Ruhestand für Beamte ab 2017

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noexite1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von noexite1 »

Hi Angelika,
entschuldige bitte, aber ich habe immer noch nicht verstanden auf welcher gesetzlichen Grundlage man dir gesagt hat das du ohne die Zulage in den Ruhestand gehen würdest?
In dem anderen Block steht z.B.: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes

Damit ist m.E. alles gesagt. Wenn mein Grundgehalt ruhegehaltsfähig ist (nach zwei Jahren A9) nehme ich die Amtszulage mit. Punkt. :-)

Wann bist du denn A9 geworden? Vielleicht hat es damit zu tun?
Angelika
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Angelika »

ich bin schon seit 1995 A9, ich hätte ja nie mehr damit gerechnet jemals noch ein " Z " zu bekommen, bin seit 2003 Vivento. Man hat mir gesagt, dass das Z ist wie eine Beförderung zu sehen und daher Wartezeit 2 Jahre. Selbst bei einer Pensionsberechnung war das Z nicht dabei. Gott sei Dank sind nun die 2 Jahre um und das Problem stellt sich mir nicht mehr.
noexite1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von noexite1 »

Hallo Angelika,
Glückwunsch. :-)
Ich werde jetzt genau aufpassen wie es bei mir geregelt wird. Will natürlich das Z auch mitnehmen.
Angelika
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Angelika »

Dann drücke ich dir/euch alle die Daumen ✊️👍
Manitu
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Manitu »

Morgen geht es nochmals einen Schritt weiter mit der Gesetzesänderung.

http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... gen/496748
FridolinMYK
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von FridolinMYK »

Der Gesetztentwurf wurde heute um 13:25 im vereinfachten Verfahren an den zuständigen Ausschuss überwiesen.
http://www.bundestag.de/tagesordnung?week=12&year=2017

Ja, es geht voran.
Bleibt Manitu am Ball und berrichtet hier?
Rufus T.Firefly
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Rufus T.Firefly »

Ich habe mal eine Frage zur Berechnung meines Abschlags bei der Vorruhestandsregelung.

Meine Pensionsberechnung ergab, dass ich mit 65 Jahren 44 ruhehaltsfähige Dienstjahre erreichen werde. Wenn ich also mit der Vorruhestandsregelung mit 55 Jahren gehe wären es 34 Jahre.
Daraus folgt, dass ich 34*1,79375 = 60,99% als Ruhegehaltssatz erreichen werde. Ist dies so richtig?
Telekomklausi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekomklausi »

Ja, so ist es. Und die maximal 10,8 % Abzüge, die eigentlich fällig würden, stockt die Telekom bei der 55er Regelung auf.

Ich glaube, ich habe jetzt Verwirrung gestiftet.
Das bezog sich jetzt auf den Unterschied zum Ausstieg mit DDU. Da bekommt man den Abschlag von max. 10,8 % abgezogen.
Dafür rechnet man Dir aber die fehlenden Dienstjahre bis zur Regelaltersgrenze zu 2/3 an.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Rufus T.Firefly hat geschrieben: 31. Mär 2017, 17:06 Meine Pensionsberechnung ergab, dass ich mit 65 Jahren 44 ruhehaltsfähige Dienstjahre erreichen werde. Wenn ich also mit der Vorruhestandsregelung mit 55 Jahren gehe wären es 34 Jahre.
Daraus folgt, dass ich 34*1,79375 = 60,99% als Ruhegehaltssatz erreichen werde. Ist dies so richtig?
Hast du denn erst mit 21 angefangen zu arbeiten? Normal wird ab 17 gerechnet und das wären bei dir 38 x 1,79375 = 68,16%
Manitu
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Manitu »

[/quote]
Hast du denn erst mit 21 angefangen zu arbeiten? Normal wird ab 17 gerechnet und das wären bei dir 38 x 1,79375 = 68,16%
[/quote]

Ab dem vollendeten 17. Lebensjahr war einmal. Siehe Änderung des BeamtenVG im Januar 2017.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

dibedupp hat geschrieben: 31. Mär 2017, 21:43 Ich habe auch erst mit 21 angefangen. In der Regel hatte man mit 17 noch kein Abitur.
Ich bin hier der Dorfdepp :D Habe nur Volksschule und daher mit 15 meine Ausbildung begonnen.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Wie sieht es mit &14a für die aus, die größer 60 Monate Einzahlungszeiten zur Rente haben? Wie wird hier der Wehrdienst gehandhabt?
yludwig
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von yludwig »

Huhu,
ich habe zwei Fragen.

1. Der Satz “die Voraussetzungen einer Pflege- oder Betreuungszeit für Angehörige oder Kinder unter 18 Jahren erfüllen“ weiß jemand was da wohl gefordert sein wird? Reicht es da zwei kleine Kinder zu haben?

2. Ich hab mir mal meine Pension mit 55 DDU ausrechnen lassen. Dort sind ja auch die Abzüge auf 10,8% gedeckelt. Weiß jemand was ich mit der berechneten Zurechnungszeit bis zum 60. Geburtstag mache? Lasse ich die Zeiten dann weg, oder bekommt man die auch angerechnet?

Danke im Voraus für Eure Hilfe :)
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

1. Ja. Wenn man sie auch betreut....

2. Vorruhestand: KEINE Zurechenzeit und KEIN Abschlag
yludwig
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von yludwig »

Torquemada,

es sind meine und natürlich betreue ich sie auch. Überlege auch bis zu meinem 55. Elternzeit mit Teilzeit zu machen. Ich frage mich nur, wie da der Nachweis über die tatsächliche Betreuung erfolgen soll. 🤔

Das mit dem Abschlag weiß ich, die 10,8% Abzug habe ich rausgerechnet. Dann muss ich also nur noch die Zurechenzeiten herausnehmen und dann müsste doch alles stimmen.

Gut ist das jeder Tag zählt und nicht nur volle Dienstjahre, hier in der Berechnung ist alles haarklein dargestellt, kann ich jedem nur empfehlen :)

Dann harre ich mal der Gesetze die da kommen :)
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