Ruhestand für Beamte ab 2017

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Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Ich meinte damit nur, in Summe bleibt es das Gleiche.

Wenn Du das natürlich extra verhandeln musst und das monatlich betrachtet wird und nicht auf die Jahresscheibe hast du natürlich recht.

Unfassbar ist für mich da immer, dass man dann sich bis ins kleinste Detail über "und" Punkt und Komma unterhält und streicht und einfügt, aber die Regelung an sich für mich nicht ausgereift ist.
Harry.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Harry. »

Ich habe letztes Jahr die "letzte Chance auf Vorruhestand mit 55" ergriffen. :roll:

Bei knapp 38 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren komme ich auf fast 68 % (statt 71,75%).

Wenn ich nun mit 66,5 Jahren meine Rente von der DRV bekomme (für ca. 8 Jahre Tätigkeit Als Nicht-Beamter) - das dürften so 150 - 200 EUR mtl. sein, werden mir diese dann komplett vom Ruhestandsgehalt abgezogen?
Oder wird die Differenz 68% zu 71,75% ausgeglichen und nur das was mehr ist als die 71,75% abgezogen?
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Du darfst natürlich "auffüllen".
Telekomklausi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekomklausi »

Das gilt aber nicht für den Versorgungsabschlag von max 10,8 % bei DDU, oder?
Altlast
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Altlast »

Wird durch die Änderung des §10 BeamtVG bei sich bereits im Ruhestand befindenden Beamten die ruhegehaltsfähige Dienstzeit vor dem siebzehnten Lebensjahr neu berechnet? Insbesondere wenn der Höchstsatz von 71,75 % bislang nicht erreicht wurde?

Wenn ja, geschieht dies von Amts wegen rückwirkend oder nur auf Antrag?
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Das Gesetz wird am 23.02. im Bundesrat behandelt, siehe Punkt 7 der Tagesordnung

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/ausc ... nn=4353146
Telekomklausi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekomklausi »

Jetzt geben sie aber mal richtig Gas... ;-)
Altlast
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Altlast »

Was meine Frage aber nicht beantwortet.
Altlast
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Altlast »

Das ganze hat doch schon ein gewisses Geschmäckle. Ein Schelm wer Absicht unterstellt.
Da läuft die Vorruhestandsregelung am 31.12.2016 aus, alle infragekommenden Beamten werden mehr oder weniger mit Hinweis auf die allerletzte Möglichkeit bedrängt das Unternehmen zu verlassen, und schwupps am 11.01.2017 tritt eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes in Kraft mit der bereits ruhegehaltsfähige Dienstzeiten vor dem siebzehnten Lebensjahr zur Pensionsberechnung berücksichtigt werden.
dieterk
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von dieterk »

tja, sowas soll es geben :D
Telekomklausi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekomklausi »

Hallo zusammen,

wenn ich den Eintrag zur Tagesordnung (TOP 28) auf der Homepage des Bundesrates richtig deute, wird der neue "engagierte Vorruhestand" morgen vom Bundesrat abgenickt. Jedenfalls haben die beiden zuständigen Ausschüsse empfohlen, keine Einwände zu erheben.
Hier der Link: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/to-node.html
Fragero
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Fragero »

Telekomklausi hat geschrieben: 17. Feb 2017, 11:04 Das gilt aber nicht für den Versorgungsabschlag von max 10,8 % bei DDU, oder?
Ja, das würde mich doch auch sehr interessieren, ob der
Versorgungsabschlag von 10,8 Prozent auch mit Rentenansprüchen "aufgefüllt" wereden kann ??
Fragero
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Fragero »

Hierzu finde ich einfach im netz keinerlei Auussage !?
Schönen Abend allen
Fragero
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Fragero »

Hierzu finde ich einfach im netz keinerlei Ausage !?
Schönen Abend allen
Holzkohl
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Holzkohl »

Falls es jemanden interessiert:
Bundesrat Drucksache 58/17 (Beschluss) 10.03.17

Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts

Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10.März 2017 beschlossen,
gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen
zu erheben.

Sieht so aus als wäre die Sache einen guten Schritt weiter.
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