entschuldige bitte, aber ich habe immer noch nicht verstanden auf welcher gesetzlichen Grundlage man dir gesagt hat das du ohne die Zulage in den Ruhestand gehen würdest?
In dem anderen Block steht z.B.: Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes
Damit ist m.E. alles gesagt. Wenn mein Grundgehalt ruhegehaltsfähig ist (nach zwei Jahren A9) nehme ich die Amtszulage mit. Punkt.

Wann bist du denn A9 geworden? Vielleicht hat es damit zu tun?