Ruhestand für Beamte ab 2017
Moderator: Moderatoren
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich meinte damit nur, in Summe bleibt es das Gleiche.
Wenn Du das natürlich extra verhandeln musst und das monatlich betrachtet wird und nicht auf die Jahresscheibe hast du natürlich recht.
Unfassbar ist für mich da immer, dass man dann sich bis ins kleinste Detail über "und" Punkt und Komma unterhält und streicht und einfügt, aber die Regelung an sich für mich nicht ausgereift ist.
Wenn Du das natürlich extra verhandeln musst und das monatlich betrachtet wird und nicht auf die Jahresscheibe hast du natürlich recht.
Unfassbar ist für mich da immer, dass man dann sich bis ins kleinste Detail über "und" Punkt und Komma unterhält und streicht und einfügt, aber die Regelung an sich für mich nicht ausgereift ist.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich habe letztes Jahr die "letzte Chance auf Vorruhestand mit 55" ergriffen.
Bei knapp 38 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren komme ich auf fast 68 % (statt 71,75%).
Wenn ich nun mit 66,5 Jahren meine Rente von der DRV bekomme (für ca. 8 Jahre Tätigkeit Als Nicht-Beamter) - das dürften so 150 - 200 EUR mtl. sein, werden mir diese dann komplett vom Ruhestandsgehalt abgezogen?
Oder wird die Differenz 68% zu 71,75% ausgeglichen und nur das was mehr ist als die 71,75% abgezogen?

Bei knapp 38 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren komme ich auf fast 68 % (statt 71,75%).
Wenn ich nun mit 66,5 Jahren meine Rente von der DRV bekomme (für ca. 8 Jahre Tätigkeit Als Nicht-Beamter) - das dürften so 150 - 200 EUR mtl. sein, werden mir diese dann komplett vom Ruhestandsgehalt abgezogen?
Oder wird die Differenz 68% zu 71,75% ausgeglichen und nur das was mehr ist als die 71,75% abgezogen?
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Du darfst natürlich "auffüllen".
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 12. Jul 2013, 10:31
- Behörde:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Das gilt aber nicht für den Versorgungsabschlag von max 10,8 % bei DDU, oder?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Wird durch die Änderung des §10 BeamtVG bei sich bereits im Ruhestand befindenden Beamten die ruhegehaltsfähige Dienstzeit vor dem siebzehnten Lebensjahr neu berechnet? Insbesondere wenn der Höchstsatz von 71,75 % bislang nicht erreicht wurde?
Wenn ja, geschieht dies von Amts wegen rückwirkend oder nur auf Antrag?
Wenn ja, geschieht dies von Amts wegen rückwirkend oder nur auf Antrag?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Das Gesetz wird am 23.02. im Bundesrat behandelt, siehe Punkt 7 der Tagesordnung
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/ausc ... nn=4353146
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/ausc ... nn=4353146
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 12. Jul 2013, 10:31
- Behörde:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Jetzt geben sie aber mal richtig Gas... 

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Was meine Frage aber nicht beantwortet.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Das ganze hat doch schon ein gewisses Geschmäckle. Ein Schelm wer Absicht unterstellt.
Da läuft die Vorruhestandsregelung am 31.12.2016 aus, alle infragekommenden Beamten werden mehr oder weniger mit Hinweis auf die allerletzte Möglichkeit bedrängt das Unternehmen zu verlassen, und schwupps am 11.01.2017 tritt eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes in Kraft mit der bereits ruhegehaltsfähige Dienstzeiten vor dem siebzehnten Lebensjahr zur Pensionsberechnung berücksichtigt werden.
Da läuft die Vorruhestandsregelung am 31.12.2016 aus, alle infragekommenden Beamten werden mehr oder weniger mit Hinweis auf die allerletzte Möglichkeit bedrängt das Unternehmen zu verlassen, und schwupps am 11.01.2017 tritt eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes in Kraft mit der bereits ruhegehaltsfähige Dienstzeiten vor dem siebzehnten Lebensjahr zur Pensionsberechnung berücksichtigt werden.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
tja, sowas soll es geben 

-
- Beiträge: 21
- Registriert: 12. Jul 2013, 10:31
- Behörde:
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo zusammen,
wenn ich den Eintrag zur Tagesordnung (TOP 28) auf der Homepage des Bundesrates richtig deute, wird der neue "engagierte Vorruhestand" morgen vom Bundesrat abgenickt. Jedenfalls haben die beiden zuständigen Ausschüsse empfohlen, keine Einwände zu erheben.
Hier der Link: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/to-node.html
wenn ich den Eintrag zur Tagesordnung (TOP 28) auf der Homepage des Bundesrates richtig deute, wird der neue "engagierte Vorruhestand" morgen vom Bundesrat abgenickt. Jedenfalls haben die beiden zuständigen Ausschüsse empfohlen, keine Einwände zu erheben.
Hier der Link: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/to-node.html
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ja, das würde mich doch auch sehr interessieren, ob derTelekomklausi hat geschrieben: ↑17. Feb 2017, 11:04 Das gilt aber nicht für den Versorgungsabschlag von max 10,8 % bei DDU, oder?
Versorgungsabschlag von 10,8 Prozent auch mit Rentenansprüchen "aufgefüllt" wereden kann ??
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hierzu finde ich einfach im netz keinerlei Auussage !?
Schönen Abend allen
Schönen Abend allen
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hierzu finde ich einfach im netz keinerlei Ausage !?
Schönen Abend allen
Schönen Abend allen
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Falls es jemanden interessiert:
Bundesrat Drucksache 58/17 (Beschluss) 10.03.17
Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts
Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10.März 2017 beschlossen,
gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen
zu erheben.
Sieht so aus als wäre die Sache einen guten Schritt weiter.
Bundesrat Drucksache 58/17 (Beschluss) 10.03.17
Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts
Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10.März 2017 beschlossen,
gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen
zu erheben.
Sieht so aus als wäre die Sache einen guten Schritt weiter.