öffentliche Stellenausschreibung - Bewerbung mit Behinderung

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meistereder
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öffentliche Stellenausschreibung - Bewerbung mit Behinderung

Beitrag von meistereder »

Hallo Forum,

ich habe mich noch nicht vorgestellt: bin 40 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, Tischlermeister, derzeit arbeitssuchend, strafrechtlich unauffällig :-) und komme aus Oberhessen.

Zum Thema:
Ich habe Ende 2013 von einem Bekannten erfahren, dass in absehbarer Zeit eine Stelle als Werkmeister in der Tischlerei einer hessischen JVA frei wird,
da der dortige Leiter der Tischlerei in den Ruhestand geht.
Daraufhin habe ich Kontakt zu ihm aufgenommen um mir die Tischlerei anzusehen und ein persönliches Gespräch zu führen.
Wir haben über meine Ausbildung, Qualifikation und fachliche Dinge gesprochen, ich teilte ihm mit, dass ich mit GDB 30 eine Gleichstellung habe.
Er ermutigte mich, mich auf die Stelle zu bewerben, obwohl sie (noch) nicht ausgeschrieben war.

Die Bewerbung ging der Anstaltsleitung im Frühjahr 2014 zu und ich bekam eine Eingangsbestätigung. Zwischenzeitlich erkrankte der Leiter der Tischlerei dauerhaft
und konnte mir somit keine Informationen mehr zukommen lassen. In regelmäßigen Abständen kontaktierte ich die Geschäftsleitung um nach einem Status zu fragen.
Letzter Status im Winter 2014 war, dass man sich noch überlege, die Stelle im Jan./Feb. 2015 öffentlich auszuschreiben und dann die Bewerbungsgespräche im März durchführen wird.

Meine Qualifikation ist m.M. nach sehr gut, ich habe Lehrgänge auf die Maschinen und Systeme, die dort im Einsatz sind, top Zeugnisse in Ausbildung und Meisterschule,
Auszeichnungen und Awards.

Heute habe ich eine Absage der JVA bekommen, mit dem Hinweis, das man sich für einen internen Bewerber entschieden hat.

Ih bin echt frustiert...

Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Sollte eine Stelle nicht öffentlich ausgeschrieben werden? Sollte ich als Gleichgestellter nicht wenigstens zum Bewerbungsgespräch geladen werden? Was kann ich tun?

Danke!

Gruß,
Meister Eder
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Ruheständler
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Re: öffentliche Stellenausschreibung - Bewerbung mit Behinde

Beitrag von Ruheständler »

meistereder hat geschrieben: Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Sollte eine Stelle nicht öffentlich ausgeschrieben werden? Sollte ich als Gleichgestellter nicht wenigstens zum Bewerbungsgespräch geladen werden? Was kann ich tun?

Danke!

Gruß,
Meister Eder
Hallo,meiner Kenntnis nach haben ,,interne Bewerbungen,, meistens Vorrang gegenüber ,,externen Bewerbungen,,oft ist es so, das ein Mitarbeiter auf einem Arbeitsplatz nicht mehr weiter beschäftigt werden kann aus vielerlei Gründen und erst wenn vom eigenen Personal keiner zur Verfügung steht greift man sich die externen Bewerbungen.Und zur Eingangsbestätigung kann man nur sagen das es ein völlig normaler unverbindlicher Vorgang ist ,und das Gespräch mit dem Werkmeister war sicherlich informativ und interessant,hat aber mit den Einstellungsformularien leider nichts zu tun.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
meistereder
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Re: öffentliche Stellenausschreibung - Bewerbung mit Behinde

Beitrag von meistereder »

"meiner Kenntnis nach" ist doch Quatsch, dafür gibt es doch Gesetze und Verordnungen, denn genau so wie Du es schreibst sollte es doch nicht sein. §8 BBG spricht eine klare Sprache, und das man den besten Bewerber für eine Stelle auswählt ist auch logisch.

Das es in der Praxis (illegaler Weise) anders gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Kern meiner Frage ist die Vorgehensweise an sich, eben eine zu besetztende Stelle nicht auszuschreiben, obwohl dies der Gesetzgeber so fordert.

Ich bin so dermaßen stinksauer, dass ich große Lust hätte das Thema per Anwalt und Gericht klären zu lassen - aber was bringt es mir letztendlich...
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Ruheständler
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Re: öffentliche Stellenausschreibung - Bewerbung mit Behinde

Beitrag von Ruheständler »

meistereder hat geschrieben:
Ich bin so dermaßen stinksauer, dass ich große Lust hätte das Thema per Anwalt und Gericht klären zu lassen - aber was bringt es mir letztendlich...
wahrscheinlich gar nichts, nur die Erkenntnis das Gesetzestexte meistens nur in der Theorie existieren ,die praktische Vorgehensweisen von Arbeitgebern aber sich anders darlegen,eben so wie ich es beispielhaft angeführt habe...
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Bananen-Willi
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Re: öffentliche Stellenausschreibung - Bewerbung mit Behinde

Beitrag von Bananen-Willi »

meistereder hat geschrieben:"meiner Kenntnis nach" ist doch Quatsch, dafür gibt es doch Gesetze und Verordnungen, denn genau so wie Du es schreibst sollte es doch nicht sein. §8 BBG spricht eine klare Sprache, und das man den besten Bewerber für eine Stelle auswählt ist auch logisch.
Sie unterliegen hier scheinbar einem Auslegungsirrtum. Eine neu zu besetzende Stelle wird in den allermeisten Fällen intern ausgeschrieben, erst wenn kein geeigneter Bewerber gefunden wird, wird die Stelle öffentlich ausgeschrieben. Und das ist völlig legal.
Der von Ihnen zitierte § 8 BBG ist auf Ihren Fall in keinster Weise anwendbar. Da sie offensichtlich noch kein Beamter sind, können Sie sich auch nicht auf das Beamtengesetz berufen, s. § 1 BBG
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