Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten

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Andre1987
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Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten

Beitrag von Andre1987 »

Hallo Zusammen,

ich habe hier folgendes Anliegen:

Ich bin Do-Angestellter in NRW. Hab mein Studium zum Dipl. Verwaltungswirt (FH) im Oktober 2013 erfolgreich beendet. Gleichzeitig hab ich die Befähigung für den gehobenen Dienst (A9) bekommen. Seitdem arbeite ich nun in dieser Stelle.

Meine Frage:

Ist es möglich, sich als DO-Angesteller auf eine Stelle als Bayrischer Beamter zu bewerben und auch als Beamter genommen zu werden?


Vielen Dank Schon mal

MFG
Florek
Beiträge: 100
Registriert: 15. Feb 2013, 08:25
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Re: Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten

Beitrag von Florek »

Grundsätzlich schon, allerdings nicht im Rahmen einer Versetzung, da ein DO-Angestelltenverhältnis kein Beamtenverhältnis ist, sondern lediglich die Anwendung der beamtenrechtlichen Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart ist! Die Fälle, die ich kenne, wurden als songenannte "andere Bewerber" zugelassen, mußten nochmals in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Probezeit ableisten, wobei eine Anstellung in einem höheren als dem Eingangsamt gewährt wurde, allerdings sind die Fälle, die ich kenne Altfälle, die allesamt noch unter der Rechtslage vor der Föderalismusreform gewesen sind, insofern nutzt hier auch die entsprechende Paragraphenkette nichts und ich kann auch aus der Hüfte geschossen nicht sagen, wie es nach der derzeitigen Rechtslage ausschaut, da sich einige Regelungen doch geändert haben und Fälle des Wechsels von DO-Angestellten nicht mehr häufig sind, die werden ja auch immer seltener! Am Besten ist es daher, bei der aufnehmenden Behörde nachzufragen, wie das gehandelt werden kann!
Andre1987
Beiträge: 4
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Re: Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten

Beitrag von Andre1987 »

Danke für die Antwort...

Also du meinst, wenn die aufnehmende Behörde will, dann geht es auch!?!
Florek
Beiträge: 100
Registriert: 15. Feb 2013, 08:25
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Re: Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten

Beitrag von Florek »

Grundsätzlich, wie gesagt, ja, es muß die Laufbahnbefähigung anerkannt werden, was früher über den LPA lief, heute über die zuständige oberste Dienstbehörde, die laufbahnrechtliche Probezeit ist allerdings zu absolvieren und auch die sonstigen Voraussetzungen, wie Altersgrenze und gesundheitliche Eignung müssen vor der Verbeamtung geprüft werden, letztlich, wie vor einer erstmaligen Verbeamtung!
Andre1987
Beiträge: 4
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Re: Vom DO-Angestellten zum bayrischen Beamten

Beitrag von Andre1987 »

Ok, dann danke mal...
Schauen wir mal, was Ihnen dagegen wieder alles einfällt :)
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