ich habe mich noch nicht vorgestellt: bin 40 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, Tischlermeister, derzeit arbeitssuchend, strafrechtlich unauffällig

Zum Thema:
Ich habe Ende 2013 von einem Bekannten erfahren, dass in absehbarer Zeit eine Stelle als Werkmeister in der Tischlerei einer hessischen JVA frei wird,
da der dortige Leiter der Tischlerei in den Ruhestand geht.
Daraufhin habe ich Kontakt zu ihm aufgenommen um mir die Tischlerei anzusehen und ein persönliches Gespräch zu führen.
Wir haben über meine Ausbildung, Qualifikation und fachliche Dinge gesprochen, ich teilte ihm mit, dass ich mit GDB 30 eine Gleichstellung habe.
Er ermutigte mich, mich auf die Stelle zu bewerben, obwohl sie (noch) nicht ausgeschrieben war.
Die Bewerbung ging der Anstaltsleitung im Frühjahr 2014 zu und ich bekam eine Eingangsbestätigung. Zwischenzeitlich erkrankte der Leiter der Tischlerei dauerhaft
und konnte mir somit keine Informationen mehr zukommen lassen. In regelmäßigen Abständen kontaktierte ich die Geschäftsleitung um nach einem Status zu fragen.
Letzter Status im Winter 2014 war, dass man sich noch überlege, die Stelle im Jan./Feb. 2015 öffentlich auszuschreiben und dann die Bewerbungsgespräche im März durchführen wird.
Meine Qualifikation ist m.M. nach sehr gut, ich habe Lehrgänge auf die Maschinen und Systeme, die dort im Einsatz sind, top Zeugnisse in Ausbildung und Meisterschule,
Auszeichnungen und Awards.
Heute habe ich eine Absage der JVA bekommen, mit dem Hinweis, das man sich für einen internen Bewerber entschieden hat.
Ih bin echt frustiert...
Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Sollte eine Stelle nicht öffentlich ausgeschrieben werden? Sollte ich als Gleichgestellter nicht wenigstens zum Bewerbungsgespräch geladen werden? Was kann ich tun?
Danke!
Gruß,
Meister Eder