 mal aushilfsweise geringfügig in einer Schulküche gearbeitet.
@Herm
ich wurde per Fragebogen explizit nach Nebentätigkeiten befragt. Hatte allerdings nur 2015 mal aushilfsweise geringfügig in einer Schulküche gearbeitet.
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Re: Reaktivierung und DDU
wenn Du einmal weg vom Fenster bist dann und dann wieder zur T zurück willst, musst Du einfach einen Antrag auf Reaktivierung stellen.
Mit Befundbericht der Genesung von deinem Facharzt - daran hält sich in der Regel auch der zuständige Amtsarzt
Mit Befundbericht der Genesung von deinem Facharzt - daran hält sich in der Regel auch der zuständige Amtsarzt
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Re: Reaktivierung und DDU
Ich lese hier immer Amtsarzt. Ist schon irgendwann mal ein Beamter aus den PNUs zu einem Amtsarzt (sitzen in den Gesundheitsämtern) zitiert worden?
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Re: Reaktivierung und DDU
Ich kenne nur Leute die beim BAD Arzt waren.
Und zur Klarstellung - es geht weniger darum freiwillig zurückzukommen sondern mehr darum eine Reaktivierung zu vermeiden
Und zur Klarstellung - es geht weniger darum freiwillig zurückzukommen sondern mehr darum eine Reaktivierung zu vermeiden
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Re: Reaktivierung und DDU
Hier geht es um beide Dinge. Um die Reaktivierung (vom DH oder vom Beamen aus) und um die DDU.
Ich kenne sehr sehr wenige Ehemalige, die wieder zwangsweise von der Telekom reaktiviert wurden - ich kenne aber Einige, die die Reaktivierung beantragt haben, weil es dann auch wieder die vollen Bezüge gibt. Dann beginnt das Dilemma aber wieder von vorne und die sinnlosen Zuweisungen ebenfalls.
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Re: Reaktivierung und DDU
Die vollen Bezüge gibt es dann ab wann? Eine Reaktivierung kann doch nur auf einer korrekten Stelle beginnen, oder?BeamterOhneLust hat geschrieben: ↑02.07.2018 22:37 - ich kenne aber Einige, die die Reaktivierung beantragt haben, weil es dann auch wieder die vollen Bezüge gibt.