Danke, dass Du dich damit selbst korrigierst.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 21:25 Das ist jetzt nicht für jeden zufriedenstellend, aber ich glaube auch, dass es nicht wirklich ein Gesetz gibt, was Jeden und Alle zufrieden stellen - das liegst auch in der Natur der Sache !
Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Leute,
mir ist die Zeit lang geworden (weil ich doch immer noch auf Bilanzfuzzis Erklärung warte, was es denn nun mit einer DDU zu tun hat, wenn man die 55er Regelung in Anspruch nehmen will).
Dabei ist mir aufgefallen, wie weit die Buchstaben "o" und "e" auf der Tastatur auseinander liegen. Ist also selbst beim eifrigen Tippen sehr unwahrscheinlich, dass man die verwechselt.
Meist lese ich die Beiträge anderer sorgfältig. Deswegen wusste ich auch noch, dass Angelika was über ihr Alter geschrieben hatte.
Und mir ist aufgefallen, dass hier in diesem Thread zum wiederholten Mal Tiere rumflatterten. Was für Tiere?
Motten (Drei bis fünf Ausrufezeichen)
Wenn ihr jetzt denkt, dass wir uns nun aber doch sehr weit vom Thema entfernen würde ich sagen: vermutlich nicht weiter als in den letzten Tagen. Hier flogen nämlich schon öfter Motten durch die Gegend. Guckt mal:
Und weil es ja anscheinend gerade angesagt ist, hier mit Zitaten zu arbeiten, hab ich auch eins rausgesucht: "Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Ein jeder meint, er habe genug davon." (René Descartes) Das würde ich gern jenen Mitgliedern hier widmen, die sich selbst für besonders klug halten und das zum Anlass nehmen, auf andere herabzusehen.
mir ist die Zeit lang geworden (weil ich doch immer noch auf Bilanzfuzzis Erklärung warte, was es denn nun mit einer DDU zu tun hat, wenn man die 55er Regelung in Anspruch nehmen will).
Dabei ist mir aufgefallen, wie weit die Buchstaben "o" und "e" auf der Tastatur auseinander liegen. Ist also selbst beim eifrigen Tippen sehr unwahrscheinlich, dass man die verwechselt.
Meist lese ich die Beiträge anderer sorgfältig. Deswegen wusste ich auch noch, dass Angelika was über ihr Alter geschrieben hatte.
Und mir ist aufgefallen, dass hier in diesem Thread zum wiederholten Mal Tiere rumflatterten. Was für Tiere?
Motten (Drei bis fünf Ausrufezeichen)
Wenn ihr jetzt denkt, dass wir uns nun aber doch sehr weit vom Thema entfernen würde ich sagen: vermutlich nicht weiter als in den letzten Tagen. Hier flogen nämlich schon öfter Motten durch die Gegend. Guckt mal:
Kater-Mikesch hat geschrieben: ↑8. Apr 2013, 17:31 das ist das Motte dieser Ahnungslosen und Verwirrten...
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑6. Okt 2017, 17:48 Und nicht nach dem Motte, "...ich mach die Welt so wie sie mir gefällt..."
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑6. Okt 2017, 18:30 Nach dem Motte, lass die anderen Blöden sich doch sozial engagieren...!
BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 19:43 ganz nach dem Motte, trau keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast
Und weil es ja anscheinend gerade angesagt ist, hier mit Zitaten zu arbeiten, hab ich auch eins rausgesucht: "Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Ein jeder meint, er habe genug davon." (René Descartes) Das würde ich gern jenen Mitgliedern hier widmen, die sich selbst für besonders klug halten und das zum Anlass nehmen, auf andere herabzusehen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Danke für die Info. Endlich wieder etwas Erhellendes zum Thema.dibedupp hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 21:34 das ist übrigens in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Wenn du den BuFDi oder die 1000 Stunden in den 3 Jahren nicht erbringst (egal aus wrlchem Grund, außer dem eigenen Tod), dann hast du Pech gehabt und es weden dir ab dem 4. Jahr die 10,8% abgezogen.
Eigentlich verrückt: Man leistet vielleicht 900 Stunden, wird krank und verliert u.U. zig tausend Euro und anders rum gilt die Stichtagsregelung, wenn man pflegebedürftige Angehörige hat, die kurz nach der Anerkennung versterben behält man die 10,8%. Letzteres ist natürlich OK, aber man muss sich schon überlegen ob man unter diesen Umständen BuFDi oder die 1000 Stunden angeht. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man auch nicht von Anfang an auf die 10,8% verzichten und gar nichts machen, weil man dann nach 3 Jahren wegen Vorsatz wieder aktiviert werden würde. Letztendlich also eher für Beamte mit Kindern/Angehörigen oder die bereits im Ehrenamt tätig sind. Als BuFDi sind die "alten Säcke" offenbar auch nicht so gefragt.
Man darf gespannt sein, welchen "Erfolg" dieses Modell (aus Sicht der PNU) haben wird und ob damit die Menge Beamte geht, die "man" sich erhofft.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Nächstes Jahr gibt es einen neuen Finanzminister und der sieht das vielleicht ganz anders als Schäuble und die PNU können "Verbesserungsvorschläge" machen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
dibedupp hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 21:34Siggi09,Siggi09 hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 21:27Also halten wir fest: Im Gesetz ist doch noch nicht alles umfänglich geregelt und es braucht Ausführungsbestimmungen, damit man weiß woran man ist - zumindest, wenn man nicht plötzlich ohne die 10,8% dastehen will. Schließlich fallen die unter Umständen für die gesamte Pensionszeit incl. ggf. sich anschließender Witwen/Witwer-Pension weg, was über die Zeit durchaus eine nette 5-stellige Summe ausmachen kann.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 20:55 - das ist aber jetzt das Gleiche, als wenn Du in eine Glaskugel schaust...
...
kann Dir heute keiner sagen. Denn es gibt ja keine Präzedenzfälle...
Außerdem ist in dem Gesetz ja auch nicht geregelt, ob und welche Fälle (Krankheit, schwere Krankheit, schwerwiegende persönliche Gründe usw.) dann anerkannt werden...
...
Im Gesetz ist das Grundsätzliche geregelt. In der Praxis "lebt" das Gesetz und wird oftmals durch gerichtliche Entscheidungen "gelenkt" - es ist auch nicht das erste neue oder geänderte Gesetz, bei dem sogar Anwälte nicht wissen, welche Auswirkungen es genau hat oder ob die Praxis alles weitere ergibt.
Damit bleiben und kommen sicher noch weitere Fragen zu vielen Details ...
das ist übrigens in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Wenn du den BuFDi oder die 1000 Stunden in den 3 Jahren nicht erbringst (egal aus wrlchem Grund, außer dem eigenen Tod), dann hast du Pech gehabt und es weden dir ab dem 4. Jahr die 10,8% abgezogen.
nichts Anderes habe ich geschrieben - wenn der DH nach dem Gesetz vorgeht, dann hast Du halt Pech gehabt...
Das ist nichts anderes, als wenn ich einen Vertrag unterschreibe - wenn einseitig die Bedingungen nicht eingehalten werden, dann hat der andere Vertragspartner die besseren Karten und kann entweder auf Vertragserfüllung pochen oder kann den Schadensersatz verlangen...
In diesem Fall heißt dass, wenn die 1000 Sozialstunden oder BFJ nicht komplett erbracht werden, wird für die Zukunft (mit Beginn des 4. Jahres) der Zusatzbetrag wieder einbehalten - ob das einem gefällt oder nicht spielt dabei keine Rolle...!!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Träum weiter - es gab in der Vergangenheit noch keinen Minister der für die Telekombeamten zuständig war und der einen Verbesserung für die Beamten beschlossen hat...
Vielleicht kannst Du das in der Märchenstunde erzählen...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
das ist nicht verrückt, dass ich die Auslegung eines Gesetzes...es fällt manchen schwer, aber es ist so...die Jammerei geht ja einem auf die Nerven...das ist halt so bei einer Stichtagsregelung !
Und wenn Du halt ein Kind hast, was zwei Tage zu spät geboren ist, gibt es ja immer noch die Möglichkeit die Sozialstunden oder das BFJ abzuleisten !!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
was mich jetzt aber wundert ist die Tatsache, dass alles was ich heute oder die vergangenen Tage geschrieben habe, jetzt auf einmal scheibchenweise mitgeteilt wird - und auf einmal weiß dibedupp so viel und kommt langsam mit der Sprache raus...
Ich habe schon die ganz Zeit gesagt, wenn man/frau sich an den Gesetzestext hält, dann weiß man worum es geht und das gibt es wenig Interpretationsspielraum. Erst einmal ist es so, dass man die Vorgaben der Stichtagsregel erfüllen muss und wenn nicht, gibt es die Möglichkeit die 1000 Sozialstunden oder das FSJ abzuleisten - wenn das am Ende des dritten Jahr nicht erfüllt wurden, dann wird der Ausgleichsbeitrag wieder abgezogen...Punkt !!!
Ich habe schon die ganz Zeit gesagt, wenn man/frau sich an den Gesetzestext hält, dann weiß man worum es geht und das gibt es wenig Interpretationsspielraum. Erst einmal ist es so, dass man die Vorgaben der Stichtagsregel erfüllen muss und wenn nicht, gibt es die Möglichkeit die 1000 Sozialstunden oder das FSJ abzuleisten - wenn das am Ende des dritten Jahr nicht erfüllt wurden, dann wird der Ausgleichsbeitrag wieder abgezogen...Punkt !!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Du scheinst kein starken Nerven zu haben......Zudem fällst du durch häufige persönliche Attacken auf und unterstellst anderen wortreich, sie wollten den Vorruhestand ohne Abschläge erreichen.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 23:10
...die Jammerei geht ja einem auf die Nerven...das ist halt so bei einer Stichtagsregelung !
Ich denke, du solltest dir einfach eine mehrtägige Forumspause gönnen.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Na klar, es bleibt spannend

@dibedupp: Wohl dem, der seinen Nachwuchs entsprechend "getimed" hat

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hier hat niemand gejammert und sich niemand beklagt. Wir haben nur festgestellt.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 23:10das ist nicht verrückt, dass ich die Auslegung eines Gesetzes...es fällt manchen schwer, aber es ist so...die Jammerei geht ja einem auf die Nerven...das ist halt so bei einer Stichtagsregelung !
Und wenn Du halt ein Kind hast, was zwei Tage zu spät geboren ist, gibt es ja immer noch die Möglichkeit die Sozialstunden oder das BFJ abzuleisten !!!
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Man wird ja noch mal träumen dürfen ...BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 23:08 Träum weiter - es gab in der Vergangenheit noch keinen Minister der für die Telekombeamten zuständig war und der einen Verbesserung für die Beamten beschlossen hat...
Vielleicht kannst Du das in der Märchenstunde erzählen...
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Kann (abgesehen vom Urheber) irgend jemand diese Aussage auch nur ansatzweise nachvollziehen?BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 23:14 was mich jetzt aber wundert ist die Tatsache, dass alles was ich heute oder die vergangenen Tage geschrieben habe, jetzt auf einmal scheibchenweise mitgeteilt wird -
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hier macht nur einer alle Anderen runter und stellt jeden als Oberdoof hin.Yogini hat geschrieben: ↑13. Okt 2017, 02:47 Ich habe es jetzt schon öfters geschrieben: Wir sind zum gemeinsamen Austasuch hier und nicht zum gegenseitigen runtermachen! Besinnt euch doch mal bitte darauf!
Alle die hier schreiben haben selber Fragen und viele User auch Antworten oder möchten anderen weiterhelfen und so sollte es doch bitte auch sein und bleiben.
Aber vielleicht ist jetzt mal ein paar Tage Ruhe und dann geht's unter einem neuen Usernamen wieder von vorn los.