Ruhestand für Beamte ab 2017

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BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 16:54
Hallo Angelika,

da ich nicht weiß, wie alt Du bist, versuche ich es einmal pauschal zu klären - dabei gehe ich mal davon aus, dass du noch keine 61 oder 62 Jahre bist. Aber auch wenn Du 64 Jahre wärst, kannst Du dem Grunde nach diese neue Regelung durchführen - ob es Sinn mach oder nicht, liegt im Sinne des Betrachters.
Da Du im Konjunktiv geschrieben hat, würde bei Dir im Falle einer DDU mal annehmen dass Du noch keine 61 Jahre bist

Hallo Metro,
für Dich mal zum Mitschreiben. Ich habe jetzt zur Sicherheit mal meine o. a. Zitierung aufgeführt und möchte mal gerne von Dir jetzt wissen, was an meiner Annahme, dass Angelika keine 61 oder 62 Jahre ist, denn falsch ist. Auch habe ich geschrieben, dass ich annehme, dass Angelika noch nicht mal 61 Jahre ist - das lese ich aus dem Kontext. Am 11.10.17 um 07:30 Uhr hatte Angelika ja auch selber ihr Alter mitgeteilt mit folgendem Zitat:
"Da ich im nächsten Jahr schon 61 werde..."

Ich könnte jetzt kleinlich sein und sagen, Angelika kann ja auch erst 59 Jahre sein, wenn Sie im nächsten Jahr 61 wird. Denn wenn sie jetzt noch in diesem Jahr Ihren 60 Geburtstag erst feiert, dann ist sie zu diesem Zeitpunkt auch erst 59. Also mal den Ball flach halten, denn keiner außer Angelika weiß, ob sie heute und jetzt 59 oder 60 Jahre ist. Das mal nur am Rande, obwohl es ja eigentlich uninteressant ist aber es zeigt mal wieder, dass hier mit Halbwahrheiten und anscheinendem Wissen viel Schindluder getrieben wird. Nach dem Motto, trau keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.
Ich halte mich an Fakten und arbeite mit Fakten. Wenn ich die Fakten nicht kenne, schreibe ich im Konjunktiv - das ist aber hier auch ein Fehler, denn dann kommt der Aufschrei, wie man denn darauf jetzt kommt und ob es Beweise dafür gibt. Dazu kann ich nur sagen, ob und was der DH in drei Jahren nach dem Ruhestand in der 55er-Regelung an Nachweisen verlangt und ob er diese anerkennt, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn ich aber z. B. eine Bestätigung vom Dienstherr bekomme die verpflichtend ist, brauche ich mir keine Sorgen zu machen, ob eine Nachweis der 1000 Sozialstunden jetzt von einem Verein ausreicht und ob dieser Verein auch gemeinnützig ist...

Ich glaube auch, dass ich (im Gegensatz zu Dir und auch einigen anderen Usern) hier objektiv an ein Problem herangehe und das Problem auch objektiv analysiere. Dazu muss man auch mal ein Gesetz "lesen" können. Und mit lesen meine ich nicht vorlesen oder durchlesen, sondern lesen und dann auch verstehen was darin steht und z. B. den Unterschied zwischen einer Muss-, Kann- und Sollvorschrift nachvollziehen und verstehen. Dazu müssen dann auch manchmal wie in diesem Fall verschiedene Gesetze wie das BBG oder das SGB nachvollzogen werden bzw. muss man wenigstens wissen wo etwas steht bzw. stehen könnte. Und was viele hier mache, dass sie eben nicht mit einem Gesetzestext umgehen können (ist ja auch nicht schlimm), aber immer wieder nur fragen, was hat denn die DDU mit der 55er-Regelung zu tun - nach dem Motto, wer ist denn hier der P(K)lapperstorch !!!
Zuletzt geändert von BilanzFuzzi am 12. Okt 2017, 18:29, insgesamt 1-mal geändert.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:46 Altersgeld und Veränderungsgeld - wofür das denn...um Veränderungsgeld zu bekommen, muss ich auch verändern wollen - die Frage ist nur wohin ???

In die freie Wirtschaft, dort soll es ja auch Arbeit geben ... hab' ich mal gehört.

Eine Abordnung und Versetzung wohin denn - zur VCS...zum Vertrieb, zum T-Punkt ???

Sind das andere Behörden?

Wer eine 55er-Regelung möchte, geht nicht in Altersteilzeit - denn dann kann ich ja auch bei der T bleien...Sinn der 55er-Regelung ist, dass ich sofort bzw. zeitnah weg bin und nicht noch die nächsten Jahre in Teilzeit oder Vollzeit/Freistellungsphase bei der T bin...
Wer, wie Angelika, 60 ist, kann auch Teilzeit machen und zeitnah weg sein. Die Konditionen sollte man sich durchrechnen, was vorteilhafter ist.

Du hast nach Alternativen gefragt und Antwort bekommen. Werten wollte ich es eigentlich nicht. Nur weil Dir die Alternativen nicht gefallen, heißt es nicht, dass es keine gibt. Anderen können sie ja durchaus auch gefallen. Und da es für Dich völlig ausgeschlossen erscheint: Es gibt durchaus jede Menge Beamte, die mit dem Vorruhestand ehrenamtlich tätig werden - ganz ohne die Pflicht dazu. Da brauchst Du gar nicht so hämisch werden.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:28
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:46 Altersgeld und Veränderungsgeld - wofür das denn...um Veränderungsgeld zu bekommen, muss ich auch verändern wollen - die Frage ist nur wohin ???

In die freie Wirtschaft, dort soll es ja auch Arbeit geben ... hab' ich mal gehört.

Eine Abordnung und Versetzung wohin denn - zur VCS...zum Vertrieb, zum T-Punkt ???

Sind das andere Behörden?

Wer eine 55er-Regelung möchte, geht nicht in Altersteilzeit - denn dann kann ich ja auch bei der T bleien...Sinn der 55er-Regelung ist, dass ich sofort bzw. zeitnah weg bin und nicht noch die nächsten Jahre in Teilzeit oder Vollzeit/Freistellungsphase bei der T bin...
Wer, wie Angelika, 60 ist, kann auch Teilzeit machen und zeitnah weg sein. Die Konditionen sollte man sich durchrechnen, was vorteilhafter ist.

Du hast nach Alternativen gefragt und Antwort bekommen. Werten wollte ich es eigentlich nicht. Nur weil Dir die Alternativen nicht gefallen, heißt es nicht, dass es keine gibt. Anderen können sie ja durchaus auch gefallen. Und da es für Dich völlig ausgeschlossen erscheint: Es gibt durchaus jede Menge Beamte, die mit dem Vorruhestand ehrenamtlich tätig werden - ganz ohne die Pflicht dazu. Da brauchst Du gar nicht so hämisch werden.

Auch Du Siggi verstehst meinen Ansatz nicht. Hier in dem Beitrag kommen Fragen auf, wie, wo und bei welcher Institution die 1000 Sozialstunden abgeleistet werden können. Ich behaupte nicht, dass auch Beamte ehrenamtlich arbeiten - und das sogar vor der Überlegung, die neue 55er-Regelung anzunehmen. Aber denen stellt sich nicht die Frage, wo kann ich zukünftig mich ehrenamtlich betätigen. Diese Frage wird nur von einem/r gestellt, der bis heute überhaupt noch keine ehrenamtlichen Tätigkeiten wahrgenommen hat. Und jetzt auf einmal kommst Du damit, dass man das ja gerne macht...

Die die hier ein Ehrenamt habe, brauchen keine solche Fragen zu stellen - und ich darf ich nochmals darauf hinweisen, dass ich eben den Eindruck hatte, dass einige jetzt meinen, dass sie mal eine Person pflegen können. Oder mal ein Jahr BufDi oder die 1000 Sozialstunden ableisten können. Das habe ich aus den Fragestellungen, übrigens von Dir und Metro auch, einfach interpretiert - es kann ja auch falsch sein !!!

Ich finde es einfach nicht in Ordnung, dass jetzt händeringend irgendwo ein ehrenamtliches Engagement gefunden werden soll und so getan wird, als wenn hier die Mutter Theresia oder St. Martin am Werke ist. Wenn ich in den letzten 40 Jahren mich nicht ehrenamtlich engagiert habe, dann braucht mir keiner hier zu kommen und so zu tun, als wenn man das jetzt auf einmal gerne macht. Und ein Ehrenamt bringt nur Sinn, wenn es ehrlich und mit Herz ausgeführt wird !!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:27 Wenn ich aber z. B. eine Bestätigung vom Dienstherr bekomme die verpflichtend ist, brauche ich mir keine Sorgen zu machen, ob eine Nachweis der 1000 Sozialstunden jetzt von einem Verein ausreicht und ob dieser Verein auch gemeinnützig ist...

Ich glaube auch, dass ich (im Gegensatz zu Dir und auch einigen anderen Usern) hier objektiv an ein Problem herangehe und das Problem auch objektiv analysiere. Dazu muss man auch mal ein Gesetz "lesen" können.
Was steht denn in dem Gesetz was passiert, wenn der Verein während meiner Tätigkeit dort seine Gemeinnützigkeit verliert (das kann durchaus passieren!)? Was steht in dem Gesetz, was passiert, wenn ich während des FSJ erkranke und das Jahr nicht beenden kann? Was, wenn ich erkranke, und die 1000 ehrenamtlichen Stunden krankheitsbedingt (also unverschuldet) nicht mehr erbringen kann. Da Du das Gesetz gelesen und verstanden hast, und dort alles geregelt ist, wird die Beantwortung der Fragen ja rechtssicher möglich sein. Danke!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:38 Wenn ich in den letzten 40 Jahren mich nicht ehrenamtlich engagiert habe, dann braucht mir keiner hier zu kommen und so zu tun, als wenn man das jetzt auf einmal gerne macht. Und ein Ehrenamt bringt nur Sinn, wenn es ehrlich und mit Herz ausgeführt wird !!!
Ach so? Vielleicht hatte man auch einfach keine Zeit dazu und möchte im Ruhestand der Gesellschaft etwas zurück und seinem Leben einen weiteren Sinn geben ?

Dein Menschenbild ist ziemlich befremdlich. Man sollte nicht immer von sich auf andere schließen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:46 Das ist aber auch wieder was ich meine - in einem vorherigen Beitrag mal ein wenig Mist verzapfen, dass ein Kind unter 18 auch gepflegt werden muss (was ja völliger Schwachsinn ist, denn ein Elternteil muss die Kinder nur betreuen und nicht pflegen) und jetzt einen auf "dicke Hose" machen...
Achso? Wie gut für Dich, dass es in Deiner Welt unvorstellbar ist, dass man auch kranke, behinderte Kinder pflegt.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:42
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:38 Wenn ich in den letzten 40 Jahren mich nicht ehrenamtlich engagiert habe, dann braucht mir keiner hier zu kommen und so zu tun, als wenn man das jetzt auf einmal gerne macht. Und ein Ehrenamt bringt nur Sinn, wenn es ehrlich und mit Herz ausgeführt wird !!!
Ach so? Vielleicht hatte man auch einfach keine Zeit dazu und möchte im Ruhestand der Gesellschaft etwas zurück und seinem Leben einen weiteren Sinn geben ?

Dein Menschenbild ist ziemlich befremdlich. Man sollte nicht immer von sich auf andere schließen.

Das ist genau die richtige Antwort..."vielleicht hatte man einfach keine Zeit..." !!!
Ich kann Dich aber auch beruhigen, denn ich betreue ehrenamtlich einen schwerbehinderte Person in einem Pflegeheim, pflege einen Elternteil und engagiere mich im Sportverein und Schulbereich.
Aber leider sind die Antworten bei Anfragen, ob man eine ehrenamtliche Tätigkeit übernimmt, oftmals gleich: "Dafür fehlt mir die Zeit" !!! Und am Ende des Tages machen immer die gleichen "Dummen" die Arbeit für die, die sich dann ein Leben lang zurücklehnen. Aber halt, im Vorruhestand kommen ja die ganzen Beamten der Telekom und machen so viel ehrenamtliche Tätigkeiten...

Meinst Du eigentlich, die ca. 30 Mio. ehrenamtlichen Helfer haben keine sonstige Arbeit oder Problem...meinst Du eigentlich, eine Person zu pflegen macht Spaß ???
Diese Ausreden kenne ich aber zu genüge, gerade wenn es um die Pflege im persönlichen Umfeld geht. Und die meisten Männer kümmern sich überhaupt nicht um die Pflege, und dann heißt es später, ja so viel war das doch nicht. Und wenn ich dann höre, dass ich dann im Ruhestand mal ehrenamtlich tätig werden, glaube ich das auch einfach nicht...!

Das sind einfach auch meine Erfahrungswerte im täglichen Leben und bei der Arbeit. Wir können ja gerne mal eine Abfrage hier machen, wer denn tatsächlich aktuell ehrenamtlich tätig ist. Dann aber auch nur mit dem richtigen Klarnahmen und bitte nicht hinter einem Nicknamen verstecken...!!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:48
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:46 Das ist aber auch wieder was ich meine - in einem vorherigen Beitrag mal ein wenig Mist verzapfen, dass ein Kind unter 18 auch gepflegt werden muss (was ja völliger Schwachsinn ist, denn ein Elternteil muss die Kinder nur betreuen und nicht pflegen) und jetzt einen auf "dicke Hose" machen...
Achso? Wie gut für Dich, dass es in Deiner Welt unvorstellbar ist, dass man auch kranke, behinderte Kinder pflegt.

Wo habe ich denn was davon geschrieben, dass es in meiner Welt unvorstellbar ist, dass kranke und behinderte Kinder gepflegt werden müssen. Es ging ja nur um die Begriffsbestimmung tatsächlich "betreuen ODERpflegen"...bitte mal genau lesen, was ich geschrieben habe. Es reicht aus, wenn ein Kind betreut wird - und Betreuung ist nicht gleichzusetzen mit Pflege, dann hätte man sich den Begriff Betreuung ja sparen können...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:55 Das ist genau die richtige Antwort..."vielleicht hatte man einfach keine Zeit..." !!!
Unglaublich! Wer seine Kinder groß gezogen hat (die inzwischen aus dem Haus sind), seine Eltern gepflegt hat (die inzwischen verstorben sind) und vielleicht auch noch einen Nebenerwerb nachgehen musste, wird wohl kaum Zeit gehabt haben. Nur das was war zählt nicht mehr für den ER.

Du bist nicht der einzige Mensch, der sich engagiert! Du solltest mal Deine Vorurteile und Klischees überprüfen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

dibedupp hat geschrieben: 12. Okt 2017, 19:12 Jetzt kommen wir doch der Sache näher. Die Userin schiebt einfach nur einen Hals, dass Beamte, die in den ER gehen wollen sich jetzt sozial engagieren müsssen. Den das reativiert aus ihrer Sicht die Leistung derer, die diese soziale Engagement schon lange freiwillig machen.
Ich sage dazu nur, beschwer dich bei Schäuble, der sich das ausgedacht hat. Die Telekom und die Beamten können nichts dazu.

Hallo dibedupp,
falls Du es mitbekommen hast, brauche ich mir mit dem Nachweis einen Ehrenamtes und den nachzuweisenden Sozialstunden keine Sorgen zu machen. Für mich ist es auch normal, dass ich im Leben ein paar Stunden investiere, damit anderen Menschen geholfen wird, die es nicht so gut haben. Und ich bin sogar froh darüber, dass die ER jetzt nur noch mit diesen Voraussetzungen durchgeführt werden kann - daher brauche ich mich nicht bei der Telekom oder bei Herrn Schäuble zu beschweren - würde aber auch sowieso keinen Sinn machen !

Kannst ja mal spaßeshalber mitteilen, welchen Ehrenamt Du jetzt schon ausführst - bzw. ob Du ein Ehrenamt ausführst...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:27 für Dich mal zum Mitschreiben.
Bitte behalte deine Herablassung für dich. Die ist nicht sachdienlich.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:27 Ich habe jetzt zur Sicherheit mal meine o. a. Zitierung aufgeführt und möchte mal gerne von Dir jetzt wissen, was an meiner Annahme, dass Angelika keine 61 oder 62 Jahre ist, denn falsch ist.
Gegenstandslos. Hab ich nie behauptet.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 18:27 Ich könnte jetzt kleinlich sein und sagen, Angelika kann ja auch erst 59 Jahre sein, wenn Sie im nächsten Jahr 61 wird. Denn wenn sie jetzt noch in diesem Jahr Ihren 60 Geburtstag erst feiert, dann ist sie zu diesem Zeitpunkt auch erst 59.
Das war nie das Thema. Thema war vielmehr:
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17 Ich habe spekulativ geschrieben, weil Angelika ja noch nicht mal das Alter angegeben hat und keiner weiß, ob sie jetzt 54 oder 64 ist !!!
Obwohl Angelika folgendes geschrieben hatte:
Angelika hat geschrieben: 11. Okt 2017, 07:30 Da ich im nächsten Jahr schon 61 werde, überlege ich auch noch, ob ich das Angebot annehmen werde.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17 Also mal den Ball flach halten...
Ich halte mich an Fakten und arbeite mit Fakten.
Dann halt doch bitte mal den Ball flach und orientiere dich an den Fakten. Die einzig logische Schlussfolgerung aus den Fakten wäre allerdings, dass du diese Behauptung mal zurücknimmst. Wie wärs mal mit was Neuem: zum Beispiel damit, dass du anfängst, deine Irrtümer einzuräumen. Oder gar dich für deine zahlreichen Entgleisungen zu entschuldigen.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17 Ich glaube auch, dass ich (im Gegensatz zu Dir und auch einigen anderen Usern) hier objektiv an ein Problem herangehe und das Problem auch objektiv analysiere.
Dann guck dir doch mal bitte ganz objektiv an, wie viele deiner Beiträge der letzten Tage der Mod ganz oder teilweise löschen musste, weil sie absolut nicht tragbar waren.
BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 17:17Dazu müssen dann auch manchmal wie in diesem Fall verschiedene Gesetze wie das BBG oder das SGB nachvollzogen werden bzw. muss man wenigstens wissen wo etwas steht bzw. stehen könnte. Und was viele hier mache, dass sie eben nicht mit einem Gesetzestext umgehen können (ist ja auch nicht schlimm), aber immer wieder nur fragen, was hat denn die DDU mit der 55er-Regelung zu tun - nach dem Motto, wer ist denn hier der P(K)lapperstorch !!!
Auch noch so viele Ausrufezeichen ändern nichts daran, dass du diesen Zusammenhang zwar herstellst, aber nicht erklärst. Sondern stattdessen auf andern herumhackst. Bitte erklär den Zusammenhang. Und zwar nicht den von dir gefühlten, sondern den rechtlichen und faktischen. Mit Anschuldigungen und Unterstellungen kommen wir der Sache nicht näher. Und mit der Frage, ob andere lesen können, auch nicht. Ausrufezeichen.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Und jetzt bitte zurück zu meinen Fragen:

Was steht denn in dem Gesetz was passiert, wenn der Verein während meiner Tätigkeit dort seine Gemeinnützigkeit verliert (das kann durchaus passieren!)? Was steht in dem Gesetz, was passiert, wenn ich während des FSJ erkranke und das Jahr nicht beenden kann? Was, wenn ich erkranke, und die 1000 ehrenamtlichen Stunden krankheitsbedingt (also unverschuldet) nicht mehr erbringen kann. Da Du das Gesetz gelesen und verstanden hast, und dort alles geregelt ist, wird die Beantwortung der Fragen ja rechtssicher möglich sein. Danke!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Okt 2017, 20:02 Und jetzt bitte zurück zu meinen Fragen:

Was steht denn in dem Gesetz was passiert, wenn der Verein während meiner Tätigkeit dort seine Gemeinnützigkeit verliert (das kann durchaus passieren!)? Was steht in dem Gesetz, was passiert, wenn ich während des FSJ erkranke und das Jahr nicht beenden kann? Was, wenn ich erkranke, und die 1000 ehrenamtlichen Stunden krankheitsbedingt (also unverschuldet) nicht mehr erbringen kann. Da Du das Gesetz gelesen und verstanden hast, und dort alles geregelt ist, wird die Beantwortung der Fragen ja rechtssicher möglich sein. Danke!

Was ist wenn...dieser Satz ist das Synonym für den Beamten bei der Telekom...Ich versuche aber mal die Fragen Punkt für Punkt abzuarbeiten und zu beantworten:
1. - was ist wenn der Verein seine Gemeinnützigkeit verliert ?
Ja Du hast Recht, das kann passieren - aber das ist eher Unwahrscheinlich. Für den Fall, das es passiert, musst Du dir eine anderen Stelle für die gemeinnützige Arbeit suchen - sofern Du Kenntnis von dem Wegfall der Gemeinnützigkeit hast. Als Beispiel: Wenn Du nach drei Jahren auf einmal erfährst, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit vor einem Jahr aberkannt wurde, Du aber nachweislich keine Kenntnis zu diesem Zeitpunkt davon hattest, dann ist das unschädlich. Wenn Du aber nachweislich davon Kenntnis hatte und es Dir auch nachgewiesen wird (was aber eher unwahrscheinlich ist, es sei denn Du bist der Vereinsvorsitzende selber oder hättest davon Kenntnis haben müssen), dann erfüllst Du nicht die Kriterien und dir werden nach drei Jahren die Zuschläge abgezogen. Da es hier aber noch keine Erfahrungswerte gibt, wird sich in der Praxis zeigen, ob und wie der DH damit umgeht. Er kann sich an das Gesetz halten und dort steht, dass die 1000 Sozialstunden bei einer gemeinnützigen Organisation erfüllt werden MÜSSEN, oder er kann es kulanter sehen - das ist aber jetzt das Gleiche, als wenn Du in eine Glaskugel schaust...

2. - was ist, wenn Du während der Zeit des FSJ erkrankst ?
Im Prinzip das Gleiche wie bei den Sozialstunden. Lies es Dir genau durch und frage Dich selber, wie die Voraussetzungen sind. Weiterhin musst Du dir die Frage stellen, was Du denn mit einer Erkrankung meinst. 1 Woche, 1 Monat...oder mehr ? Bei dem FSJ unterschreibst Du einen Vertrag, und wenn Du zwischendurch krank wirst, ist das ja erst einmal nicht unschädlich. Wenn Dir aber der Vertrag vor dem Ende der Laufzeit, also z. B. nach 9 Monaten gekündigt wird (das kann ja auch wegen vertragswidrigem Verhalten oder sonstigen Gründen geschehen), hast du erst einmal das Jahr nicht abgeleistet und Du bekämst die Zuschläge nicht mehr gezahlt - wenn es nach drei Jahren herauskommt und die Auflösung des Vertrages Dir angelastet werden. Denn dann hast Du ja auch deinen "vertragliche Pflichten" nicht erfüllt...Wenn Du aber noch 1 oder 2 Jahre bis zum Ende der Dreijahresfrist Zeit hast, könntest Du aber noch hingehen, und die fehlende Zeit bei einem anderen Träger nachholen.

In beiden Fällen ist das Gesetz auch eindeutig, es handelt sich um eine Muss-Regelung - Du musst die Zeiten von einem Jahr beim FSJ oder bei den 1000 Sozialstunden nachweisen. Wenn nicht, hast Du erst einmal ein Problem. Denn hast Du den "Vertrag" nicht eingehalten und dann wird dir nach drei Jahren für die Zukunft der Zuschlag nicht gezahlt. Ob es dann im Einzelfall Ausnahmen geben wird, kann Dir heute keiner sagen. Denn es gibt ja keine Präzedenzfälle...
Außerdem ist in dem Gesetz ja auch nicht geregelt, ob und welche Fälle (Krankheit, schwere Krankheit, schwerwiegende persönliche Gründe usw.) dann anerkannt werden...

Dazu dann noch zwei Beispiele:
1. Wenn nach drei Jahren auf einmal auffällt, dass die Gemeinnützigkeit entzogen wurde und Dir 300 Stunden fehlen und du die Stunden in jedem Fall vorweisen musst, dann können diese Stunden mit Sicherheit nachgeholt werden - diese Frage kann ja mal einer im Betrieb oder beim Dienstherr anbringen. Ich bin mir sicher, dass es dort die gleichen Hinweise geben wird...!
2. Wenn man innerhalb des FJS krank wird und einem drei Monate fehlen, kann man immer noch die restlichen Zeiten innerhalb des Zeitraums von drei Jahren nachholen - falls einen Krankheit wirklich ein Grund ist für fehlende Zeiten, was ich nicht glaube. Hier hätte die Frage eher lauten müssen, was ist wenn der Vertrag vor Ende des Jahres aufgelöst wird...

Im Gesetz ist das Grundsätzliche geregelt. In der Praxis "lebt" das Gesetz und wird oftmals durch gerichtliche Entscheidungen "gelenkt" - es ist auch nicht das erste neue oder geänderte Gesetz, bei dem sogar Anwälte nicht wissen, welche Auswirkungen es genau hat oder ob die Praxis alles weitere ergibt.


Wie sagt doch ein berühmter, wenn nicht sogar der beste deutsche, Fußballspieler: Wäre wäre Fahrradkette...das ist hier im Forumsbeitrag auch der passende Einwurf...!
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Hallo zusammen,

ich darf nochmals zu den Fragen was sagen und zu den Hinweisen, was ist wenn...
Oftmals kann man zum Stand heute nicht sagen, was tatsächlich dann für Konsequenzen gezogen werden, wenn z. B. wegen Krankheit das FSJ nicht abgeschlossen werden kann. Genauso könnte ich auch heute fragen, was ist wenn ich morgen aus dem Haus gehe...passiert mir etwas...komme ich wieder gesund nach Hause !

Das ist meiner Meinung nach hier nicht allen klar und es gibt demzufolge auch heute offene Punkte, die die Praxis erst klären und dass dann frühestens nach drei Jahren ab Beginn der ER - denn der Abzug entfällt ja erst frühestens nach drei Jahren und so lange hat man/frau auch Zeit die erforderlichen Zeit beim FJS oder bei den 1000 Sozialstunden zu erfüllen. Und es brauch auch keiner zu fragen, was ist wenn schon man nach einem Jahr krank wird...Stichtag ist nach drei Jahren - und so lange mindestens wird es weiterhin auch noch unklare Fälle geben !!!

Das ist jetzt nicht für jeden zufriedenstellend, aber ich glaube auch, dass es nicht wirklich ein Gesetz gibt, was Jeden und Alle zufrieden stellen - das liegst auch in der Natur der Sache !
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

BilanzFuzzi hat geschrieben: 12. Okt 2017, 20:55 - das ist aber jetzt das Gleiche, als wenn Du in eine Glaskugel schaust...
...
kann Dir heute keiner sagen. Denn es gibt ja keine Präzedenzfälle...
Außerdem ist in dem Gesetz ja auch nicht geregelt, ob und welche Fälle (Krankheit, schwere Krankheit, schwerwiegende persönliche Gründe usw.) dann anerkannt werden...
...
Im Gesetz ist das Grundsätzliche geregelt. In der Praxis "lebt" das Gesetz und wird oftmals durch gerichtliche Entscheidungen "gelenkt" - es ist auch nicht das erste neue oder geänderte Gesetz, bei dem sogar Anwälte nicht wissen, welche Auswirkungen es genau hat oder ob die Praxis alles weitere ergibt.
Also halten wir fest: Im Gesetz ist doch noch nicht alles umfänglich geregelt und es braucht Ausführungsbestimmungen, damit man weiß woran man ist - zumindest, wenn man nicht plötzlich ohne die 10,8% dastehen will. Schließlich fallen die unter Umständen für die gesamte Pensionszeit incl. ggf. sich anschließender Witwen/Witwer-Pension weg, was über die Zeit durchaus eine nette 5-stellige Summe ausmachen kann.

Damit bleiben und kommen sicher noch weitere Fragen zu vielen Details ...
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