ich befinde mich in der folgenden Situation: Ich trete bald eine Stellen in einer Staatskanzlei als Verwaltungsangestellter im gehobenen Dienst an und bin 29 Jahre alt. Ich habe eine Bachelor in Public Administration im Ausland absolviert und werde in Kürze meinen Master, ebenfalls in Public Administration, abschließen. Ich habe auf Grund meiner bis jetzt fehlenden hauptberuflichen Tätigkeit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und auch keinen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst absolviert, was mich daran gehindert hat, direkt als Beamte auf Probe eingestellt zu werden. Viele Kollegen von mir die die klassiche Ausbildung bzw. das Verwaltungs-FH Studium absolviert haben, wurden auf Probe verbeamtet. Meine Frage ist nun:
1. Wie stehen die Chancen, dass ich verbeamtet werde, nachdem ich einige Zeit (2-3 Jahre) als Verwaltungsangestellter in der Landesverwaltung gearbeitet habe?
2. Wird man automatisch in der Besoldungsgruppe verbeamtet, in der man sich im TV-L befindet, z.B. TV-L 11 nach A11?
3. Sollte ich eine mögliche Verbeamtung im gehobenen Dienst überhaupt in Anspruch nehmen oder vielleicht warten, bis sich vielleicht eine Chance im höheren Dienst* in 7 oder 8 Jahren bietet? Und wenn das zutreffen sollte, muss ich dann in jedem Fall ein Referendariat absolvieren?
*Ich kenne natürlich die Diskussionen und Schwierigkeiten als Nicht-Jurist in den höheren Dienst einzusteigen, aber das Bundesland in dem ich arbeite, stellt wenig neue Leute im höheren Dienst ein und die demographischen Tatsachen sowie die Maßnahmen freie Stellen möglichst intern zu besetzen, lassen mich doch hoffen
