Gehalt zurückzahlen?

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FCA_Alex
Beiträge: 3
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Gehalt zurückzahlen?

Beitrag von FCA_Alex »

Hallo zusammen,

Ich beginne jetzt ein duales Studium (Bachelor of Laws) in NRW. Ich möchte aber nach der Ausbildung nach Bayern o. BaWü (am liebsten nähe Allgäu) ziehen, da mein Freund dort wohnt. Die Ausbildung möchte ich hier aufjeden Fall beenden, da ich dort auch im öffentlichen Dienst arbeiten möchte.

Jedoch stand in meinem Ausbildungsvertrag, dass ich nach Beendigung der Ausbildung weitere 5 Jahre meiner Stadt "dienen" muss, sonst müsse ich ein Teil meines Ausbildunggehaltes zurückzahlen.Aber dabei stand auch dass dies unter gewissen Umständen auch nicht zurückgefordert wird.

Was sind die besonderen Umstände?
Muss ich wirklich das Geld zurückbezahlen, obwohl ich nur in einer anderen Stadt arbeiten möchte? Geht das überhaupt, oder brauch man dort einen Tauschpartner?

Vielleicht kann mir Jemand diese Fragen beantworten :)

LG
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
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Re: Gehalt zurückzahlen?

Beitrag von herr b »

Erhälst du neben deinen "normalen" Dienstbezügen einen Anwärtersonderzuschlag?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
FCA_Alex
Beiträge: 3
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Re: Gehalt zurückzahlen?

Beitrag von FCA_Alex »

Jaa ich glaube schon.
tommek
Beiträge: 59
Registriert: 3. Jul 2014, 11:51
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Re: Gehalt zurückzahlen?

Beitrag von tommek »

Hallo

Ausbildungsvertrag?

Bitte den Status erklären--- Beamter auf Widerruf oder Auszubildender mit einem Ausbildungsvertrag?

Wichtig für die dann zu zitierenden Urteile.. :-)
FCA_Alex
Beiträge: 3
Registriert: 6. Aug 2014, 20:09
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Re: Gehalt zurückzahlen?

Beitrag von FCA_Alex »

Hallo,

Ja genau das oben genannte stand in meinem Ausbildungsvertrag.

Der Status ist Auszubildender mit Ausbildungsvertrag.

Danke schonmal für die Antworten :)
tommek
Beiträge: 59
Registriert: 3. Jul 2014, 11:51
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Re: Gehalt zurückzahlen?

Beitrag von tommek »

Gut, also Ausbildungsvertrag.. "Duales Studium"..

dann wird vermutlich diese Entscheidung

http://openjur.de/u/655410.html

einschlägig sein.. und die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung in dem Ausbildungsvertrag dürfte gegeben sein..

Solche Klauseln sind nicht unüblich.. und das Urteil zeigt einige Dinge auf, wann so eine Vereinbarung rechtmäßig ist.
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