Hallo Zusammen,
ich habe hier folgendes Anliegen:
Ich bin Do-Angestellter in NRW. Hab mein Studium zum Dipl. Verwaltungswirt (FH) im Oktober 2013 erfolgreich beendet. Gleichzeitig hab ich die Befähigung für den gehobenen Dienst (A9) bekommen. Seitdem arbeite ich nun in dieser Stelle.
Meine Frage:
Ist es möglich, sich als DO-Angesteller auf eine Stelle als Bayrischer Beamter zu bewerben und auch als Beamter genommen zu werden?
Vielen Dank Schon mal
MFG
Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten
Moderator: Moderatoren
Re: Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten
Grundsätzlich schon, allerdings nicht im Rahmen einer Versetzung, da ein DO-Angestelltenverhältnis kein Beamtenverhältnis ist, sondern lediglich die Anwendung der beamtenrechtlichen Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart ist! Die Fälle, die ich kenne, wurden als songenannte "andere Bewerber" zugelassen, mußten nochmals in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Probezeit ableisten, wobei eine Anstellung in einem höheren als dem Eingangsamt gewährt wurde, allerdings sind die Fälle, die ich kenne Altfälle, die allesamt noch unter der Rechtslage vor der Föderalismusreform gewesen sind, insofern nutzt hier auch die entsprechende Paragraphenkette nichts und ich kann auch aus der Hüfte geschossen nicht sagen, wie es nach der derzeitigen Rechtslage ausschaut, da sich einige Regelungen doch geändert haben und Fälle des Wechsels von DO-Angestellten nicht mehr häufig sind, die werden ja auch immer seltener! Am Besten ist es daher, bei der aufnehmenden Behörde nachzufragen, wie das gehandelt werden kann!
Re: Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten
Danke für die Antwort...
Also du meinst, wenn die aufnehmende Behörde will, dann geht es auch!?!
Also du meinst, wenn die aufnehmende Behörde will, dann geht es auch!?!
Re: Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten
Grundsätzlich, wie gesagt, ja, es muß die Laufbahnbefähigung anerkannt werden, was früher über den LPA lief, heute über die zuständige oberste Dienstbehörde, die laufbahnrechtliche Probezeit ist allerdings zu absolvieren und auch die sonstigen Voraussetzungen, wie Altersgrenze und gesundheitliche Eignung müssen vor der Verbeamtung geprüft werden, letztlich, wie vor einer erstmaligen Verbeamtung!
Re: Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten
Ok, dann danke mal...
Schauen wir mal, was Ihnen dagegen wieder alles einfällt
Schauen wir mal, was Ihnen dagegen wieder alles einfällt
